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Senat nimmt Strafantrag zurück

Verfahren gegen Berliner „Polit-Putze“ eingestellt

Seit mehr als 30 Jahren entfernt die 71-jährige "Polit-Putze" Mensah-Schramm rechtsextreme Schmierereien. Zuletzt wurde sie nach einem Strafantrag der Berliner Senatsverwaltung wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Jetzt wurde der Antrag zurückgenommen.

Dienstag, 11.07.2017, 4:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.07.2017, 16:45 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen die sogenannte Polit-Putze Irmela Mensah-Schramm ist eingestellt worden. Wie die Sprecherin des Berliner Landgerichtes, Lisa Jani, am Montag auf Anfrage bestätigte, hat die zuständige Senatsverkehrsverwaltung ihren Strafantrag zurückgenommen und die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung zuletzt verneint.

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Die 71-Jährige war im Oktober vergangenen Jahres vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden, weil sie in einem Fußgängertunnel in Berlin-Zehlendorf aus einem Graffiti „Merkel muss weg“ ein „Merke! Hass weg!“ gemacht hatte. Gegen das Urteil war Mensah-Schramm in Berufung gegangen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, weil sie das Urteil zunächst als zu milde erachtete.

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Schramm entfernt seit mehr als 30 Jahren in ganz Deutschland rechtsextreme Schmierereien und Aufkleber. Für ihre Zivilcourage ist Mensah-Schramm mehrfach geehrt worden, etwa mit dem Göttinger Friedenspreis (2015) oder dem Silvio-Meier-Preis (2016). Zudem wird ihre Arbeit immer häufiger zum Ausstellungsobjekt. So präsentierte das NS-Dokumentationszentrum München in einer Sonderausstellung im März rund zehn Ordner mit Fotos ihrer Putz-Aktionen. Im vergangenen Jahr machte das Deutsche Historische Museum in Berlin auf ihre Arbeit aufmerksam. (epd/mig)

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