Starke Unterschiede
Integrationsmittel in Deutschland sind ungleich verteilt
In Sachsen stehen 7.500 Euro Bundesmittel pro Flüchtling zur Verfügung, im Saarland sind es nur rund 2.000 Euro. Auch die Anerkennungsquoten gehen zwischen den Ländern teilweise weit auseinander.
Mittwoch, 24.05.2017, 4:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.05.2017, 17:36 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bundesmittel für anerkannte Flüchtlinge an die Länder werden einem Medienbericht zufolge „extrem ungleich verteilt“. Sachsen, Brandenburg und Thüringen profitierten deutlich, das Saarland und Bremen seien dagegen die größten Verlierer, berichtet das ARD-Magazins Fakt. Wie das Politikmagazin des MDR im Ersten vorab am Dienstag in Leipzig weiter mitteilte, weicht der Anteil der anerkannten Flüchtlinge in den Ländern „zum Teil sehr deutlich ab von der ursprünglichen Zuweisungsquote für Asylsuchende“.
Damit erweise sich die vorgesehene Verteilung der insgesamt 2,9 Milliarden Euro Bundesmittel für Integration, Unterbringung und Sozialen Wohnungsbau für tatsächlich anerkannte Flüchtlinge nur scheinbar als sinnvoll. In Deutschland ankommende Asylsuchende werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Die Anerkennungsquoten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fielen aber in den Ländern sehr unterschiedlich aus, hieß es.
Unterschiedliche Anerkennungsquoten
In Berlin und Sachsen waren sie einer wissenschaftlichen Studie zufolge im untersuchten Zeitraum (2010 bis 2015) mit 24,6 Prozent beziehungsweise 26,9 Prozent am niedrigsten, die höchste Quote hatte den Angaben zufolge das Saarland mit 69 Prozent.
Weil aber wegen des Schlüssels die Zahl der anerkannten Flüchtlinge in einem Bundesland für die Höhe der Zuschüsse keine Rolle spiele, seien diese Bundesmittel nun ungleich verteilt, hieß es. Die Gelder waren für insgesamt rund 600.000 anerkannte Flüchtlinge in den Ländern ausgezahlt worden.
Keine bedarfsgerechte Verteilung
Pro Flüchtling seien das bei bedarfsgerechter Verteilung rund 4.800 Euro. Tatsächlich aber stünden in Sachsen mit knapp 7.500 Euro deutlich mehr Bundesmittel pro Flüchtling zu Verfügung und in Brandenburg etwa 6.500 Euro. Dagegen stünden für das Saarland nur rund 2.000 Euro pro Flüchtling bereit, in Bremen 2.200 Euro.
Hohe Anerkennungsquoten und niedrige Abwanderungszahlen würden somit „finanziell bestraft, das Gegenteil belohnt“, hieß es weiter. Die Schieflage ergebe sich auch deshalb, weil anerkannte Flüchtlinge bis zum Inkrafttreten der Wohnsitzauflage am 6. August 2016 ihren Wohnort innerhalb Deutschlands frei wählen konnten. Auf dieser Grundlage haben Schätzungen zufolge mehr als 50 Prozent der Flüchtlinge die ostdeutschen Bundesländer verlassen. (epd/mig) Leitartikel Politik
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