Keine disziplinarrechtliche Schritte
Erfolgswünsche für Pegida bleiben für Polizisten ohne Folgen
Ein Polizist hatte der rechtspopulistischen Pegida vor einer Demonstration über ein Megafon einen erfolgreichen Tag gewünscht. Wie Dresdens Polizeipräsident mitteilte, wird das keine disziplinarrechtlichen Folgen haben. Der Polizist habe sich einsichtig gezeigt.
Freitag, 21.10.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 23.10.2016, 12:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der niedersächsische Polizist, der am 3. Oktober in Dresden der „Pegida“-Bewegung einen erfolgreichen Tag gewünscht hat, muss keine Konsequenzen für seine Laufbahn fürchten. „Ich sehe keine Notwendigkeit für weiterführende disziplinarrechtliche Schritte gegen den Kollegen“, erklärte Dresdens Polizeipräsident Horst Kretzschmar am Donnerstag nach einem Gespräch mit dem Beamten in der sächsischen Landeshauptstadt.
Dieser habe eingeräumt, „dass der gut gemeinte Versuch einer Grußformel am Ende einer polizeilichen Durchsage an der Stelle letztlich fehl am Platz war“. Im persönlichen Gespräch habe er mit dem Polizisten „den Einsatz nachbereitet“. Dabei habe er den Beamten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen als „einsichtig“ kennengelernt, erklärte Kretzschmar. Ihm sei „klargeworden, welche weitreichenden Folgen seine Durchsage für die Polizei hatte“.
Der Polizeipräsident sprach in diesem Zusammenhang von einer „undifferenzierten und pauschalisierenden Darstellung“ der sächsischen Polizei. Diese sei für ihn unerträglich gewesen, zumal sich die Einsatzleitung sofort öffentlich von den Aussagen eines einzelnen Einsatzbeamten distanziert und gleichzeitig die Verantwortung als einsatzführende Dienststelle übernommen habe.
Vor einer „Pegida“-Demonstration am Tag der Deutschen Einheit in Dresden hatte der Polizist aus Niedersachsen der rechtspopulistischen Bewegung einen erfolgreichen Tag gewünscht. Sein Verhalten sorgte bundesweit für Empörung. (epd/mig) Aktuell Politik
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