"Wortbruch"
Bundesregierung erteilt 40.000 Visa für Familiennachzug aus Syrien
Der Familiennachzug bleibt für syrische Flüchtlinge weiter eine Ausnahme. Im Jahr 2016 wurden von 295.000 entschiedenen Asylanträgen rund 120.000 als subsidiär Schutzberechtigt und damit ohne das Recht auf Familiennachzug eingestuft. Die Linkspartei spricht vom Wortbruch.
Montag, 20.03.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.03.2017, 19:08 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Familiennachzug bei anerkannten syrischen Flüchtlingen läuft nur langsam an. In den deutschen Auslandsvertretungen im Nahen Osten wurden 2016 rund 40.000 Visa erteilt, teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion mit, die die Fraktion am Donnerstag in Berlin veröffentlichte. 26.000 Visumsanträge würden in den Auslandsvertretungen in Beirut, Istanbul, Ankara, Izmir, Amman, Kairo und Erbil derzeit bearbeitet, hieß es darin.
Je nach Land müssten Angehörige zwischen wenigen Monaten und bis zu 14 Monaten warten, hieß es. Das Auswärtige Amt will in den nächsten Wochen 23 weitere Stellen für Visa-Entscheidungen an den Auslandsvertretungen einrichten.
120.000 subsidiär Schutzberechtigte
Insgesamt entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im vergangenen Jahr fast 295.000 syrischer Asylanträge. Über 164.000 wurden als Flüchtlinge nach den Genfer Konventionen anerkannt, mehr als 120.000 erhielten nur einen begrenzten, subsidiären Schutz. Für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ist der Familiennachzug bis 16. März 2018 ausgesetzt. Dies wurde in dem sogenannten Asylpaket II festgelegt.
Während des Gesetzgebungsverfahrens hatten Unionspolitiker damit argumentiert, die Aussetzung des Familiennachzugs betreffe ohnehin nur eine geringe Zahl von Flüchtlingen. Ihrem Koalitionspartner SPD sicherten CDU und CSU zu, dass es auch zu keiner Änderung der Entscheidungspraxis kommt.
Linke: SPD am Zug
Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, sieht angesichts der Zahlen die SPD am Zug: „Es gab mit Inkrafttreten des Asylpakets II eine veränderte Entscheidungspraxis im BAMF, um den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen einzuschränken – und damit wurden Zusicherungen im Gesetzgebungsverfahren gegenüber der SPD offenkundig gebrochen. Es ist nun an der SPD, zu ihrem Wort zu stehen und die Diskriminierung der subsidiär Schutzberechtigten schnellstmöglich zu beseitigen.“
Knapp 44.000 Syrer mit subsidiärem Schutz zogen gegen ihre Einstufung vor Gericht, mehr als ein Drittel der subsidiär Geschützten. Über 7.000 Fälle sind nach Angaben der Bundesregierung entschieden, davon konnten fast 5.600 ihren Aufenthaltstitel als anerkannte Flüchtlinge verbessern. (epd/mig) Aktuell Politik
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