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Europäischer Gerichtshof

Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen

Im Herbst 2015 beschlossen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und seine EU-Amtskollegen, Italien und Griechenland Flüchtlinge abzunehmen. Doch einige Regierungen wehrten sich. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof ein Machtwort gesprochen. Deutsche Politiker begrüßen Luxemburger Urteil.

Donnerstag, 07.09.2017, 4:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 07.09.2017, 22:57 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Ungarn und die Slowakei müssen auch gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die beiden Länder hatten gegen einen Mehrheitsbeschluss der EU-Innenminister vom September 2015 geklagt, weil sie keine Migranten unterbringen wollten. (AZ: C-643/15 und C-647/15)

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Es ging um die Umverteilung von 120.000 Menschen in Europa. Die Hauptankunftsländer Griechenland und Italien sollten entlastet werden. Ungarn und die Slowakei wurden zusammen mit Tschechien und Rumänien im Rat der Innenminister überstimmt. Beide Länder setzten den Beschluss in der Folge nicht oder kaum um. Sie zogen darüber hinaus vor den EuGH. Die Umverteilung sei weder geeignet noch nötig, um auf die Flüchtlingskrise zu reagieren, argumentierten sie. Daneben machten sie vermeintliche Formfehler des Beschlusses geltend.

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EuGH weist Einwände zurück

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Beide wies der EuGH nun zurück. Die geplante Umsiedlung sei nicht „offensichtlich ungeeignet“ gewesen, um Griechenland und Italien zu helfen. Zwar wurden bisher viel weniger Menschen umverteilt als geplant. Das hätten die Minister aber damals nicht vorhersehen können, erklärten die Richter. Und dass dies so gekommen sei, liege auch an „mangelnder Kooperation bestimmter Mitgliedstaaten“. Nicht nur Ungarn und die Slowakei, auch Polen und Tschechien haben bislang keinen oder kaum Flüchtlinge aus dem Programm aufgenommen.

Auch die vermeintlichen Formfehler erkannte der EuGH nicht. Damit wollten Ungarn und die Slowakei zum Beispiel eine Beteiligung nationaler Parlamente erreichen. Ein wichtiges Gegenargument der Richter lautete nun, dass der Beschluss auf zwei Jahre begrenzt ist. Dies belege den vorläufigen Charakter der Maßnahme, die damit nicht als förmliches Gesetz und also mit höheren Hürden hätte beschlossen werden müssen.

Deutsche Politiker begrüßen Entscheidung

Deutsche Politiker begrüßten die EuGH-Entscheidung. Das Urteil sei wegweisend, sagte die Grünen-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Katrin Göring-Eckardt, der „Rheinischen Post“. Sie forderte zudem auch von Deutschland mehr Unterstützung für Griechenland und Italien. „Deutschland muss jetzt mit gutem Beispiel vorangehen und bei Flüchtlingsfragen in Europa eine Führungsrolle einnehmen.“ Der Chef der Konservativen-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber (CSU), erwartet, dass die EU-Länder „das Urteil respektieren und umsetzen“. Solidarität sei „keine Einbahnstraße“, erklärte Weber.

Wie es jetzt weiter geht, ist offen. Zuständig für die Umsetzung des EU-Rechts ist die EU-Kommission. Diese hat unabhängig von dem EuGH-Prozess bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, aber auch Tschechien und Polen eingeleitet, weil sie den Beschluss vom September 2015 nicht umsetzen. Kein Verfahren läuft gegen die Slowakei, die inzwischen 16 Flüchtlinge aufgenommen hat. Diese Kommissions-Verfahren könnten in neue, diesmal von der Kommission angestrengte Klagen vor dem EuGH münden. (epd/mig) Aktuell Recht

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