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Menschenrechtsgerichtshof

Entschädigung wegen rassistischer Drohungen gegen ungarische Roma

Über mehrere Tage haben rechtsextreme paramilitärische Gruppen in Ungarn die Roma Bevölkerung terroririsiert. Die Polizei ließ sie gewähren. Jetzt hat der Menschengerichtshof entschieden: Ungarn hätte eingreifen müssen.

Mittwoch, 13.04.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.04.2016, 17:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ungarn hat bei einem Anti-Roma-Aufmarsch rechtsextremer Bürgerwehren rassistische Beleidigungen und Drohungen gegen Angehörige der Minderheit nicht ausreichend verfolgt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden und Ungarn zu einer Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro verurteilt. (AZ: 64602/12)

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Konkret ging es um einen über mehrere Tage dauernden Aufmarsch einer Bürgerwehrvereinigung und zweier rechtsextremer paramilitärischer Gruppen im März 2011 in der ungarischen Gemeinde Gyöngyöspata, rund 80 Kilometer nordöstlich von Budapest. Die Paramilitärs waren in Uniform durch den Ort marschiert, hatten die dort lebenden Roma schikaniert und mit Waffen und Hunden bedroht. Die ungarische Polizei ließ sie gewähren. Knapp 300 Frauen wurden schließlich vom Roten Kreuz und mit Hilfe eines US-amerikanischen Geschäftsmannes mit Bussen in Sicherheit gebracht.

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Vor dem EGMR erhob eine Roma-Angehörige wegen der Vorfälle in ihrem Heimatort schließlich Beschwerde. Sie sei von vier Männern wegen ihrer Volkszugehörigkeit beleidigt worden. Ein Mann habe ihr Gewalt angedroht. Doch die ungarischen Behörden hätten das Verfahren gegen die Rechtsextremisten im Sand verlaufen lassen.

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Obwohl es zahlreiche Zeugen für die rassistischen Bedrohungen und Beleidigungen gegeben habe, hätten die ungarischen Behörden das Verfahren nicht weiter verfolgt, rügte nun auch der EGMR. Damit sei das Recht der Beschwerdeführerin auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens missachtet worden. Ungarn müsse daher eine Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro sowie weitere 3.717 Euro für angefallene Kosten zahlen. (epd/mig) Aktuell Recht

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