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Ku-Klux-Klan-Foto

Keine Ermittlungen gegen früheren Radiomoderator

Das Verbreiten eines Bildes auf Facebook von zwei Schoko-Nikoläusen mit typischen Ku-Klux-Klan-Kapuzen, zwischen denen eine dritte, ausgewickelte Schokoladenfigur mit abgebrochenem Kopf liegt, bleibt straffrei. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal sah keinen Anfangsverdacht für eine Straftat.

Mittwoch, 25.01.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.01.2017, 17:06 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die fremdenfeindlichen Facebook-Einträge des früheren SWR-Hörfunkmoderators Elmar Hörig haben kein strafrechtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal habe eine Strafanzeige geprüft, sehe aber keinen Anfangsverdacht, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst mit. Er bestätigte damit einen Bericht der „Rheinpfalz“, demzufolge keine Ermittlungen wegen Volksherhetzung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole gegen Hörig eingeleitet werden.

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Auslöser des Eklats war ein Beitrag auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite des einst äußerst populären Moderators mit Anspielungen auf die rassistischen Morde des Ku-Klux-Klans. Dort hatte Hörig im Dezember ein Bild zweier Schoko-Nikoläuse mit typischen Ku-Klux-Klan-Kapuzen verbreitet, zwischen denen eine dritte, ausgewickelte Schokoladenfigur mit abgebrochenem Kopf lag.

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SPD-Politikerin: Rassismus muss auf Widerstand treffen

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Die rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Giorgina Kazungu-Haß (SPD) hatte Strafanzeige gestellt. Für die Staatsanwaltschaft war jedoch nicht einwandfrei festzustellen, was das Bild tatsächlich darstellen sollte.

Die SPD-Politikerin sagte, rassistische Äußerungen im Internet müssten auch künftig auf Widerstand treffen: „Mein Hauptziel war, dass diese Seite verschwindet.“ Sie wertete es als Erfolg, dass Hörigs Facebook-Auftritt zum Jahreswechsel aus dem Netz genommen worden sei. Den häufig fremden- und islamfeindlichen Veröffentlichungen dort folgten zuletzt rund 35.000 Menschen. (epd/mig) Aktuell Recht

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