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Ausländerbehörde © Resident on Earth @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Dein Feind und Helfer

Im Namen des Asylbewerbers

Geflüchtete haben oftmals keine andere Wahl, als sich ihren Helfern anzuvertrauen. Die Macht, die sie im Behördendschungel in fremde Hände geben, ist nicht zu unterschätzen. Von Sami Omar

Von Mittwoch, 30.11.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 30.11.2016, 16:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Not geflüchteter Menschen aus Syrien, dem Irak und weiteren Ländern hat viele Menschen in Deutschland zum Helfen bewogen. Dadurch wurde und wird deutlich, welch enormes Potential zur Hilfsbereitschaft diese Gesellschaft in sich trägt. Man könnte in Teilen von einem Stolz auf dieses Land sprechen, der erfreulicherweise tatsächlich begründet ist.

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Nun, da die Zahl neu angekommener Menschen sank und fast alle mit den Wirrungen und Hindernissen deutscher Behörden kämpfen, hat sich der Schwerpunkt der Hilfsbedarfe verschoben. Was gebraucht wird, sind Menschen, die bereit sind die Rolle der Machete zu spielen, beim Durchlaufen dessen, was wir hierzulande zu Recht Behördendschungel nennen.

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Eine der vielen Herausforderungen ist es hier, das Prinzip der Selbstbestimmung zu achten. Geflüchtete Personen stehen in der Regel in großer Abhängigkeit zu den Menschen, die ihnen bei Gängen zu Ämtern behilflich sind. Auf der anderen Seite der Schreibtische sitzen oftmals Beamte, die froh sind, einen deutschsprachigen Ansprechpartner mit im Raum zu haben. Und so entwickelt sich nicht selten ein Zwiegespräch über die Belange eines Menschen, der zwar mit im Raum sitzt, aber doch nichts zu seiner Angelegenheit sagen kann – es sei denn, er wird aktiv eingebunden.

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Selbstbestimmung bedeutet Autonomie und Entscheidungsfreiheit. Wo Menschen sich aufgrund von Sprachbarrieren auf andere Menschen verlassen müssen, da geben sie einen großen Teil dieser Autonomie auf. Die Macht, die nun in den Händen des Helfenden liegt, ist nicht zu unterschätzen: Sagen wir ihm, dass er gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration klagen kann? Sollen wir ihr wirklich von dem Praktikumsplatz erzählen, ihr Hoffnung machen. Ist es nicht besser, wir nehmen seine Papiere ganz an uns – wo er doch kaum lesen kann, was darauf steht? Und wie übersetzt man das Wort „Wirtschaftsflüchtling“ eigentlich auf Albanisch?

Es ist schwer, nicht für den zu entscheiden, der sich uns anvertraut. Der Vorsprung an Information macht es verlockend, einfach das Nötigste zu tun, statt es verständlich zu machen, die Entscheidung des Betroffenen abzuwarten und sie zu akzeptieren. Dabei ist es nicht unsere Angelegenheit!

Vor kurzem hörte ich ein Gespräch mit: Eine Dame erkundigte sich im Namen eines Asylsuchenden über dessen Möglichkeiten. Sein Antrag war abgelehnt worden. Sie wurde auf die Möglichkeit einer Klage gegen diesen ablehnenden Bescheid hingewiesen, doch sie lehnte dankend ab. Der Mann solle sich keine Hoffnungen machen und überhaupt könne Deutschland ja nicht jeden aufnehmen, beschloss sie das Gespräch. Ob der Mann, um den es in dem Gespräch ging, das auch so sah?

Wir werden es wohl nie erfahren. Aktuell Meinung

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  1. Natürlich besteht die Gefahr, dass ein Helfer wie im letzten Absatz beschrieben gegen die Interessen des Geflüchteten handeln kann. Mir gefällt dennoch die ganze Intonierung des Beitrages nicht: Die Gefahr ist gering, dass jagend ganz offensichtlich gegen den Geflüchteten handelt. Die Gefahr, dass schlicht gar nicht gehandelt werden kann, weil es keinen Unterstützer gibt, ist die weitaus größere. Und aufgrund der großen Zahl von Geflüchteten und deren ebenso häufig auftretenden Problemen, die sie ohne weitere Beratungsmöglichkeit oder Anwalt selbst behandeln müßten und es dann oft genug nicht tun, ist der ehrenamtliche Helfer inzwischen eine zwingende „Partei“ und nicht etwa eine Last.

  2. Pingback: Angelika Beer » Innenministerkonferenz in Saarbrücken – und der Schmähpreis „Abschiebeminister“