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OVG Münster

Keine Einbürgerung für mutmaßlichen Salafisten

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Einbürgerungsbegehren eines mutmaßlichen Salafisten zurückgewiesen. In dem konkreten Fall gebe es Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe.

Donnerstag, 07.09.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 07.09.2017, 22:35 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein mutmaßlicher Salafist ist mit seiner Klage auf Einbürgerung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Es gebe Anhaltspunke dafür, dass der Kläger Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe, erklärte das Oberverwaltungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. (AZ: 19 A 2246/15)

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Die Stadt Wuppertal hatte die Einbürgerung abgelehnt, weil der Mann nach Erkenntnissen von Polizei und Verfassungsschutz mutmaßlich in der salafistischen Szene aktiv sei. Der in Wuppertal wohnende Israeli ist arabischer Volkszugehöriger muslimischen Glaubens.

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Kläger bestreitet Salafist zu sein

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Das Oberverwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass der Kläger bis zum Jahr 2010 an Veranstaltungen des Vereins „Einladung zum Paradies“ mitgewirkt habe, der einen Islam salafistischer Prägung propagiert habe. Der Mann bestreite allerdings, jemals Anhänger des Salafismus gewesen zu sein, erklärte das Gericht. Daher sei nicht davon auszugehen, dass der Kläger inzwischen seine Unterstützung eingestellt habe. Eine der im Internet als Video veröffentlichten „Predigten“ des Klägers hatten nach Angaben des Gerichts zu einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung geführt, das später jedoch eingestellt wurde.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. (epd/mig) Aktuell Recht

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