Doppelte Staatsbürgerschaft
Bundeskanzlerin verteidigt Doppelpass, Cem Özdemir stellt ihn in Frage
In der Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft zeigt sich ein ungewohntes Bild: Während Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Doppelpass verteidigt, stellt Grünen-Chef Cem Özdemir ihn in Frage.
Dienstag, 02.05.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.05.2017, 0:03 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die doppelte Staatsbürgerschaft gegen teils massive Kritik aus den eigenen Reihen verteidigt. „Ein Türkischstämmiger mit Doppelpass kann ebenso loyal zu Deutschland stehen wie ein Türkischstämmiger, der nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt“, sagte die CDU-Vorsitzende dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Mehrere Unionspolitiker hatten sich kürzlich dafür ausgesprochen, eine Abschaffung des Doppelpasses im Wahlprogramm zu verankern.
Vielmehr müsse die Frage gestellt werden, „wie wir Menschen schon möglichst früh von unserer Art zu leben, unserem Grundgesetz, unseren Werten überzeugen“, betonte Merkel. Im bevorstehenden Wahlkampf hoffe sie auf eine ernsthafte Debatte, wie Integration gelingen könne. „Das Thema Staatsbürgerschaft gehört mit dazu, aber es ist sicher nicht das entscheidende.“
Özdemir stellt Doppelpass in Frage
Zu Unionspolitikern, die die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft fordern, gesellte sich kürzlich auch Grünen-Chef Cem Özdemir. Er stellt den Doppelpass für Nachfolgegenerationen von Eltern mit ausländischen Wurzeln infrage. „Natürlich stellt sich irgendwann nach der dritten, vierten, fünften Generation die Frage, ob die dann immer noch die doppelte Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht im Herkunftsland braucht“, sagte Özdemir der Deutschen Presse-Agentur in Anlehnung an Vorschläge aus der Union. Man müsse den Doppelpass nicht bis in alle Ewigkeit vererben.
Seit dem Verfassungsreferendum in der Türkei ist angesichts des Wahlverhaltens der Deutsch-Türken die Debatte um den Doppelpass wieder aufgeflammt. Unionspolitiker stellten die seit 2014 geltende Rechtslage infrage, nach der in Deutschland geborene Kinder von Ausländern in der Regel zwei Pässe behalten dürfen. In Deutschland lebten im Jahr 2015 rund 1,7 Millionen Menschen, die neben dem deutschen Pass noch den eines anderen Landes hatten. (epd/mig) Aktuell Politik
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