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Subsidärer Schutz

Aussetzung des Familiennachzugs betrifft immer mehr Minderjährige

Auch junge Flüchtlinge werden zunehmend vom Familiennachzug ausgeschlossen. Wie die Bundesregierung mitteilt, sind aktuell mehr als 1.600 Kinder und Jugendliche betroffen, ende August waren es noch halb so viele. Kritik kommt von der Linkspartei.

Freitag, 02.12.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 07.12.2016, 17:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Zahl minderjähriger Flüchtlinge, deren Angehörige aufgrund der Aussetzung des Familiennachzugs nicht nach Deutschland kommen können, ist drastisch gestiegen. 1.608 Kinder und Jugendliche könnten ihre Eltern und Geschwister nicht vor März 2018 nachholen, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst. Die Bundesregierung trete Kinderrechte von Geflüchteten mit Füßen, kritisierte die Oppositionspolitikerin.

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Jelpke bezog sich auf die Antwort des Bundesinnenministeriums (liegt dem MiGAZIN vor) auf eine Anfrage am Mittwoch im Bundestag. Demnach wurde vom 1. April bis 31. Oktober 1.608 minderjährigen Flüchtlingen nur der untergeordnete subsidiäre Schutz gewährt. Nach dem seit dem Frühjahr geltenden Asylpaket ist dabei der Familiennachzug für zwei Jahre nicht möglich. Die überwiegende Mehrheit (1.363) der Kinder und Jugendlichen waren Syrer. Auf dem zweiten Platz folgten Eritreer (80), auf dem dritten Afghanen (66).

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Zahl verdoppelt seit August

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Jelpke sagte, seit Ende August habe sich die Zahl der Betroffenen damit verdoppelt. Von Januar bis August wurde knapp 800 minderjährigen Flüchtlingen nur subsidiärer Schutz gewährt.

Anträge auf Einzelfallentscheidungen, die das Gesetz in Härtefällen zulässt, hat es laut Bundesinnenministerium bislang noch nicht gegeben. „Das ist auch nicht verwunderlich, denn diesbezügliche Anforderungen sind extrem hoch, wie Beratungsstellen bestätigen“, sagte Jelpke. Sie nannte die Aussetzung des Familiennachzugs eine „Katastrophe“ für die schutzbedürftigen Kinder.

Subsidiärer Schutz stark angestiegen

Die Aussetzung des Familiennachzugs soll dafür sorgen, dass die stark angestiegene Zahl von Flüchtlingen durch das Nachholen der engsten Angehörigen nicht noch drastischer steigt. Die Regelung gilt nur für subsidiär Schutzberechtigte, nicht für Asylberechtigte nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem Grundgesetz.

Seit Inkrafttreten der Regelung ist die Zahl subsidiär Schutzberechtigter aber stark gestiegen. Vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien wird vermehrt nur der untergeordnete Schutz zugesprochen. (edp/mig) Leitartikel Politik

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