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Masssiver Eingriff in die Pressefreiheit

Bundesnachrichtendienst überwachte Journalisten im Ausland

Einem Bericht zufolge soll der Bundesnachrichtendienst ausländische Journalisten bespitzelt haben. Der deutsche Auslandsgeheimdienst will sich nicht dazu äußern. Journalistenorganisationen zeigen sich schockiert. Auch die Grünen fordern eine vollständige Aufklärung.

Montag, 27.02.2017, 4:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 27.02.2017, 18:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge von 1999 an zahlreiche Journalisten im Ausland überwacht. Der BND habe mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder E-Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen als eigene Selektoren geführt, berichtet der Spiegel unter Berufung auf interne Dokumente. Selektoren sind festgelegte Suchmerkmale, mit denen Geheimdienste Informationen aus Datenströmen filtern. Journalistenorganisationen kritisierten das Vorgehen des BND. Die Grünen fordern eine Erklärung von der Bundesregierung.

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Mehr als ein Dutzend Anschlüsse der britischen BBC in Afghanistan und in der Londoner Senderzentrale seien ausgespäht worden, berichtet der „Spiegel“. Zudem seien Redaktionen des internationalen Programms BBC World Service überwacht worden. Ein Anschluss der „New York Times“ in Afghanistan habe auf der Liste gestanden, wie auch Anschlüsse von Mobil- und Satellitentelefonen der Nachrichtenagentur Reuters in Afghanistan, Pakistan und Nigeria. Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) wollte sich der BND nicht zu den Vorwürfen äußern.

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Reporter ohne Grenzen schockiert

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Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen zeigte sich schockiert über den Bericht. „Seit langem haben wir befürchtet, dass der BND Journalisten im Rahmen seiner massenhaften Filterung von Kommunikationsdaten zumindest als ‚Beifang‘ überwacht hat“, teilte der Geschäftsführer Christian Mihr dem epd mit. Die durch Recherchen des Magazins offenbarte gezielte Überwachung sei ein „massiver Verstoß gegen die Pressefreiheit“. „Schon die Verabschiedung des BND-Gesetzes war ein Verfassungsbruch mit Ansage. Es ändert nichts an der bisherigen Überwachungspraxis für Journalisten“, sagte Mihr.

Reporter ohne Grenzen hatte gegen die massenhafte E-Mail-Überwachung und Erfassung von Verbindungsdaten durch den BND geklagt. Nach Ansicht des Verbandes verstößt der Nachrichtendienst gegen das Fernmeldegeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde im Dezember 2016 in Teilen als unzulässig abgewiesen. In einem anderen Punkt zur Speicherung und Nutzung von Metadaten im BND-Analysesystem VerAS wurde eine Entscheidung allerdings vertagt. Gegen den abgewiesenen Teil der Klage bereitet Reporter ohne Grenzen eine Verfassungsklage vor.

Journalistenverband: massiver Eingriff in die Pressefreiheit

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) reagierte mit Kritik: „Wenn sich der Verdacht bestätigt, ist das ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit gelte nicht nur in Deutschland. Der BND habe dieses Grundrecht auch im Ausland zu achten.

Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik und Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion verlangten von der Bundesregierung „eine vollständige Aufklärung dieser Vorwürfe“. Die Bundesregierung müsse die Frage beantworten, wie sie in ihrer Aufsichtspflicht gegenüber dem BND nachgekommen sei. (epd/mig) Aktuell Politik

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