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Verwaltungsgericht Trier

Christen aus Ägypten werden nicht abgeschoben

Ein halbes Jahr lang stand auf der Kippe, ob eine in Speyer lebende christliche Familie aus Ägypten abgeschoben wird. Nun entschied ein Gericht, dass ihr Asylantrag bewilligt werden soll.

Von Alexander Lang Freitag, 09.12.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 12.12.2016, 16:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für die sechs Mitglieder der Flüchtlingsfamilie Shenouda aus Ägypten: Die Familie, die seit drei Jahren in Speyer lebt, wird nicht abgeschoben. Das Trierer Verwaltungsgericht habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, den Asylantrag der katholisch-koptischen Christen anzuerkennen, sagte der Bonner Anwalt für Ausländerrecht, Jens Dieckmann, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst in Speyer.

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Das Bundesamt hatte das Asylbegehren der Familie im Juni als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, wogegen sie klagte. Die Shenoudas hätten vor Gericht wie erwartet glaubhaft machen können, dass sie in ihrer ägyptischen Heimat als Christen unter der Diskriminierung durch Behörden und muslimischen Anfeindungen litten, sagt ihr juristischer Beistand Dieckmann.

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Anwalt: BAMF-Vorwürfe „an den Haaren herbeigezogen“

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Die Shenoudas erhalten nun eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Danach können sie ein unbefristetes Bleiberecht bekommen. Die Familie genoss während des Verfahrens Abschiebeschutz und erhielt eine Prozesskostenbeihilfe – ein Indiz dafür, dass die Dinge für sie gut standen, wie Dieckmann sagt. Das Bundesamt werde wohl gegen die Gerichtsentscheidung keine Berufung einlegen, vermutet er.

Das Verwaltungsgericht in Trier, das für alle Asylverfahren in Rheinland-Pfalz zuständig ist, habe anerkannt, dass die Lage in Ägypten instabil sei, sagte der Strafverteidiger. Eine Diskriminierung der koptischen Christen sei zu ihrem Fluchtzeitpunkt nicht ausgeschlossen gewesen, hätten die Richter attestiert. Die Vorwürfe des Bundesamts, die einzelnen Familienmitglieder hätten unterschiedliche Angaben zu ihrer Flucht gemacht, seien „an den Haaren herbeigezogen“, kritisierte Dieckmann.

Integration spielt keine Rolle

Flüchtlingsfamilien gelten nach den Worten des Asylanwalts als besonders schutzbedürftig. „Dennoch spielt gute Integration im Asylverfahren keine Rolle.“ Drei bis vier Jahre Aufenthalt in Deutschland reichten für eine Schutzbedürftigkeit nicht aus. Als Problem erweise es sich für viele koptische Asylbewerber, dass sie in der Regel mit gültigen Ausweispapieren und über den Luftweg nach Deutschland kämen. Dadurch könnten sie anders als Flüchtlinge, die ohne Papiere und über Schlepper einreisten, schnell abgeschoben werden, bemängelt der Rechtsanwalt.

Die ägyptische Familie aus Speyer hat sich auch nach den Worten des koptischen Pastors Danial Danial bestens integriert. Der Landsmann der Shenoudas betreut gemeinsam mit seiner Frau Kenous im Auftrag der Evangelischen Kirche der Pfalz arabischsprachige Christen in Ludwigshafen und in pfälzischen Kirchengemeinden. „Das ist wunderbar, wir gratulieren“, kommentierte die Pastorenfrau die gute Nachricht.

Vater Ibrahim Shenouda arbeitet als Hausmeistergehilfe im katholischen Kloster St. Magdalena. Die 21-jährige Tochter Sara absolviert ein Freiwilliges Soziales Jahr und hat ihren Führerschein in der Tasche. Ihre jüngere Schwester Selvia (18) arbeitet auf das Fachabitur hin und will Polizistin werden. Auch der Fanfarenzug Rot-Weiß Speyer kann sich freuen: Alle sechs Shenoudas können dort weiter mitspielen. (epd/mig) Aktuell Recht

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