EU-Kommission
Kinder unter Migranten sollen besser geschützt werden
Jeder dritte Asylbewerber in Europa ist minderjährig. Der Schutz Minderjähriger greift bisher aber gar nicht oder mit erheblichen Verzögerungen. Das soll sich ändern. Entsprechende Schutzmaßnahmen hat die EU-Kommission jetzt vorgeschlagen.
Donnerstag, 13.04.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 18.04.2017, 17:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Angesichts der großen Zahl von Kindern unter den Flüchtlingen und Migranten hat die EU-Kommission besondere Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Jeder dritte Asylbewerber in Europa sei minderjährig, erklärte Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos am Mittwoch in Brüssel. Zugleich seien Kinder „die am stärksten gefährdeten Migranten“.
Der Schutz Minderjähriger muss nach dem Willen der EU-Kommission möglichst schnell greifen. So soll es in allen Aufnahmeeinrichtungen, die Kinder beherbergen, eine damit betraute Person geben. Identifizierung und Registrierung sollen kindgerecht erfolgen, etwa wenn Fingerabdrücke genommen oder Rechte erklärt werden. Ein Streitpunkt ist immer wieder, ob Migranten tatsächlich noch minderjährig sind. In solchen Zweifelsfällen solle zunächst Minderjährigkeit angenommen und entsprechend für die Betroffenen gesorgt werden.
Alternativen für Inhaftierung
Geht ein Migrantenkind verloren, muss mit dem gleichen Aufwand nach ihm gesucht werden wie nach einem einheimischen Kind, verlangte Brüssel. Die Leiter der Aufnahmeeinrichtungen und andere Verantwortliche sollten die Polizei und die nationalen Behörden wiederum Interpol verständigen, heißt es in den Empfehlungen aus Brüssel.
Es müsse alles dafür getan werden, um Alternativen für die Inhaftierung von Kindern zu schaffen, wie sie zum Beispiel für abgelehnte Asylbewerber grundsätzlich möglich ist. In Gefängnissen dürften sie nie untergebracht werden. Kinder hätten zudem unabhängig von ihrem Status als Flüchtling oder sonstige Migranten Anspruch auf medizinische und psychosoziale Versorgung und Unterricht. Unbegleitete Kinder sollten den Vorschlägen zufolge die Möglichkeit erhalten, in (Pflege-)Familien untergebracht zu werden.
Kinder ohne Familie sollen Vorzug erhalten
Unbegleitete oder von ihren eigenen Familien getrennte Kinder sollten ferner Vorzug bei der beschlossenen Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien haben, forderte die Kommission. Bislang seien aus Griechenland allerdings erst 341 und aus Italien ein einziges solches Kind in weniger belastete EU-Staaten gebracht worden. Insgesamt sind von den bis zu 160.000 Menschen, deren Umverteilung im September 2015 beschlossen wurde, 16.340 Menschen in andere Länder verteilt worden, wie die Kommission ebenfalls am Mittwoch bilanzierte.
Ein Bündnis von Kinderrechtsorganisationen begrüßte die Empfehlungen der EU-Kommission und forderte, ihnen Taten folgen zu lassen. Vergangenes Jahr seien über 10.000 Kinder nach ihrer Ankunft in Europa „wegen unzureichenden Schutzes“ verschwunden, erklärte die dem Bündnis angehörende Organisation „Missing Children Europe“. „Wir wissen wenig darüber, was mit ihnen passiert, warum sie verschwinden, und welchen Gefahren sie ausgesetzt sind.“ (epd/mig) Aktuell Politik
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