Streit um Integrationskosten
Bund und Länder beschließen Konzept zur Eingliederung von Flüchtlingen
Bund und Länder demonstrieren Gemeinsamkeit bei der Aufgabe der Integration von Flüchtlingen. Bei einem Sondertreffen verabschiedeten sie ein gemeinsames Konzept. Ein Punkt bleibt aber umstritten: die Finanzierung.
Montag, 25.04.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.04.2016, 17:33 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Im Streit um die Kosten der Integration von Flüchtlingen haben Bund und Länder am Freitag noch keine Einigung erzielt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) teilte nach einem Sondertreffen im Kanzleramt mit, dass der Bund die Forderung der Länder prüfen wolle. Am 12. Mai soll es erneute Verhandlungen zwischen dem Kanzleramt und den Chefs der Staatskanzleien der Länder geben. Am 31. Mai soll auf einer erneuten Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz ein Beschluss fallen.
Die Länder fordern, dass sich der Bund zur Hälfte an den Kosten beteiligt. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD), sagte, die Runde sei mit einer Reihe von Arbeitsaufträgen auseinandergegangen. Im Grundsatz habe man sich verständigt, dass Bereiche wie Schule und Rückführung abgelehnter Flüchtlinge Länderpart bleiben, der Bund sich aber stärker bei der Unterbringung beteiligt. Dabei sei man hinter den Ländererwartungen zurückgeblieben.
Nach Rechnung der Länder beteiligt sich der Bund auch mit der seit diesem Jahr geltenden Pauschale nur zu etwa 20 Prozent an den Flüchtlingskosten. Merkel verwies aber auch darauf, dass der Bund selbst Lasten zu tragen habe. Dazu zählen beispielsweise die Sozialleistungen.
Trotz des Streits bei Finanzfragen äußerten sich Merkel und die Ländervertreter einig darin, einen Schritt beim Thema Integration voran gekommen zu sein. Die Runde mit Merkel und den Regierungschefs der Länder beschloss ein gemeinsames Konzept „für die erfolgreiche Integration“. Sieling und die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) begrüßten den Plan des Bundes, ein Integrationsgesetz zu verabschieden. Die Koalition will darin mehr Möglichkeiten für Integration in den Arbeitsmarkt schaffen, gleichzeitig aber auch Integrationspflichten festschreiben.
Über Teile des geplanten Integrationsgesetzes verständigten sich Bund und Länder auch am Freitag, zum Beispiel über die Wohnsitzzuweisung auch für anerkannte Flüchtlinge. Um Ghettobildungen in Großstädten zu verhindern, soll sie eingeführt werden. Nach dem Plan von Bund und Ländern sollen nach der Verteilung der Flüchtlinge über den etablierten Königsteiner Schlüssel die Länder selbst die Flüchtlinge in die Kommunen zuweisen.
Das gemeinsame Konzept zur Integration fordert außerdem einen Ausbau der Sprach- und Integrationskurse. Zudem sollen ein „Ankunftspaket“ und digitale Angebote dafür sorgen, dass Flüchtlinge frühzeitig über Rechte, Pflichten und Gepflogenheiten in Deutschland aufgeklärt werden. Das Integrationskonzept, das auch die Punkte Arbeitsmarkt, Bildung und Wohnungsbau enthält, sei ein gutes Signal für die Integration von Flüchtlingen und die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen, sagte Kramp-Karrenbauer. (epd/mig) Aktuell Politik
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