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Entbehrliches Gesetz

Innenministerium will gegen religiöse Ehen Minderjähriger vorgehen

Beim Verbot von Kinderehen bringt das Bundesinnenministerium eine 2009 abgeschaffte Regelung wieder ins Gespräch. Es will religiöse Trauungen von Minderjährigen am Standesamt vorbei verbieten. Kirchen und Muslime sind überrascht.

Donnerstag, 03.11.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 08.11.2016, 23:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In der Debatte um ein Verbot sogenannter Kinderehen will das Bundesinnenministerium religiöse Heiratsrituale mit Minderjährigen am Standesamt vorbei untersagen. Ein Sprecher bestätigte am Mittwoch in Berlin einen Bericht der Welt, nach dem ein Vorschlag unterbreitet wurde, solche Eheschließungen als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Die Geldbuße soll dem Bericht zufolge bis zu 1.000 Euro betragen.

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Dem Sprecher zufolge regt das Innenministerium dafür eine Änderung des Personenstandsgesetzes an. Für religiöse Eheschließungen soll dort wieder ein sogenanntes Voraustrauungs-Verbot eingeführt werden, zumindest für Ehen mit Minderjährigen.

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Ein entbehrliches Gesetz

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Solch ein Verbot hatte es früher bereits gegeben. Es besagte bis Ende 2008, dass religiös – in der Regel hieß das in Deutschland kirchlich – geschlossene Ehen nur möglich sind, wenn sie zuvor auch vor dem Standesamt zivilrechtlich eingegangen wurden. 2009 entfiel die Regelung im reformierten Personenstandsrecht, weil sie inzwischen für entbehrlich gehalten wurde. In beiden Kirchen gehört es heute zur Praxis, nur standesamtlich verheiratete Paare zu trauen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) veröffentlichte 2009 eine Orientierungshilfe, in der sie bekräftigt, dass eine kirchliche Trauung eine zivilrechtliche Eheschließung voraussetzt.

Eine Wiedereinführung des Voraustrauungs-Verbots hätte damit wahrscheinlich keine Auswirkungen auf die Kirchen, auch wenn das Verbot für sie genauso gelten würde. Aus der EKD hieß es zudem, es gebe zwar keine Statistiken über das Alter von Brautleuten, man gehe aber davon aus, dass die Zahl von Trauungen mit Minderjährigen gen Null tendiere. Eine ähnliche Praxis pflegen auch Imame aus der Türkei. Sie unterstehen der türkischen Religionsbehörde Diyanet und dürfen Eheschließungen ebenfalls nur vornehmen, wenn die Ehe zuvor vor einem Standesbeamten geschlossen wurde.

Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, sagte dem Evangelischen Pressedienst, in Moscheen seines Verbands würden Trauungen ebenfalls generell erst vorgenommen, nachdem die standesamtliche Urkunde vorliegt. Er wies aber auch darauf hin, dass nach deutschem Recht 16- und 17-Jährige unter bestimmten Umständen heiraten dürfen. „Diese Regelung sollte bei der Erfassung im Ausland entstandener Eheschließungen ebenso berücksichtigt werden“, sagte er.

Statistikamt: Dutzende Ehen von Minderjährigen

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe berät derzeit unter Federführung des Bundesjustizministeriums über ein mögliches Verbot sogenannter Kinderehen, die durch die Flüchtlingszuwanderung aus muslimisch geprägten Ländern in den Fokus geraten sind. Im Ausländerzentralregister waren Ende Juli dieses Jahres 1.475 ausländische Jugendliche als „verheiratet“ verzeichnet, davon 481 unter 16 Jahren. 1.152 minderjährige Ehepartner waren Mädchen.

Im Ausland von Minderjährigen geschlossene Ehen werden unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt. Das deutsche Recht schreibt ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, in Ausnahmen von 16 Jahren.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gingen in den vergangenen Jahren auch dutzende Minderjährige mit deutscher Staatsangehörigkeit eine Ehe ein. 2015 waren es 67 16- und 17-Jährige, davon 63 Mädchen. Demgegenüber gibt die Statistik 47 Eheschließungen ausländischer Minderjähriger aus. 2014 gingen 50 deutsche 16- und 17-Jährige eine Ehe ein, 2013 waren es 55. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. karakal sagt:

    Hinsichtlich der religiösen Eheschließung im Islam scheinen sowohl jene Politiker, die diese ohne vorherige standesamtliche Eheschließung verbieten wollen, als auch viele Muslime zu übersehen, daß es zu dieser nicht eines Imams bedarf. Im Islam wird die Eheschließung nicht – wie bspw. bei Christen – von einem „Geistlichen“ durchgeführt, sondern von den Brautleuten selbst, da die Ehe als Vertrag zwischen den beiden angesehen wird. So macht die Braut, bzw. deren gesetzlicher Vertreter, in der Regel ihr Vater, dem Bräutigam das Angebot zur Ehe unter Nennung des Brautgelds, und dieser willigt darin ein. Nach den meisten islamischen Rechtsschulen ist eine solche Eheschließung gültig, wenn dabei mindestens zwei männliche Zeugen anwesend sind. In den meisten Ländern mit islamischem Eherecht wird eine Eheschließung vom Staat jedoch nur anerkannt, wenn ein Schari´a-Richter, nach Prüfung ggf. vorhandener Hinderungsgründe, zuvor seine Einwilligung erteilt hat und ein Standesbeamter sie amtlich beglaubigt und registriert. In der Regel leitet der Standesbeamte die Eheschließung und füllt die Formulare aus. Wenn Muslime sich in diesen Dingen auskennen, brauchen sie keinen Imam noch eine Moschee oder irgendeinen muslimischen Verein, um eine nach islamischem Recht gültige Ehe auch ohne schriftliche Dokumente zu schließen. Daher dürfte die Wiedereinführung des genannten Gesetzes weitgehend ins Leere greifen.

  2. Cinderella sagt:

    @karakal

    Sie haben den Sachverhalt offensichtlich nicht verstanden. Islamisches Recht ist komplett belanglos in Deutschland. Es gilt immer nur deutsches Recht. Selbst wenn Muslime beschliessen islamisch zu heiraten, dann können diese das tun, damit der Staat diese aber anerkennt und daraus Privilegien und Pflichten herleitet, muss man die deutschen Gesetze einhalten. Ihr seltsamen Ausschweifungen sind also komplett uninteressant… oder ist es der Islam der Ihre Steuerklasse festlegt? Wohl kaum…