Keine Bestrafung für Verantwortung
NRW-Minister fordert Entlastung von Flüchtlingspaten
Menschen, die für Flüchtlinge gebürgt haben werden immer häufiger zur Kasse gebeten. NRW-Integrationsminister Stamp fordert von der Bundesregierung finanzielle Entlastung. Übernahme von Verantwortung dürfe nicht bestraft werden.
Mittwoch, 20.09.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 21.09.2017, 17:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) fordert von der Bundesregierung eine finanzielle Entlastung für Helfer, die für Flüchtlinge gebürgt haben. Wer im Zuge der humanitären Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern in den Jahren 2013 und 2014 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge abgegeben habe, um diesen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, müsse vollständig von Folgekosten verschont werden, heißt es in einem Brief Stamps an das Bundesarbeitsministerium, über den die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete.
Hintergrund sind Klagen von Flüchtlingshelfern, die Bürgschaften für Flüchtlinge übernommen haben. Die Jobcenter fordern von ihnen die Kosten staatlicher Sozialleistungen zurück, die sich zum Teil auf 20.000 Euro belaufen. Ein Netzwerk aus Initiativen und Kirchenvertretern hat eine Petition beim nordrhein-westfälischen Landtag eingereicht. Darin wird gefordert, über den Bundesrat eine Gesetzesänderung anzustoßen, die Flüchtlingspaten entlastet. In einem ersten Schritt solle das Bundessozialministerium die Aussetzung der Rückforderungen veranlassen.
Übernahme von Verantwortung wird bestraft
„Die Übernahme von Verantwortung und moralisches sowie ethisches Handeln werden in dieser Situation bestraft, nicht gefördert“, kritisierte Stamp. In NRW stelle dies „ein handfestes und in einzelnen Fällen gar existenzbedrohendes Problem“ dar, heißt es in seinem Schreiben an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Stamp forderte von der zuständigen Bundesagentur und den Jobcentern, die Frage der Zumutbarkeit stärker zu berücksichtigen: „Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass unterstellt wird, die Bürgen – als juristische Laien – hätten sich dieser zeitlichen Dimension ihrer Einstandspflicht bewusst sein müssen“, erklärte er.
Allein in NRW hatten zwischen 2013 und 2015 zahlreiche Bürger für Syrer gebürgt, um ihnen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu ermöglichen. Die Geltungsdauer der Verpflichtungen war allerdings ungeklärt: In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für die Syrer aus. Aus Sicht der Bundesregierung galt die Verpflichtung aber auch danach fort. Das Integrationsgesetz bestimmte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für „Altfälle“ auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar bestätigt wurde. (epd/mig) Aktuell Politik
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