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Mindestens viermal

Mehrfach vorbestrafter Leiter von Flüchtlingsheim wegen Vergewaltung angeklagt

Ein 51-Jähriger soll eine Flüchtlingsunterkunft geleitet haben, obwohl er 19 Mal vorbestraft war. Jetzt muss er sich erneut vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, eine Syrerin mindestens viermal vergewaltigt zu haben.

Mittwoch, 16.11.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.11.2016, 20:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Ein heute 51-jähriger Niederländer hat eine Flüchtlingsunterkunft im Sauerland geleitet, obwohl er vielfach vorbestraft ist. Der 51-Jährige muss sich seit Montag vor dem Arnsberger Landgericht verantworten, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Frau aus Syrien, die er in der Unterkunft in Finnentrop kennengelernt hatte, Anfang dieses Jahres mindestens viermal vergewaltigt zu haben. Die Betreiberfirma European Homecare erklärte, sie habe von den Vorstrafen des Mannes erst jetzt erfahren.

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Aus der Anklageschrift geht hervor, dass der Mann bereits mehrfach in den Niederlanden sowie in Belgien und Deutschland verurteilt wurde, wie Gerichtssprecher Johannes Kamp dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der in Hagen erscheinenden Westfalenpost. Die Zeitung berichtete über insgesamt 19 Verurteilungen unter anderem wegen der Herstellung von Drogen, Hehlerei, Urkundenfälschung und im Jahr 2000 wegen eines Sexualdelikts.

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Betreiberfirma weist Vorwürfe Zurück

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Nach Angaben des Landgerichts nahm der Niederländer, der sich seit Juni in Untersuchungshaft befindet, zum Prozessauftakt am Montag nicht Stellung zu den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Seine Lebensgefährtin wurde als Zeugin vernommen. Am nächsten Sitzungstermin am 24. November soll das mutmaßliche Opfer als Zeugin aussagen. Vier weitere Fortsetzungstermine bis zum 12. Januar wurden angesetzt.

Die Unterkunft in Finnentrop wurde in der fraglichen Zeit von der Firma European Homecare mit Sitz in Essen betrieben. Sprecher Klaus Kocks betonte, European Homecare habe von den Vorstrafen nichts gewusst. Die Firma verlange bei derartigen Einstellungen ein erweitertes Führungszeugnis, das bei dem nun angeklagten Mann ohne Eintrag gewesen sei. Zudem habe der Mann in einer Eigenerklärung versichert, dass gegen ihn noch nie ermittelt worden sei. „Seit dem Prozessauftakt wissen wir, dass das nicht korrekt war“, sagte Kocks.

Auch Bezirksregierung weist Vorwürfe zurück

Auch von den aktuellen Vorwürfen gegen den Mann habe European Homecare erst zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen vor einigen Monaten erfahren. Das Unternehmen habe den Niederländer bereits nach drei Monaten zum Ende Januar wieder entlassen, erklärte der Sprecher. Zu den Gründen für die Entlassung wollte Kocks aus arbeitsrechtlichen Gründen keine Angaben machen.

Die Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde wies derweil die Verantwortung für die Personalie zurück: „Für die Auswahl des Personals ist ausschließlich das Betreuungsunternehmen zuständig“, sagte Pressesprecher Christoph Söbbeler der Westfalenpost.

Sicherheitsüberprüfung in Verantwortung der Behörde

Darauf entgegnete Kocks, zwar sei die Betreiberfirma für die Auswahl und Einstellung des Personals zuständig, die Sicherheitsüberprüfung unterstehe jedoch der Verantwortung der Behörde. Alle Wachleute von Flüchtlingsunterkünften würden auch behördlich überprüft, gelegentlich auch Leiter von Unterkünften. Im aktuellen Fall sei dies vermutlich versäumt worden sei, kritisierte Kocks und warf der Bezirksregierung vor, sich „aus der Verantwortung zu stehlen“.

Der Name Homecare tauchte in der Vergangenheit bereits mehrmals im Zusammenhang mit Skandalen in Flüchtlingsunterkünften auf. (epd/mig) Aktuell Politik

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