Verschwurbelter Schul-Brief
Berliner Bildungssenat propagiert sein Neutralitätsgesetz
Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Berliner Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie zeigt sich davon unbeeindruckt und propagiert in einem Brief an Berliner Schulen stattdessen ein „Weiter so!“. Von Gabriele Boos-Niazy
Von Gabriele Boos-Niazy Freitag, 15.09.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 18.09.2017, 17:34 Uhr Lesedauer: 9 Minuten |
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot im Schuldienst aufgrund der Annahme einer „abstrakten“ Gefahr ein unverhältnismäßiger und damit unzulässiger Eingriff in die Glaubensfreiheit ist. 1 Eine Privilegierung bestimmter Religionen oder Weltanschauungen ist nichtig. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für die Organe aller Bundesländer bindend. 2
Die Entscheidung des BVerfG ermutigte auch in Berlin einige kopftuchtragende Lehrerinnen zur Klage. Die gewonnenen Verfahren führten zu einer Neuauflage der Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes. 3 Diese war schon vor längerer Zeit durch ein von der Berliner SPD selbst in Auftrag gegebenes Gutachten, das die BVerfG-Position untermauerte, fraglich. Die Berliner Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie sah sich jetzt zur Aufrechterhaltung des Status Quo dazu veranlasst, alle öffentlichen Schulen, regionale Schulaufsichten und Schulpraktischen Seminare per Brief darauf hinzuweisen, dass das Neutralitätsgesetz weiterhin gilt und gab vor, wie es anzuwenden ist.
Das Berliner Neutralitätsgesetz nimmt demnach wie vor eine abstrakte Gefahr zur Grundlage, die Glaubensfreiheit im Schuldienst einzuschränken. Nach § 2 „dürfen Lehrkräfte und anderen Beschäftigten mit pädagogischem Auftrag [außer in Berufsschulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges] keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.“ (Hervorhebungen im Original)
Auch wenn das Wort „Kopftuch“ im Gesetzestext selbst nicht vorkommt – das war in allen Verbotsgesetzen der anderen Bundesländer ebenso – zielt das Verbot doch ausschließlich darauf ab, eine religiös motivierte Bekleidung (also auch die Kippa) in den genannten Bereichen zu verbieten. Im Schreiben der Senatsverwaltung wird indes nur das Kopftuch genannt: „Die Sichtbarkeit eines religiösen Symbols ist allein nicht ausreichend, um das Neutralitätsgesetz zu verletzen. Vielmehr muss das „Demonstrieren“ hinzukommen, was eine hinreichend starke Bekundungswirkung voraussetzt, die über das bloße Tragen des Symbols hinausgeht. Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen stellt stets ein derartiges Demonstrieren dar.“
Das bloße Tragen des Kopftuches als „Demonstration“ zu definieren, widerspricht zwar offensichtlich dem Beschluss des BVerfG-Beschluss, ist aber strategisch notwendig, um einerseits am Verbot festzuhalten und andererseits Symbole anderer Religionen zu erlauben: „Symbole, die als Schmuckstücke getragen werden und auch als solche von einem objektiven Betrachter erkennbar sind, dürfen getragen werden, solange sie den Schulfrieden nicht gefährden.“
Die Konstellation, sprich die Erlaubnis zum Tragen unterschiedslos aller religiöser Zeichen, solange sie den Schulfrieden nicht stören, war das, was das BVerfG zum Maßstab erhoben hatte. Mit seiner eigenwilligen Auslegung hat die Berliner Bildungsverwaltung jetzt schwarz auf weiß dokumentiert, dass unter dem Titel „Neutralitätsgesetz“ Zeichen anderer Religionen erlaubt sind, die des Islam oder des Judentums jedoch nicht. Das ist eine Privilegierung, die sich nicht einmal die Mühe macht, durch die Hintertür zu kommen. In den Verbotsgesetzen anderer Bundesländer, die eine solche Privilegierung vorsahen, hatten die jeweiligen Regierungen wenigstens versucht, christlich-jüdische Symbole zu von der Religion losgelösten Traditionen zu erklären, damit die Ungleichbehandlung nicht allzu augenfällig war. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte diese strategisch motivierte Wortklauberei natürlich keinen Bestand und es ist kaum denkbar, dass der Senat damit erfolgreicher sein wird.
Das BVerfG hatte 2015 eine Einschränkung der Religionsfreiheit einer kopftuchtragenden Lehrerin unter spezifischen, eng definierten Bedingungen zugelassen. Ein Verbot zum Tragen religiöser Zeichen ist demnach für bestimmte Schulen oder Schulbezirke für eine begrenzte Zeit möglich, wenn dort nachweislich besondere substantielle Konfliktlagen in einer beachtlichen Zahl von Fällen vorliegen. 4 Das BVerfG nannte in seinem Beschluss als Beispiel eine Situation, „[…] in der – insbesondere von älteren Schülern oder Eltern – über die Frage des richtigen religiösen Verhaltens sehr kontroverse Positionen mit Nachdruck vertreten und […] in die Schule hineingetragen […]“ 5 werden.
Wenn die Schulleitung alle pädagogischen Maßnahmen, die üblicherweise bei Schulkonflikten zur Lösung zum Einsatz kommen, erfolglos ergriffen hat und zu dem Schluss kommt, dass nur die Versetzung der Lehrerin mit Kopftuch den Konflikt – zu dem sie nicht selbst etwas beigetragen haben muss – lösen wird, ist der Lehrerin eine Versetzung zumutbar (oder sie kann die Wahl treffen, ihr Kopftuch abzulegen). So wird sichergestellt, dass ein nachhaltig gestörter Schulfrieden (der selbst kein Wert von Verfassungsrang ist) nicht dazu führt, dass der Staat seinen Bildungsauftrag (der ein Wert von Verfassungsrang ist) nicht erfüllen kann.
Dreh- und Angelpunkt in der Diskussion um ein Verbot sind die Begriffe „abstrakte“ und „konkrete“ Gefahr. Das Schreiben der Senatsverwaltung steht dabei im Widerspruch zur Entscheidung des BVerfGs. Letzteres fordert eine „konkrete Gefahr für den Schulfrieden“, um die Religionsfreiheit der Lehrerin einzuschränken, eine bloß abstrakte Gefahr reicht nicht aus (Konflikte müssen über einen bestimmten Zeitraum in einer bemerkbaren Zahl vorliegen).
- 1 Bv R 471/10 und 1 BvR 1181/10
- Eine Kurzanalyse des BVerfG-Beschlusses
- Der exakte Titel ist: Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27. Januar 2005.
- Beschluss des BVerfG, Rn. 114.
- Beschluss des BVerfG, Rn. 115.
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@Boos-Niazy
Auf das zitieren irgendwelcher Urteile werde ich jetzt nicht eingehen, da es dazu genau so viele Gegenbeispiele gibt und da ich mich nicht ganztags mit dem Thema Kopftuch beschäftige und recherchiere, werde ich bei dem Thema „Urteile zitieren“ immer den kürzeren ziehe. Ich kann nicht mal nachvollziehen ob ihre interpretationen dazu der Tatsache entsprechen. Außerdem wundert mich, dass es für Sie so glasklar ist, dass Kopftücher getragen dürfen, angeblich alles darauf hinweist und der deutsche Staat das trotzdem nicht zulässt. Ich glaube, dass diese Eindeutigkeit die Sie hier propagieren nicht der Realität entspricht. Es ist komplizierter und überhaupt nicht eindeutig. Kopftuchtragende Lehrerinnen sind keine Opfer und der deutsche Staat nicht der Täter oder ein Unrechtsstaat. Wir beide wissen auch und das ist unbestreitbar, dass die Schulen im Vergleich zu den 60er und 70 er Jahren weniger religiös geprägt sind.
„Ein wahres Wort. Das Wort „angeblich“. Denn die Vorstellung, dass eine Lehrerin mit Kopftuch/ein Lehrer mit Kippa nicht in der Lage ist, einen nicht-religiös geprägten Unterricht zu halten oder die SchülerInnen jede Äußerung/Geste der Lehrkraft für religiös motiviert halten, ist allein der Phantasie der Verbotsbefürworter entsprungen.“
Wie in meinem vorherigen Kommentar bereits von mir ausgeführt, führt ein so visuell gut erkennbares religiöses Symbol, wie das Kopftuch unweigerlich zum Nachdenken bei Kindern, warum die Frau dieses trägt. Die Kinder kommen nicht dran vorbei sich mit Ihrer Religion auseinander zu setzen. Ganz egal ob diese Frau Mathematik lehrt oder die Evolutionstheorie in Biologie. Lehrer neigen nunmal selten dazu ihr Unterricht rein auf die zu lehrenden Materie zu beschränken.
Mir geht es grundsätzlich um den gesunden Menschenverstand. Ständig andauernd und ausnahmslos Kopftuch tragen zu wollen kommt auf mich nicht sehr klug und ausgeglichen herüber. Davon auszugehen, dass sich das komplette Umfeld inkl. Staat auf diese selbst auferlegte Bürde Rücksicht nimmt, empfinde ich als Zumutung und ich werde mich aufjedenfall dagegen engagieren (friedlich versteht sich). Laizistisch muss der deutsche Staat nicht sein, nur ggü. allen gleichberechtigt.
Otto W schrieb: „DAS Kopftuch (das islamische und nicht irgendeins) ist ein zur Schau gestelltes religöses Dogma. “
Da frage ich mich, woran man (Schüler) das „islamische“ Kopftuch von „irgendeinem“ Kopftuch unterscheiden soll. Es kann ja sein, dass Lehrerin ein Kopftuch trägt, weil sie es modisch findet, weil die Frisur missraten ist oder weil sie Ohrenschmerzen hat oder …….
Otto W schrieb: „Sie praktizieren ihre Religion im Klassenzimmer, sie demonstrieren das Tragen eines Kopftuches, wie man es trägt und wann man es trägt und da wir beide Menschen sind, wissen wir ja auch, dass die Schüler sich selbstverständlich fragen werden warum Sie ein Kopftuch tragen.“
Das glaube ich kaum. Schüler sind heute mit dem Kopftuch-tragen auch im Alltag (auf der Straße) vertraut. Es stellt sich daher für viele Schüler gar nicht die Frage nach dem Warum und die Mehrheit der Schüler geht mit diesem Thema auch eher locker um. Es mag sein, dass es in einigen Teilen Deutschands zur Störung des Schulfriedens käme, aber sicherlich nicht wegen einer „Islamisierung“ durch die Lehrerin, sonder weil Eltern und Schüler „Fremden“ gegenüber eher ablehnend verhalten. Eine nichtkopftuchtragende, aber eine andere Hautfarbe habende, nichtreligiöse Lehrerin hätte es da auch sehr schwer.
@Müllerin
Wir können ja gerne mal einen Spaziergang machen und ich werde Ihnen mit einer 100%igen Trefferquote zeigen welche Frauen ein islamisches Kopftuch tragen und welche dies aus gesundheitlichen bzw. meteorologischen Gründen tut. Sparen Sie sich bitte die Arroganz die Menschen allesamt für so blöd zu halten, da kein Unterschied zu sehen.
Gegenfrage: Wieviele Frauen mit Nichtislamischen Kopftüchern haben Sie schon unterrichten sehen oder zumindest im entfernstesten davon gelesen oder gehört?
Alle Menschen die sich gegen ein bestimmtes Kleidungsstück aussprechen (was laut Ihrer eigenen Aussage keiner Religion zugeschrieben werden kann) sind also fremdenfeindlich, rassistisch. Sie unterstellen mir eine dunkelhäutige Lehrerin nicht zu akzptieren, nur weil ich religiöse Symbole in Schulen ablehne? Ich glaube, dass dies den Tatbestand der Beleidigung erfüllt… ich geh mal davon aus, dass Sie noch etwas zu jung sind um zu wissen, was Sie da schreiben.
Übrigens ist Sexismus und Rassismus haargenau das Gleiche. Auf welcher argumentativen Grundlage entstand denn das Kopftuchgebot?
@ Otto W schrieb:“ Alle Menschen die sich gegen ein bestimmtes Kleidungsstück aussprechen (was laut Ihrer eigenen Aussage keiner Religion zugeschrieben werden kann) sind also fremdenfeindlich, rassistisch. Sie unterstellen mir eine dunkelhäutige Lehrerin nicht zu akzptieren, nur weil ich religiöse Symbole in Schulen ablehne? Ich glaube, dass dies den Tatbestand der Beleidigung erfüllt… ich geh mal davon aus, dass Sie noch etwas zu jung sind um zu wissen, was Sie da schreiben.“
Alter schützt bekanntlich nicht vor Torheit. Bitte lesen Sie mein post etwas genauer. Ich habe Ihnen nicht unterstellt, Sie seien fremdenfeindlich oder rassistisch. Das ist alleinig Ihre Interpretation zu meinem Wortlaut. Eine Kopftuchtragende Muslima kann auch eine deutsche, hellhäutige Konvertitin sein, die keine „Fremde“ ist.
Persönlich bin ich der Auffassung, dass Menschen auch ohne das Tragen bestmmter Kleidungsstücke ihren Glauben an Gott (oder wen auch immer) ausüber können, denn ich halte den Weg zum Glauben immer für einen individuellen, spirituellen. Von der Ausübung des Glaubens als „Gemeinschaftsaktion“ halte ich nicht so viel. Gott (oder wer auch immer) kennt den Menschen in seiner Gestalt, es ist daher meiner Meinung nach nicht erforderlich, sich „Vor Gott“ zur Ausübung oder dem Bekenntnis des Glaubens zu verhüllen. Gleichwohl gestehe ich aber meinen Mitmenschen ihre eigenen Glaubensüberzeugnungen zu. Wenn also eine Lehrerin meint, sie möchte als Ausdruck ihres Glaubens ein Kopftuch tragen oder weil sie es als für ihren Glauben erforderlich sieht, dann kann ich das annehmen ohne dies ändern und meinen Vorstellungen anpassen zu müssen.
„Gleichwohl gestehe ich aber meinen Mitmenschen ihre eigenen Glaubensüberzeugnungen zu. Wenn also eine Lehrerin meint, sie möchte als Ausdruck ihres Glaubens ein Kopftuch tragen oder weil sie es als für ihren Glauben erforderlich sieht, dann kann ich das annehmen ohne dies ändern und meinen Vorstellungen anpassen zu müssen.“
Ich behaupte Sie tolerieren das nur beim Islam oder den größeren Religionen. Individuelle Weltanschauungen, wie sie vom GG geschützt sind akzeptieren Sie oder die Autorin nicht und Gerichte tun das auch nicht. Was ich auch für richtig halte, da wir ansonsten keine Regeln mehr aufstellen könnten. Warum man aber jetzt eine Frau für voll nehmen muss die ständig und überall ein Stück Stoff auf dem Kopf tragen muss erschliesst sich mir nicht. Der Islam ist ja nicht realistischer oder richtiger als Grimms Märchen, Einhörner oder das fliegende Spaghettimonster. Es ist ja nichts bewiesen und beruht auf Spekulationen. Deshalb ja auch das Wort Glauben…weil mans ja nicht weiss.
Also erklär mir doch mal bitte jemand warum der Staat so willkürlich mal davon ausgeht dass der eine das Recht hat ein paar Spleens in die Schulen tragenzu dürfen und der andere nicht!? Diese Privilegierung erschließt sich mir nicht.
@Otto W
Ihre Argumentation beruht darauf, dass sie für sich die Deutungshoheit beanspruchen und gleichzeitig die muslimische Frau entmündigen.
Zu dieser Angelegenheit hat der Journalist Christian Bommarius einen interessanten Artikel geschrieben, den ich auszugsweise und leicht abgewandelt wiedergebe:
Die Behauptung, das Kopftuchs sei Ausdruck einer bestimmten negativen Botschaft verrät uns wenig über die Kopftuchträgerin aber eine Menge über den Betrachter. Wenn eine Muslima deutlich zu verstehen gibt, dass sie ein Kopftuch aus freien Stücken als Ausdruck ihrer persönlichen Selbstbestimmung trägt, dann kann man sie entweder beim Wort nehmen oder man kann auf seine eigene Deutungshoheit beharren. In der laufenden Debatte um das Kopftuch obliegt die Deutungshoheit allein beim Kopftuchgegner. Auf diese Weise widerfährt den betroffenen Muslima genau das, wovor sie das Verbot des Kopftuchs angeblich bewahren will: sie werden zum Schweigen gebracht und entmündigt.
Diese Form des Diskurs ist kein herrschaftsfreier Dialog sondern ein Diktat. Der Kopftuchgegner beschneidet demokratische Werte wie das Selbstbestimmungsrecht und die freie Religionsausübung von muslimischen Frauen zum Schutz der Demokratie, aufgrund seiner Obsessionen aber nicht auf Grundlage von Fakten und ohne sich die Stimmen der Betroffenen anzuhören. In diesem Sinne unterscheidet sich der Kopftuchgegner kaum von den Befürwortern des theokratischen Regimes im Iran. Beide sind aufgrund ihrer konträren Obsessionen unfähig den Frauen demokratische Grundfreiheiten wie die persönliche Selbstbestimmung einzuräumen.
@aloo masala
Was Christian Bommarius sagt, stimmt vollkommen und unterstütze ich auch, aber es hat nichts mit meiner eigentlich Argumentation gegen das Kopftuch in Klassenzimmern zu tun. Falls dies ein Bezug auf meinen Vorwurf des Sexismus sein soll, dann muss ich Sie aber enttäuschen. Das ist nicht nur meine persönliche Meinung. Der Koran und die Hadithen sind sexistisch, das sind unbestreitbare Fakten.
Ich kann nur nochmal wiederholen: solange die Religiösen aus angst, dass ihre Religion ins lächerliche gezogen werden, den Ungläubigen nicht die gleichen Rechte zukommen lassen, werde ich das Kopftuch nicht akzeptieren. Von meinem Standpunkt aus, bin ich übrigens Teil einer Minderheit und Sie beanspruchen die Deutungshoheit. Die Religiösen unterdrücken immer noch die Atheisten, weil den Atheisten ähnliche Privilegien nicht zugestanden werden. Die Weltanschauungen von Atheiten werden nicht ernst genommen.
@Otto W: Ich toleriere jedwede Einstellung oder Religion, sofern sie mit unserem Rechtssystem nicht kollidiert. Wenn also jemand an das fliegende Spagettimonster glaubt und es für erforderlich hält im Rahmen dieser Anschauung immer eine lilafarbene Hose und eine grüne Bluse zu tragen, dann geht das für mich in Ordnung.
Nicht in Ordnung gehen für mich Weltanschauungen, die es zum Ziel haben, bestimmte Gruppen anderer Menschen auszuschließen, zu diskriminieren oder gar Gewalt gegen diese zu rechtfertigen.
Eine Priviligierung findet nur im Rahmen des geltenden Rechts statt. Das heißt, Gruppen deren Einstellungen gegen die Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, haben keine Grundlage, ihre Auffassungen öffentlich auszuleben. Der private Rahmen bleibt hiervon unberührt, sofern er keine Straftaten beinhalten.
Eine Frau mit Kopftuch müssen Sie persönlich nicht für voll nehmen, allerdings ändert Ihre Einstellung nichts daran, dass die Frau ein Recht auf freie Religionsausübung hat, auch wenn uns diese Form der Religionsbekundung oder inneren Haltung nicht nachvollziehbar erscheint. Dies sollte Bestandteil einer Demokratie sein.
@Müllerin
Sie scheinen die Privilegien von Religiösen nicht ganz zu umreissen. Es beschränkt sich nunmal nicht nur auf die Farbe der Kleidung, sondern ob man überhaupt Kleidung trägt, dass bspw. ein Fruktarier, ein Pescetarier, etc. an jedem einzelnen Tag das Recht auf ein entsprechendes Menü in der Kantine hat, dass den Leuten einen entsprechenden Rückzugsraum zur Verfügung gestellt wird, wenn diese mal über ihre Weltanschauung nachdenken wollen, dass jeder frei ist die Kopfbedeckung im Klassenzimmer zu tragen, die er für richtig hält… das zieht weite Kreise.
Die Diskussion ist wirklich interessant. Die Schulen haben ohne großes Murren die Kreuze von der Wand genommen, aber gleichzeitig auf ein Kopftuch zu verzichten sorgt für Aufsehen.
Wie wäre es, wenn die Kreuze hängen bleiben und Menschen mit Kopftuch unterrichten dürften?
Aber einerseits das Kruzifix zu verbieten und andererseits Kopftücher zu erlauben ist nicht Fisch und auch nicht Fleisch und verletzt mich persönlich in meinen religiösen christlichen Gefühlen. Ich möchte nicht, dass alles an religiösen Abbildern erlaubt ist, bis auf das christliche.
Zur Deutungshoheit hat Aloo aber auch irgendwie recht, diese liegt nicht bei den Frauen, die ein Kopftuch tragen. Allerdings ist der Anteil derer, die ungezwungen ein Kopftuch tragen möchte nicht größer, als derjenigen die es aus Angst vor familiärer Ächtung tragen. Mich störts nicht, aber wir sollten als überwiegend christliche Gesellschaft durchaus so mutig sein unseren Symbolen Platz im öffentlichen Leben einzuräumen.