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"Spätaussiedler stehen besser da"

Grüne fordern gerechte Renten für jüdische Zuwanderer

Kurz vor Ende der Legislaturperiode präsentieren die Grünen einen Gesetzentwurf, um die Schlechterstellung jüdischer Zuwanderer bei der Rente zu beheben. Behandelt werden wird die Initiative nicht mehr - aber sie deckt ein Problem auf.

Freitag, 16.06.2017, 4:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.06.2017, 13:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Jüdische Zuwanderer stehen mit ihren Renten deutlich schlechter da als Spätaussiedler, obwohl ihr Arbeitsleben häufig ähnlich verlaufen ist. Mit dem Ziel, diese Ungerechtigkeit abzuschaffen, stellte der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, am Dienstag in Berlin einen Gesetzentwurf vor. Er kommt allerdings für diese Legislaturperiode zu spät. Beck sagte, er hoffe, der nächste Bundestag werde das Thema auf die Tagesordnung setzen. Die Diskriminierung der Juden gegenüber den Spätaussiedlern aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion müsse beendet werden.

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Von rund 220.000 jüdischen Zuwanderern sind nach Angaben des Zentralrats der Juden in Deutschland etwa ein Viertel betroffen. Es sind Menschen, die im Rentenalter oder in den letzten Berufsjahren nach Deutschland kamen. Für ihre Rente zählen aber nur die Arbeitsjahre in Deutschland. Ihre gesamte Berufstätigkeit im Herkunftsland wird nicht anerkannt. Ein Großteil der alten Leute lebt daher trotz langjähriger Berufstätigkeit im Heimatland und zusätzlichen Arbeitsjahren in Deutschland von der Grundsicherung und anderen staatlichen Leistungen. Im Unterschied dazu erhalten Spätaussiedler für die Berufsjahre in der alten Heimat deutsche Durchschnittsrenten.

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Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Abraham Lehrer, bezifferte den Unterschied auf mehrere hundert Euro im Monat. Ein 1995 eingewanderter Spätaussiedler mit einer durchschnittlichen Rente habe etwa 550 Euro mehr zur Verfügung als ein jüdischer Zuwanderer mit vergleichbarer Arbeitsbiografie, sagte er. Die Betroffenen empfänden dies nicht nur als ungerecht, sondern litten auch unter ihrem Status als Sozialleistungsempfänger, sagte Lehrer.

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Beck: unterschiedliche Behandlung beseitigen

Aus Sicht von Beck und dem Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik haben die jüdischen Zuwanderer den Anspruch auf eine Gleichbehandlung mit Spätaussiedlern, da Deutschland beide Gruppen in Verantwortung für seine Geschichte aufnehme. „Der eine kommt als Jude, der andere als Christ“, sagte Beck. Das dürfe bei der Rente keinen Unterschied machen.

Die Grünen wollen ihrem Entwurf zufolge die unterschiedliche Behandlung der beiden Einwanderergruppen durch eine Änderung im Fremdrentengesetz beseitigen. Juden und Personen mit jüdischen Vorfahren aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion können seit 1991 in festgelegter Anzahl als „Kontingentflüchtlinge“ nach Deutschland kommen. Spätaussiedler sind Menschen aus denselben Ländern, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit einwandern dürfen. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. viktor metzler sagt:

    Die Situation wird immer wieder falsch dargestellt. Unter Spätaussiedlern sind es längst nicht alle, denen die Arbeitsjahre in der ehem. UdSSR angerechnet werden. Es sind lediglich deutsche Volkszugehörige im Sinne des §4 des Bundesvertriebenengesetzes, für die es gilt. Die große Mehrheit heißt auch „Spätaussiedler“, jedoch hat laut §7 des BVFG den Status „Ehegatte“ oder „Abkömmling“ und ist exakt in derselben Situation wie die jüdischen Einwanderer: die Rente muss man sich in Deutschland erarbeiten. Und die oben erwähnten Deutsche laut §4, denen die Arbeitsjahre in der UdSSR angerechnet wurden, bekommen dafür nur 60% der Rente, die in den entsprechenden Berufen einheimische Deutsche bekommen würden. Hinzu kommt, dass die Vertreter genau dieser Gruppe in der Sowjetunion als deutsche Volkszugehörige massiver Diskriminierung ausgesetzt wurden, wodurch sie ihr Leben lang karrierebehindert waren, weswegen sie oft im Niedriglohsektor arbeiten mussten. Sie wurden enteignet, deportiert, in Trudarmee (=GULAG) bis 1947 gesteckt und in der ganzen Nachkriegszeit vom Staat per Gesetz wie kein anderes Volk entrechtet (jahrelange Kommandaturaufsicht, kein Recht zu studieren und eine Reihe Berufe auszuüben, kein Recht, sich frei auf dem Territorium der SU zu niederlassen etc.). Somit waren sie fast ihr Leben lang beruflich schlechter aufgestellt als alle anderen sowjetischen Völker (Juden mit eingerechnet: sie wurden dort nicht diskriminiert, konnten Karrieren machen und sich ihre Renten in hochbezahlten angesehenen Berufen erarbeiten. Akademikeranteil betragt bei Ihnen 60 %). Deutschen, die halbwegs gute Karrieren machen konnten, wurde oft die Einreise verwehrt, denn man ging davon aus, sie könne man nicht als Vertriebene ansehen (Bei Kontingentflüchtlingen fiel diese Prüfung, wie auch viele anderen wie Sprachkenntnisse etc. weg, sogar Kommunisten und KGB-Bedienstete durften einreisen, was bei Russlanddeutschen ausgeschlossen war). Außerdem kommt mehr als Hälfte der Spätaussiedler aus Kasachstan und Kirgisien. Dorthin wurden die 1941 deportiert. Und diese Länder zahlten seinen Auswanderern keine Renten. Russland, wo fast alle Kontingentflüchtlinge herkommen, schon. Man soll die beiden Bevölkerungsgruppen durch die Verdrehung der Tatsachen und das Verschweigen solcher Details bitte nicht gegeneinander ausspielen.