Zentralrat der Sinti und Roma
Justiz untätig wegen diskriminierender NPD-Wahlplakate
"Geld für die Oma, statt für Sinti und Roma". Dieser Spruch auf einem NPD-Wahlkplakat ist laut Staatsanwaltschaft nicht volksverhetzend. Der Zentralrat der Sinti und Roma kann das nicht nachvollziehen. Nach dieser Logik könne man auch wieder sagen: "Kauft nicht bei Juden!"
Montag, 18.07.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 18.07.2016, 16:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat der rheinland-pfälzischen Justiz Untätigkeit gegenüber rassistischer NPD-Wahlwerbung vorgeworfen. Mit ihrer Rechtsauffassung grenze die Staatsanwaltschaft in Landau die Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma pauschal aus der deutschen Rechtsgemeinschaft aus, kritisierte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose.
Im Zusammenhang mit der Wahlwerbung der rechtsextremen NPD bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl im März hatte die Staatsanwaltschaft Landau ein Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt. Sie begründete die Einstellung damit, dass das NPD-Wahlplakat mit dem Text „Geld für die Oma, statt für Sinti und Roma“ keine Äußerung sei, mit der eine Herabsetzung verbunden sei, durch die zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen werde.
Mit einer derartigen Argumentation und der zugrundeliegenden Logik wäre auch der ausgrenzende Slogan „Kauft nicht bei Juden!“ aus der NS-Zeit wieder zulässig, sagte Rose. Die Staatsanwaltschaft Landau ignoriere offenkundig ein im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstelltes Rechtsgutachten über den Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten der NPD. Das Gutachten stelle den antiziganistischen und rassistischen Inhalt der Plakate eindeutig fest, empfehle Verbote auszusprechen und betone die staatliche Schutzpflicht für geschmähte Personengruppen. Die Diffamierung und Ausgrenzung von Minderheiten dürfe gerade von den Justizbehörden und den Gerichten in Deutschland nicht hingenommen werden, sagte Rose. (epd/mig)
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