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Begrüßungsgeld

Sozialbetrug durch Mehrfachregistrierungen gab es schon mal – nach der Wende

Mit der Jahreswende machten Medienberichte die Runde, Flüchtlinge hätten durch Mehrfachregistrierungen Sozialleistungen erschlichen – vor allem im Osten der Republik stießen diese Meldungen auf viel Resonanz. Dabei ist diese Masche nicht neu.

Von Sibel Yağmur Montag, 09.01.2017, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 10.01.2017, 18:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Begriff „Sozialbetrug“ erlebt beim Suchmaschinendienst Google seinen höchsten Zulauf seit Erfassung der Suchbegriffe im Jahr 2004. Wie eine Anfrage bei Google zeigt, ist die Zahl der Suchanfragen nach diesem Begriff im Januar 2017 sprunghaft angestiegen. Grund dafür sind Medienberichte, wonach Flüchtlinge durch Mehrfachregistrierungen Sozialleistungen erschlichen haben sollen.

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Das Bundessozialministerium kann diesen Verdacht bisher nicht bestätigen. Es habe keine Kenntnis über vermehrten Sozialleistungsbetrug durch Flüchtlinge. Die Aufsicht hätten die Bundesländer, man beobachte das Geschehen aufmerksam und lasse sich informieren, sagte ein Sprecher des Ministeriums. „Selbstverständlich haben wir wie alle Beteiligten und die zuständigen Stellen ein großes Interesse daran, dass möglicher Missbrauch aufgedeckt und sanktioniert wird – auch im Interesse aller ehrlichen Bezieher von Leistungen“, sagte der Sprecher.

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Große Resonanz im Osten

Nach Ansicht des niedersächsischen Landeschefs des Bundes der Kriminalbeamten, Ulf Küch, hat es bundesweit Sozialbetrug durch Flüchtlinge gegeben. „Wir bekommen derzeit bundesweit Anfragen von Kollegen, die das auch beobachten und nach unserer Erfahrung fragen“, sagte Küch der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Allein in Braunschweig sollen sich laut Medienberichten 300 Asylsuchende wechselnde Identitäten zugelegt haben, um in der Landesaufnahmebehörde mehrfach Sozialleistungen zu kassieren.

Auf besonders viel Resonanz stoßen Medienberichte über die Betrugsfälle offenbar im Osten der Republik. Wie eine Google-Aufschlüsselung nach Bundesländern zeigt, wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe der Begriff „Sozialbetrug“ am häufigsten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und in Sachsen gesucht.


Das ist nach der Wende auch passiert

Dabei ist der Sozialbetrug durch Mehrfachregistrierungen nicht neu. Küch jedenfalls ist nicht überrascht, dass Menschen die Lücken im System ausgenutzt haben. „Das passiert immer, wenn Leistungen an Personen ausgezahlt werden, die man nicht kennt“, sagte er: „Das ist nach der Wende auch passiert. Da ist das damalige Begrüßungsgeld auch an Einzelne vier-, fünf-, sechsmal ausgezahlt worden.“

Der Sozialmissbrauch sei zudem vorhersehbar gewesen, sagte Küch. „Wir haben schon 2015 gesagt: Wir müssen die Menschen dringend per Fingerabdruckscanner identifizieren.“ Das sei aber erst ab Mai oder Juni 2016 passiert. Deshalb spricht sich Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) nun für eine rückwirkende Kontrolle aller seit 2015 nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge aus. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. Michael Kuppe sagt:

    Zitat: „Das ist nach der Wende auch passiert. Da ist das damalige Begrüßungsgeld auch an Einzelne vier-, fünf-, sechsmal ausgezahlt worden.“
    Kann diese Behauptung anhand von Zahlen und Fakten belegt werden?
    Die gängie Praxis damals war die das die Auszahlung des Begrüßungsgeldes in den Papieren wie Personalausweis oder Reisepass vermerkt wurden um einem Mißbrauch vorzubeugen.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Begr%C3%BC%C3%9Fungsgeld

  2. der helfende Türke sagt:

    @Michael Kuppe
    nicht nur das.

    Begrüßungsgeld (100 DM einmalig) VS. monatliche Zahlungen von mehreren hundert Euro. Wer findet den Fehler?

    Hier werden wieder mal Äpfel mit Zauberbirnen verglichen, nur um eine gängige Praxis (?) bei gewissen Einwanderern zu relativieren bzw. zu rechtfertigen. Nein, Migazin, das finde ich ganz und gar nicht gut. Ich bin Deutscher, ich bin Türke, lebe in Deutschland und ich finde diese Art von Betrug schei….

  3. @ der helfende Türke
    Tatsache ist doch eines, schwarze Schafe findet man in allen Bereichen des Lebens, nicht nur unter Flüchtlingen und Zuwanderern.
    Sicherlich müssen auch solch unbequeme öffentlich diskutiert werden können und man darf diese auch nicht unter den Teppich kehren.
    Eine sachliche Diskussion, genau da fangen aber die Probleme schon an.
    Das rechte Lager wird solche Diskussionen für sich zu nutzen wissen und Artikel, so wie diesen hier, für sich ausnutzen.
    Da muss man kein Prophet sein, das wird so kommen.
    Allerdings sehe ich als hoch problematisch an wenn versucht wird unschöne Tatsachen zu relativieren und es ist in meinen Augen auch nicht ok wenn eine Personengruppe gegen eine andere Personengruppe ausgespielt wird.
    Die Behauptung das Bürger der DDR nach dem 09.11.1989 mehrfach beim Begrüßungsgeld betrogen haben sollen stimmt schlichtweg nicht und sie war auch nie umsetzbar.
    Jeder Bürger der ehemaligen DDR, welcher nach dem 09.11.1989 in die Bundesrepublik gereist ist konnte dies nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass tun.
    Bei in Inanspruchnahme des Begrüßungsgeldes wurde dieses im Personalausweis oder dem Reisepass mittels Stempel usw. vermerkt um einem Betrug vorzubeugen.
    Genau das hat aber der Autor des Artikels vollkommen außer Acht gelassen.
    Es war schlichtweg nicht möglich ohne gültige Dokumente als DDR-Bürger das Land zu verlassen, egal wohin.
    Auch der angebliche Trick mit dem verlorenen Personalausweis ist totaler Blödsinn denn mit einem vorläufigen Personalausweis (PM 12) konnte man die DDR auch nicht verlassen, schon gar nicht in die Bundesrepublik.
    Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dauerte meistens Wochen und Monate, das Begrüßungsgeld gab es aber nur bis zum 29.12.1989.
    Von daher wäre auch aus diesem Grund eine mehrfache Inanspruchnahme des Begrüßungsgeldes rein technisch nicht machbar.
    Die genannten Fakten hat aber der Autor dieses Artikels vollkommen ausgeblendet und eine Behauptung aufgestellt die hinten und vorne nicht stimmen kann.
    Darüber hinaus wurden bezüglich der Aussage des Begrüßungsgeldes keinerlei Fakten angeführt die ansatzweise nachvollziehbar sind oder die man mittels Internet prüfen kann.
    Von daher halte ich diesen Artikel als Grundlage für eine ernsthafte Diskussion als gänzlich ungeeignet da dieser dem rechten Lager ungewollt in die Karten spielt.
    Wie schon erwähnt, ich persönlich halte es auch für kontraproduktiv wenn eine Personengruppe gegen eine andere Personengruppe ausgespielt wird nur um die Straftaten der einen Personengruppe zu relativieren.
    Eine sachliche und öffentliche Diskussion zu diesem Thema ist notwendig, keine Frage.
    Allerdings wird solch ein Artikel als Basis für diese notwendige Diskussion mit großen Knall nach hinten losgehen, darüber muss sich der Autor jetzt bewusst sein.

  4. Ali sagt:

    @ Michale Kuppe

    1. „Der Autor“ ist eine Autorin.

    2. Bis zur Abschaffung der 100-Mark-Prämie Ende Dezember 1989 wurden 2,05 Milliarden Mark ausgezahlt – über 350 Millionen mehr als maximal hätten ausgezahlt werden dürfen. Denn einige kassierten gleich mehrfach ab. Theoretisch wäre das gar nicht möglich gewesenen, weil jeder einen Stempel als Empfangsbestätigung in den Ausweis bekam. Praktisch war das mehrfache Abkassieren aber gar nicht so schwer. Die „cleverste“ Variante war ein Reisepass. Den konnte man nach dem Mauerfall in der DDR beantragen. Und der wurde bei den Banken gleichberechtigt mit dem Personalausweis akzeptiert. Variante 2: Die gestempelte Seite wurde aus dem Personalausweis herausgerissen. Variante 3: Die Stempel wurden durch Auswaschen, Radieren oder einen Klecks unleserlich gemacht. Bei dem Massenandrang und der Hektik an den Bankschaltern blieb oft keine Zeit, genau zu prüfen. Ein 49-jähriger Friedrichshainer Rentner hatte sechsmal (!) abkassiert. Der Rekordbetrüger ging der Polizei in Hannover ins Netz. Er hatte sogar elfmal kassiert. (Quelle: http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/so-wurde-beim-begrueungsgeld-geschummelt)

    3. Stimmt, man sollte nicht relativieren – in keine Richtung!

    3. Ich finde diesen trotzdem Beitrag klasse. Denn er relativiert nicht, sondern hält insbesondere jenen ein Spiegel vor, die sich jetzt besonders empört über Flüchtlinge zeigen.

  5. President Obama sagt:

    Betrugsmöglichkeiten hat es immer gegeben, besonders pfiffige schafften es auch mit dem Begrüßungsgeld. Trotzdem gebe ich Michael Kuppe recht. Was soll der Artikel bewirken?

    Ein AFDler (z.B.) sieht sich doch jetzt in der Pflicht gegen diesen Artikel auf die Barrikaden zu gehen… ganz nach dem Motto: Seht mal alle her wie die Linken den Sozialbetrug rechtfertigen.

    Und spätestens nachdem die Rechten sich dieses Thema gesichert haben, ist jede kritische und objektive Auseinandersetzung mit dem Thema vorbei.

    Einen Versuch wage ich aber trotzdem:

    Damals wie heute wird von einer kleinen Personengruppe gesprochen, über die keine harten Fakten bekannt sind. Ja, es gibt und es gab Sozialbetrug. Und tatsächlich ist summarisch der Betrug um zehn mal bezogenes Begrüßungsgeld etwas anderes als mehrfach bezogene Asylbewerberleistungen.

    Unbestreitbar ist doch, dass zu den Zeiten massiven Flüchtlingszuzugs andere Probleme wie Unterbringung und Versorgung im Mittelpunkt standen. Der Betrug wurde nach einiger Zeit bekannt und mittlerweile Mechanismen eingeführt, die den Betrug verhindern.

    Den Sozialbetrug im Vorfeld zu verhindern war m.E. kaum möglich. Es sei denn die Behörden hätten von vornerein die Einstellung gehabt, dass viele Betrüger unter den Flüchtlingen sind und man dringend Betrug verhindern müsste. Mal ganz ehrlich: So haben die handelnden Behörden nicht gedacht und das bin ich auch froh drüber. Eine grundsätzliche Misstrauenskultur möchte ich nicht in den Behörden haben (Genau dieser Satz wird mir in den Folgekommentaren um die Ohren gehauen, das weiß ich jetzt schon).

    Und um nochmal den Vergleich zu den DDR-Bürgern heranzuziehen. Wurde der DDR – Bürger erwischt, hatte dies ggf. strafrechtliche Konsequenzen. Wird nun ein Flüchtling dabei erwischt hat dies strafrechtliche UND aufenthaltsrechtliche Konsequenzen.

    Damit sollten doch jetzt auch die Oberkritiker zufrieden sein.