Caritas
Einwanderungsgesetz muss Arbeitsmigration vereinfachen
Die Caritas wirbt in einem Arbeitspapier für die Vereinfachung von Arbeitsmigration. Zugleich dürfe die Arbeitsmigration nicht nur auf Fachkräfte verengt werden. Das Ausländerrecht habe lange dazu gedient, den Arbeitsmarkt vor Einwanderung zu schützen. Das gelte in Teilen heute noch.
Von Dirk Baas Mittwoch, 15.02.2017, 4:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 24.02.2017, 15:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Deutsche Caritasverband hat in einem Diskussionspapier die Rahmenbedingungen beschrieben, unter denen Einwanderung nach Deutschland künftig erfolgen sollte. Hauptziel sei es, die Arbeitsmigration von außerhalb der EU zu vereinfachen, sagte die Migrationsexpertin des Verbandes, Elke Tießler-Marenda, dem Evangelischen Pressedienst. Einwanderung dürfe nicht primär eine Frage der Qualifizierung sein: „Wenn ein Gesetz mehr Möglichkeiten für gegebenenfalls nur temporäre Migration Geringqualifizierter brächte, könnte es auch den Druck zur illegalen Migration mindern.“
Ein Einwanderungsgesetz wird in unterschiedlichen Spielarten von allen etablierten Parteien diskutiert. Doch den Korridor dessen, was geregelt werden soll, hält der katholische Wohlfahrtsverband für zu breit. „Wir konzentrieren uns auf die Arbeitsmigration und plädieren auch nicht für ein umfassendes Einwanderungsgesetzbuch, das alles neu regelt, sondern für gezielte Änderungen im bestehenden ausländerrechtlichem System.“
Ausländerrecht war Arbeitsmarktschutz
Lange diente in Deutschland das Ausländerrecht vor allem dazu, den Arbeitsmarkt vor Einwanderung zu schützen. Das habe sich mit Blick auf den Fachkräftemangel zwar geändert. „Doch die rechtlichen Regelungen sind noch immer sehr kompliziert.“ Und: Für Geringqualifizierte gebe es praktisch keine Optionen: „Ein Einwanderungsgesetz muss daher unbedingt die Regeln zur Arbeitsmigration vereinfachen.“ Zudem sollte das Gesetz auch regeln, welche Rechte die Eingewanderten haben – zum Beispiel, um zwischen Deutschland und dem Herkunftsland zu pendeln.
Tießler-Marenda warnte auch davor, Flüchtlingsschutz, humanitäre Einwanderung und Arbeitsmigration zu vermischen: „Flüchtlingsschutz ist eine humanitäre Verantwortung. Ob Arbeitsmigration zugelassen wird, ist hingegen eine politische Frage. Wird beides vermischt, geht das zulasten der Schutzsuchenden.“
Nicht nur Fachkräfte
Bei der humanitären Aufnahme sei nach dem Bedarf, nicht nach der Eignung zu fragen. „In vielen Branchen finden sich für gering qualifizierte und entlohnte Tätigkeiten keine geeigneten Arbeitskräfte. „Deshalb meinen wir, dass Arbeitsmigration nicht nur auf Fachkräfte verengt werden darf“, betonte die Expertin.
Die stellte zugleich klar, dass ein neues Gesetz Einwanderung nur begrenzt regeln könne. Aber es sei wichtig, dass ein Einwanderungsgesetz die Angebote zur Integration im Blick habe. Es könne ein Signal sein, „aber Zugehörigkeit und Offenheit können nicht verordnet, sondern müssen gelebt werden. Und das können wir auch ohne ein neues Gesetz tun, wie wir es mit unserer Kampagne ‚Zusammen sind wir Heimat‘ gerade versuchen.“ (epd/mig) Aktuell Politik
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