Urteil
Haftstrafen für Brandanschlag auf Flüchtlingsheim in Altena
Zu sechs und fünf Jahren Freiheitsstrafe hat das Landgericht Hagen zwei Männer verurteilt. Die Täter hatten in Altena ein Haus in Brand gesteckt, in dem syrische Flüchtlinge untergebracht waren. Die Polizei hatte bei den Ermittlungen rechtsextreme Beweismittel übersehen.
Dienstag, 13.09.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.09.2016, 7:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft im sauerländischen Altena hat das Landgericht Hagen am Montag zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Haupttäter muss wegen schwerer Brandstiftung für sechs Jahre ins Gefängnis, der Mittäter für fünf Jahre, wie das Gericht mitteilte (AZ: 31 Ks 500 Js 543/15 – 1/16). Die beiden Männer waren vor Gericht geständig und zeigten Reue. Als Tatmotiv nannte der Haupttäter Angst vor Straftaten durch in der Nachbarschaft lebende Asylbewerber.
Bei dem Brandanschlag im Oktober vergangenen Jahres war es zu einem Schwelbrand im Dachstuhl eines Hauses in Altena im Sauerland gekommen, in dem syrische Flüchtlinge untergebracht waren. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen. Verletzt wurde niemand. Es entstand ein Sachschaden von etwa 17.000 Euro. Der Haupttäter ist von Beruf Feuerwehrmann.
Mit dem Strafmaß ging das Gericht im Fall des Mittäters über die von der Staatsanwaltschaft geforderte Haftstrafe von vier Jahren hinaus. Zulasten der Angeklagten stellte die Kammer fest, dass die Tat als fremdenfeindlich einzustufen sei. Anders als es Vertreter der Nebenkläger verlangt hatten, verurteilten die Hagener Richter die Männer allerdings nicht wegen versuchten Mordes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.
Anwalt: Das sind keine dummen Streiche
Nebenklägervertreter Mehmet Daimagüler sieht weiterhin „Anhaltspunkte für einen versuchten Mord“. Deswegen werde man die Erfolgsaussichten einer möglichen Revision prüfen. „Taten wie diese ereignen sich leider immer wieder. Das sind keine Dumme-Jungen-Streiche oder Aktionen ‚besorgter Bürger‘, sondern menschenverachtende, auf unsere Demokratie zielende Anschläge“, so der Jurist. Deshalb sei dieses Urteil ein „wichtiges Zeichen an die Gesellschaft“. Wenn es der Rechtsstaat ernst meine in seinem Kampf gegen rassistisch motivierte Gewalt, dann müsse er die Dinge auch beim Namen nennen.
Der Staatsschutzabteilung der Polizei in Hagen unterliefen in diesem Verfahren gravierende Fehler. Laut Daimagüler besteht hier noch „Aufklärungsbedarf“. Auf den Mobiltelefonen der heute Verurteilten fand sich zuhauf belastendes Material. Hitlerportraits, rassistische, behindertenfeindliche, frauenverachtende Fotos und Videos. Nichts davon wollte die Polizei entdeckt haben, so dass es die Nebenklage war, die dieses Material in das Verfahren einführte. „Wie viele Verfahren dieser Art finden tagtäglich statt, ohne dass es eine Nebenklage gibt, die die rassistische und politische Dimension einer Tat sichtbar macht?“, fragt Daimagüler. (epd/mig) Leitartikel Recht
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