Statistik
Knapp die Hälfte aller abgelehnten Asylsuchenden klagt
Fast jeder zweite Asylbewerber klagt vor Gericht gegen den Asylbescheid. Knapp jeder Vierte ist mit seiner Klage erfolgreich. Am häufigsten wird wegen Ablehnungsbescheiden prozessiert sowie wegen der Einstufung als subsidiär Schutzberechtigt.
Donnerstag, 03.08.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.08.2017, 12:35 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Rund die Hälfte aller abgelehnten Asylbewerber zieht vor Gericht. Im ersten Quartal dieses Jahres habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 118.959 Asylanträge abgelehnt, 47,3 Prozent der Betroffenen hätten daraufhin Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht, teilte die Behörde am Mittwoch in Nürnberg mit. Damit sei die Klagequote in etwa vergleichbar mit den Vorjahren. 2016 zogen 43,2 Prozent der mehr als 260.000 abgelehnten Asylbewerber vor Gericht. 2015 wurden 141.811 Asylanträge abgelehnt, in 32 Prozent der Fälle wurde Klage eingereicht.
Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl anhängiger Verfahren vor Verwaltungsgerichten bundesweit etwa um das Dreifache, in Berlin sogar um das Zehnfache. Der Behörde zufolge richteten sich 42 Prozent der Klagen in Berlin gegen Ablehnungsbescheide, weitere 28 Prozent der Kläger wendeten sich dagegen, dass ihnen nur subsidiärer Schutz und keine Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde. Aus diesem Grund klagen laut der Behörde allgemein vor allem Syrer. Damit wollen sie erreichen, dass ihre Familien nachziehen dürfen – der subsidiäre Schutz schließt den Familiennachzug derzeit aus.
Derartige Klagen waren im ersten Quartal 2017 allerdings erfolgreicher als in den beiden Jahren zuvor. Von den bundesweit mehr als 20.000 Gerichtsentscheidungen im ersten Quartal 2017 wurden 23,9 Prozent (4.934) im Sinne der Antragsteller entschieden. 2016 lag die Erfolgsquote noch bei 13,1 Prozent, 2015 sogar nur bei 4,2 Prozent. Diese Steigerung sei auf die erfolgreichen Verfahren in erster Instanz zurückzuführen, in denen die Gerichte den Antragstellern den höherwertigen Flüchtlingsschutz zugebilligt hätten, hieß es. In Berufungsverfahren würden die Entscheidungen der Behörde jedoch „größtenteils bestätigt“. (epd/mig)
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