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"Kein öffentliches Interesse"

Prozess wegen Fesselung von Iraker eingestellt

Vier Männer hatten im sächsischen Arnsdorf einen Flüchtling an einen Baum gefesselt. Beim Prozess hätte der Iraker aussagen sollen. Vergangene Woche wurde er jedoch tot aufgefunden. Der Prozess gegen die vier Angeklagten fand trotzdem statt. Sie wurden freigesprochen.

Dienstag, 25.04.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.04.2017, 16:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Einstellung eines Gerichtsverfahrens gegen vier Männer wegen der Fesselung eines Flüchtlings in Sachsen stößt auf scharfe Kritik. Der Sprecher des Sächsischen Flüchtlingsrats, Mark Gärtner, sagte am Montag dem epd, die Entscheidung des Gerichts sei nicht nachvollziehbar. Die vier Angeklagten hatten im Mai 2016 in Arnsdorf einen jungen Iraker mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt. Vor Gericht sollten sie sich wegen Freiheitsberaubung verantworten.

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Gärtner sagte, milizenhaften Gruppierungen wie der für den Vorfall verantwortlichen Bürgerwehr müsse klargemacht werden, „dass ein derartiges Vorgehen nicht akzeptiert werden kann“. Es sei unverständlich, warum der Justiz nicht daran gelegen sei, das staatliche Gewaltmonopol zu verteidigen.

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Ein Richter des Amtsgerichts Kamenz hatte das Verfahren zuvor mit der Begründung eingestellt, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe und die Schuld der Täter als gering anzusehen sei. Eine Gerichtssprecherin sagte dem epd, zu der Entscheidung habe beigetragen, dass die mutmaßlichen Täter nicht vorbestraft gewesen seien und auch das Opfer, ein mittlerweile verstorbener Iraker, kein Interesse an einer Strafverfolgung gehabt habe.

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Grüne: „Absurd und nicht nachvollziehbar“

Der Vorsitzende der sächsischen Grünen, Jürgen Kasek, nannte die Einschätzung, es habe kein öffentliches Interesse bestanden, „nahezu absurd und nicht nachvollziehbar“. Das Vorgehen des Richters sei “ im Höchstmaß unsensibel“. Das Gericht hätte klarmachen müssen, „dass es für diese Art der Justiz keine Rechtfertigung gibt, sondern Konsequenzen in Form von Bestrafungen“, ergänzte Kasek. Nun bestehe die Gefahr, „dass dieses Urteil zur Zunahme der Selbstjustiz führt“.

Der 21-jährige Iraker war vor einer Woche tot in einem Waldstück in Dorfhain gefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass er im Januar an Unterkühlung gestorben war. Gewalteinwirkung von außen schlossen die Ermittler aus. In dem Prozess hätte der Iraker, der Medienberichten zufolge psychisch krank war, als Zeuge gehört werden sollen. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. Heide sagt:

    Es besteht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung?
    Es war ein Mensch und es ist durch nichts zu rechtfertigen, das die Täter
    straffrei davonkommen.
    Wäre anders entschieden worden, wenn es nicht einem Flüchtig widerfahren
    wäre?
    Ich dachte, wir leben in einem Rechtsstaat!
    Ich finde es sehr traurig und äußerst befremdlich.

  2. Henriette sagt:

    Es ist nur ein Rechtsstaat für WEIßE! Habe das Buch von Mohamed Amjahid „Unter Weißen“ gelesen und bei diesem Urteil sieht man es wieder!!! JedeSchule sollte dieses Buch im Unterricht behandeln, vielleicht hört dann irgendwann mal die Einteilung in WEIß und SCHWARZ auf.