Gericht lehnt Verfahren ab
Brandanschläge auf Asylunterkunft bleibt ungeklärt
Im Dezember 2014 wurden in Vora drei geplante Asylbewerberunterkünfte in Brand gesetzt. Die Täter sind bis heute auf freiem Fuß und werden es wohl auch bleiben. Das Gericht lehnte ein Verfahren gegen zwei Beschuldigte ab. Die Beweislage sei zu dünn.
Mittwoch, 28.06.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.06.2017, 18:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Brandanschläge auf geplante Asylbewerberunterkünfte in Vorra (Landkreis Nürnberger Land) vom Dezember 2014 bleiben ungeklärt. Das Oberlandesgericht Nürnberg lehnte nach eigenen Angaben vom Dienstag eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ab, die ein Hauptverfahren gegen zwei Beschuldigte eröffnen wollte. Bereits im Januar hatte die zuständige Strafkammer festgestellt, dass kein hinreichender Tatverdacht mehr gegen die Beschäftigten einer Baufirma bestehe. Eine spätere Verurteilung halte man für nicht wahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft wollte zwei Mitarbeiter eines Betriebs anklagen, weil sie den Brandanschlag verübt hätten, um Schlampereien am Bau der Unterkünfte zu verdecken und ihr Unternehmen vor dem Ruin zu retten. Das Oberlandesgericht ist aber der Ansicht, dass keine „objektiven Beweismittel“ die Angeschuldigten der Tat überführen könnten und die Indizien nicht ausreichend seien.
In der Nacht des 11. Dezember 2014 brannten in Vorra drei unbewohnte Häuser, in die 80 Flüchtlinge einziehen sollten. Der Anschlag hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. An einem Nebengebäude wurden ausländerfeindliche Schmierereien mit Hakenkreuzen entdeckt. Rechtsextreme Motive könne man ausschließen, hatte jedoch Polizeipräsident Johann Rast vor einem Jahr bei einer Pressekonferenz gesagt. (epd/mig)
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