Landgericht Essen
Mehrjährige Haftstrafen wegen Anschlags auf Sikh-Tempel
Der Bombenanschlag auf den Sikh-Tempel in Essen wurde vor dem Landgericht Essen mit Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren geahndet. Als Motiv der Jugendlichen aus der salafistischen Szene nannten die Richter Hass auf andere Religionen.
Donnerstag, 23.03.2017, 4:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.03.2017, 20:34 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach dem Anschlag auf den Sikh-Tempel in Essen sind die drei jugendlichen Straftäter am Dienstag vor dem Landgericht Essen zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt worden. Zwei der damals 16-Jährigen aus Gelsenkirchen und Essen wurden unter anderem wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie das Gericht nach der nichtöffentlichen Urteilsverkündung mitteilte. (AZ: 25 KLs 39/16)
Die beiden Jugendlichen hatten im April 2016 gemeinsam eine Bombe hergestellt, sie vor Ort platziert und per Fernzünder gezündet, wodurch der Priester der Gemeinde und weitere Gemeindemitglieder verletzt wurden. Der dritte Angeklagte aus Schermbeck im Kreis Wesel wurde wegen Verabredung zum Mord verurteilt. Er war offenbar nicht an dem Anschlag vor Ort beteiligt, aber nach Gerichtsangaben in die Vorbereitungen mit eingebunden. Der Angriff auf die indische Sikh-Gemeinde gilt als erster islamistisch motivierter Sprengstoffanschlag in Deutschland.
Als Motiv der Jugendlichen aus der salafistischen Szene nannten die Richter Hass auf andere Religionen. Die Angeklagten hatten sich demnach bereits geraume Zeit vor der Tat radikalisiert und waren auch an Koran-Verteilaktionen in Fußgängerzonen beteiligt. Für einen unmittelbaren Kontakt der Angeklagten zur Terrorgruppe „Islamischer Staat“ habe es aber keine Anhaltspunkte gegeben, erklärte das Gericht, das sich in seinem Urteil gegen den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung aussprach. Das Jugendstrafrecht sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft vor.
Weitere Straftaten auf dem Konto
Das verhängte Strafmaß betrifft nicht nur den Anschlag auf das Sikh-Gebetshaus, sondern auch weitere Straftaten der beiden Jugendlichen aus Gelsenkirchen und Essen. Darunter waren zwei Sprengversuche im Skater-Park in Gelsenkirchen im Januar 2016, die Bedrohung von Mitschülern im Jahr 2015 sowie Beleidigung und gefährliche Körperverletzung einer Lehrerin und eines Mitschülers im Februar vergangenen Jahres.
Die Sikh-Religion entstand als monotheistische Religion im 15. Jahrhundert im Norden Indiens. Sie geht auf den Wanderprediger Guru Nanak zurück. Sikhs tragen in der Regel die gleichen Nachnamen – Singh (Löwe) beziehungsweise Kaur (Prinz, Prinzessin) – als Ausdruck von Geschwisterlichkeit und Abgrenzung zum hinduistischen Kastenwesen. Zentrales Heiligtum ist der goldene Tempel von Amritsar im indischen Bundesstaat Punjab. In Deutschland leben schätzungsweise 25.000 Sikhs. (epd/mig) Aktuell Panorama
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