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Benachteiligung Deutscher befürchtet

Bundesregierung gegen Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt

Opfer von rechter Gewaltstraftaten sollen nach dem Willen der Bundesregierung kein Bleiberecht in Deutschland haben. Begründung: Es eine Privilegierung ausländischer Opfer gegenüber deutschen Gewaltopfern befürchtet. Grünen-Politiker Beck überzeugt das nicht.

Freitag, 03.02.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 06.02.2017, 16:32 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesregierung lehnt ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten ab. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Volker Beck und seiner Fraktion hervor, aus der der Tagesspiegel zitiert. Darin heißt es, dem deutschen Rechtssystem sei es „grundsätzlich fremd, ein bestimmtes Fachrecht – hier das Aufenthaltsrecht – aus generalpräventiven Gründen gegenüber vermeintlichen Tätern und zur Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer einzusetzen, indem zum Beispiel das Opfer wegen seiner Opfereigenschaft mit einer aufenthaltsrechtlichen Besserstellung bedacht wird“.

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Das Ministerium befürchtet eine „Privilegierung ausländischer Opfer rechter Gewalt gegenüber anderen, ausländischen wie deutschen Gewaltopfern“, wie es in dem Bericht weiter heißt. Das Land Brandenburg hatte Ende 2016 per Erlass geregelt, dass abgelehnte Asylsuchende, die Opfer rechtsmotivierter Gewalttäter geworden sind, zunächst nicht abgeschoben werden. Der Schutz soll mindestens bis zum Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren gelten.

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Grüne: Regierung überzeugt nicht

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Die Grünen kritisierten die abweichende Auffassung der Bundesregierung. „Die Argumente der Bundesregierung überzeugen nicht“, sagte der Bundestagsabgeordnete Beck dem Tagesspiegel. Eine Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Opfer rechter Gewalt „wäre schon deshalb keine Privilegierung gegenüber Deutschen, da diese ohnehin in Deutschland bleiben dürfen“.

Im November vergangenen Jahres hatte der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition einen Gesetzentwurf der Linken abgelehnt, mit dem ein bedingungsloses Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt eingeführt werden sollte. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. karakal sagt:

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wieso sollte die Entschädigung in der Gewährung eines Bleiberechts bestehen? Stattdessen könnte man die Opfer ohne Bleiberecht materiell großzügig so entschädigen, daß sie sich damit nach der Rückkehr in ihr Heimatland eine Existenz aufbauen können. Auch dürfte der Gedanke der Gewalttäter daran, daß ihre Tat möglicherweise die Gewährung des Bleiberechts jener Person zur Folge hat, die sie aus dem Land haben möchten, kaum von ihrer Tat abhalten.

  2. Bremer sagt:

    Das Bleiberecht hat mehrere Vorteile:
    – Ermittlungen würden erleichtert, da mit einem Opfer im Ausland schlechter zusammen gearbeitet werden kann
    – das rechtsextreme Gewaltäter sich nicht abhalten lassen, halte ich für ein kaltes Argument, da es erklärtes Ziel vieler militanter Gruppen ist, Fremde zu ‚vertreiben‘, der Staat würde hier seine Mittäterschaft verweigern
    – es wäre auch eine Geste der Entschuldigung, wenn es der Gemeinschaft nich gelingt, diese Gewalt zu unterbinden.

  3. Pingback: Rechtsextremismus - 970 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte 2016 - MiGAZIN