Facebook, Twitter & Co.
Justizminister wollen härtere Maßnahmen gegen Hasskommentare im Netz
Der Hass in sozialen Netzwerken nimmt zu. Doch Facebook und Twitter löschen längst nicht alle menschenverachtenden Kommentare. Die Justizminister der Länder verstärken nun den Druck auf Bundesminister Maas. Zu lasch sind bisher aber auch Polizei und Staatsanwaltschaften.
Freitag, 18.11.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23.11.2016, 16:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Justizminister der Bundesländer drängen Bundesminister Heiko Maas (SPD) zu härteren Schritten gegen Facebook und andere Internetkonzerne im Umgang mit Hasskommentaren. „Wir brauchen ganz konkrete gesetzliche Regelungen“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) nach der Konferenz der Ressortchefs der Länder am Donnerstag in Berlin. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) bilanzierte in ihrem Donnerstag vorgestellten Medienkompetenzbericht, dass die Zahl der Hasskommentare im Netz zunehme. Vor allem junge Online-Nutzer würden häufig mit herablassenden Formulierungen konfrontiert.
Auf Initiative Hamburgs diskutierten die Fachminister erneut über die Anstrengungen gegen den Hass im Netz, die noch nicht so recht Früchte tragen, wie auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einräumte. Bei Twitter würden bei Beschwerden über Drohungen und Beleidigungen nur ein Prozent der Beiträge, bei Facebook 46 Prozent gelöscht.
Mit bisherigen Ergebnissen nicht zufrieden
In einer Task Force, die Maas gemeinsam mit den Internetkonzernen Google, Facebook und Twitter ins Leben gerufen hat, war vereinbart worden, Hasskommentare binnen 24 Stunden zu löschen. Mit den bisherigen Ergebnissen sei er nicht zufrieden, sagte Maas. Noch haben die Konzerne nach seinen Plänen Bewährungszeit. Bis Anfang des Jahres läuft ein Monitoring. Gebe es dann keine wesentlichen Verbesserungen, wolle er gesetzliche Maßnahmen ergreifen.
Hamburgs Justizsenator Steffen will nicht bis zum Frühjahr warten. Dies würde nur sicherstellen, dass man in dieser Wahlperiode keine gesetzliche Regelung mehr hinbekommt, sagte er. Im September 2017 wird ein neuer Bundestag gewählt. Im Beschluss der Justizminister ist daher festgehalten, Maas solle „zeitnah“ Regelungsvorschläge prüfen. Steffen schlug vor, bei Verstößen gegen Auskunfts- und Löschpflichten Bußgelder von bis zu einer Million Euro zu verhängen. Eine gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass Nutzer einen klaren Weg für Beschwerden und Ermittlungsbehörden ein Auskunftsrecht haben.
Polizei und Staatsanwaltschaft nicht konsequent ermittelt
Der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Gerd Billen, räumte unterdessen ein, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei Hasskommentaren in sozialen Netzwerken in der Vergangenheit nicht immer konsequent ermittelt hätten. Es gebe nach wie vor Probleme bei der Strafverfolgung in sozialen Netzwerken, sagte der Staatssekretär am Donnerstag bei einer Veranstaltung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH). Die Betreiber der Netzwerke müssten dazu gebracht werden, Beschwerden einzelner Nutzer stärker aufzugreifen und Hasskommentare zu löschen.
Laut einer Forsa-Studie vom Juni sind mehr als 90 Prozent der 14- bis 24-Jährigen bereits Hassbotschaften im Internet begegnet. In der Gesamtbevölkerung waren es etwa zwei Drittel der Befragten. Hass im Netz sei damit zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem geworden, erklärte die LfM in ihrem Medienkompetenzbericht. Die LfM hat nun ein Forschungsprojekt aufgelegt, in dem die Reichweite von virtuellen Hassbotschaften und die Wirksamkeit von Gegenstrategien erforscht werden soll. Das Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Ludwig-Maximilians-Universität München wird dafür unter anderem 1.000 Jugendliche befragen. Die Ergebnisse sollen in einem Jahr vorliegen. (epd/mig) Leitartikel Politik
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