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Die Drei-Täter-Theorie wird zunehmend unglaubwürdiger © MiG
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Drei plus X

Die Bundesanwaltschaft als Türsteher des NSU

Über zehn Jahre hatten weder Polizei, Geheimdienst noch Bundesanwaltschaft die leiseste Ahnung von der Existenz des NSU. Wenige Wochen nach seiner Selbstenttarnung im November 2011 wussten alle alles: Der NSU bestehe aus exakt drei Mitgliedern. Von Wolf Wetzel

Von Mittwoch, 18.10.2017, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 19.10.2017, 17:39 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

In ihrem Plädoyer am 31. August 2017 im Münchner NSU-Prozess warf die Bundesanwaltschaft dem Neonazi André Eminger faktisch vor, „ein Mitglied der Terrorzelle NSU gewesen zu sein. Er habe nicht nur die rechtsextremistische Einstellung des Trios gekannt, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Donnerstag, sondern er habe auch gewusst, was die drei Rechtsterroristen vorhatten. Weingartens Vorwurf kommt überraschend, weil seine Behörde E. lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt hatte und nicht wegen Mitgliedschaft darin.1

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Was bisher vehement als wilde Spekulation und blanke Verschwörungsfantasie abgetan wurde, bekommt nun den halben Segen der Anklage? „Er war wahrhaft einer von ihnen, und er war wahrhaft kein unsicherer Kantonist“, sagte der Oberstaatsanwalt. 2

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Am 4. November 2011, kurz nachdem die Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt wurde, wurde Beate Zschäpe auf ihrem Handy von einer ‘Polizeidienststelle’ angerufen. Was es mit dieser ‘Polizeidienststelle’ auf sich hat, bleibt bis heute verdunkelt. Man gab an, das zuständige Brandkommissariat habe sie angerufen. Doch woher sollte dieses Kommissariat ausgerechnet die Handynummer von Beate Zschäpe haben, von einer Frau, die mit ihrem tatsächlichen Namen – nach allen bisherigen offiziellen Angaben – gar nicht registriert war, schon gar nicht als Mieterin der fraglichen Wohnung?

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Beate Zschäpe hatte am Tag ihres Abtauchens auch telefonischen Kontakt mit André Eminger. Um 15.29 Uhr sprachen sie eine Minute und 27 Sekunden miteinander, dann tippte André Eminger eine SMS an seine Frau Susann …

André Eminger ist kein Nobody

André Eminger zählt zu den führenden Neonazikadern, eine Schlüsselfigur in der sächsischen Neonazi-Szene. Er ist Mitbegründer der ‘Weißen Bruderschaft Erzgebirge’. Seine Ehefrau Susann E. stand ihrem Mann an neonazistischer Tatkraft in nichts nach.

André Eminger war der Polizei und den Verfassungsschutzbehörden seit Langem bekannt. Aus einem Schreiben des sächsischen Verfassungsschutzes geht hervor, dass die Behörde im März 2003 ein ‘Informationsgespräch’ mit André Eminger geführt habe, was nur mühsam umschreibt, dass er als V-Mann angeworben werden sollte. Angeblich habe er abgelehnt, da er keinen Kontakt mehr zur neonazistischen Szene habe. Das wussten die Anwerber besser: Noch im November 2006 gingen Verfassungsschutzämter davon aus, dass er eine „herausgehobene Position“ innehabe.

Stand der Ermittlungen ist, dass das Ehepaar Eminger dem NSU sowohl im Untergrund, als auch bei Anschlägen geholfen habe. So hatte laut Bundesanwaltschaft André Eminger das Wohnmobil angemietet, „mit dem Böhnhardt und Mundlos nach Köln fuhren, um einen Bombenanschlag in Köln zu verüben, bei dem eine junge Frau schwer verletzt wurde. Er hat weitere Fahrzeuge angemietet, die bei Überfällen zum Einsatz kamen.“ 3

Im Mai 2009 stellte das Ehepaar Eminger Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe Bahncards zur Verfügung, welche auf deren Namen ausgestellt waren.

Jenseits der Frage, ob die fehlgeschlagene Anwerbung des Neonazis André Eminger eine Legende ist, kann man festhalten, dass eine Überwachung direkt zu den Mitgliedern des NSU geführt hätte. Wie eng, wie vertrauensvoll der Kontakt zwischen den NSU-Mitgliedern und André Eminger war, beweist auch das Telefonat, das Beate Zschäpe kurz nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt geführt hat.

Auf welche Weise also die Verfolgungsbehörden über André Eminger an den NSU angeschlossen waren, könnte zweifelsfrei die Auswertung des Handys ergeben, das bei seiner Festnahme am 24. November 2011 beschlagnahmt wurde. Ein hervorragendes Beweismittel, um festzustellen, wie oft André Eminger an diesem Tag und in den folgenden vier Tagen Kontakt zu Beate Zschäpe hatte – bevor diese sich der Polizei stellte. Ein herausragendes Beweismittel, das zudem klären könnte, mit wem André Eminger außerdem Kontakt hatte.

Das Handy wurde zur Auswertung ans BKA geschickt. Obwohl der interne Speicher gelöscht war, konnte das BKA die gelöschten Datensätze wiederherstellen. Doch nun passierte das, was schon in vielen Fällen zuvor der Fall war: Die Rekonstruktion weist auffällige Lücken auf, die man technisch am allerwenigsten erklären kann: „So tauchen etwa Telefonverbindungen erst ab dem Datum 8. November 2011 wieder auf; bei den SMS reicht die Lücke vom 6. November bis zum 14. November 2011.“ 4

Um ganz sicher zu gehen, dass nichts gefunden wird, was nicht gefunden werden soll, wies das BKA die zuständige Bundespolizeidienststelle an, die Sicherungskopie zu löschen. Kein Versehen, sondern eine Anweisung, gegen die üblichen Dienstvorschriften zu verstoßen:

„Diese Anweisung habe der üblichen Vorgehensweisen widersprochen, wie der Bundespolizei-Direktor Heinz-Dieter Meier in seiner Vernehmung (…) sagte (…): ‘Wenn Handys ausgewertet werden, sieht das Standardverfahren vor, dass die Daten archiviert werden’, sagte Meier laut Aussageprotokoll vom 23. Februar 2012.“ 2. Für den Vorsatz der Verschleierung statt Aufklärung hat der Bundespolizei-Direktor eine professionelle Erklärung: „Er deutete an, dass das BKA mit seinem Vorgehen möglicherweise einen Informanten decken wollte, auf den E’s Handydaten hinweisen könnten.“ 2

Markant an den Lücken ist, dass sie den gesamten Zeitraum umfassen, bis sich Beate Zschäpe am 8. November 2011 stellte! Warum soll unter allen Umständen alles vernichtet werden, was die Zeit zwischen dem 4. und 8. November 2011 aufhellen könnte?

Geht man also von der offiziellen Version aus, die Verfolgungsbehörden hätten keinen Kontakt zu den NSU-Mitgliedern gehabt, dann sind vier Tage sehr viel Zeit, um abzutauchen. Warum hat Beate Schärpe diese Zeit nicht genutzt? Welche Rolle spielte dabei André Eminger?

Zweifellos könnten die Telefon- und Verbindungsdaten, die Wortprotokolle von André Eminger eine Antwort darauf geben. Würden sie belegen, dass die Verfolgungsbehörden keine Spur zu Beate Zschäpe hatten, wären sie heute noch existent. Dass sie gelöscht wurden, dass man die Sicherungskopie ebenfalls beseitigte, berechtigt zu der Annahme, dass vieles wahrscheinlich ist – nur nicht die offizielle Version.

Selbst wenn die erfolgte „Anwerbung“ 2003 gescheitert war, muss man davon ausgehen, dass André Eminger als hochkarätige Quelle überwacht wurde, um so an Informationen zu gelangen, die man mit der Anwerbung „freiwillig“ gewinnen wollte. Auch die von Bundespolizei-Direktor Heinz-Dieter Meier skizzierte Möglichkeit, dass zum engen „Kameradenkreis“ André Emingers ein V-Mann zählte, beschreibt die verschiedenen Abschöpfungsoptionen, die nahelegen, dass der Geheimdienst auf dem Laufenden war – nicht nur an dem Tag, als Beate Zschäpe „abtauchte“.

Wer von höchster Stelle die Beseitigung von Beweismitteln anordnet, räumt diesen Verdacht nicht aus, sondern erhärtet ihn.

Die Bundesanwaltschaft als Türsteher des NSU

Über zehn Jahre hatten weder Polizei, Geheimdienst noch Bundesanwaltschaft die leiseste Ahnung von der Existenz des NSU. Wenige Wochen nach seiner Selbstenttarnung im November 2011 wussten alle alles: Der NSU bestehe aus exakt drei Mitgliedern, denen zehn Morde und zahlreiche Banküberfälle zur Last gelegt werden.

Das einzige überlebende Mitglied ist demzufolge Beate Zschäpe. Sie habe sich, so die Bundesanwaltschaft, an keinem der Tatorte aufgehalten, komme als Tatbeteiligte also nicht in Frage. Was sie zum Mitglied werden lässt, ist ihre Unterstützungsarbeit, als Teil einer „Willensgemeinschaft“: „Sie hatte den Willen zur Tatherrschaft“, so die Oberstaatsanwältin Anette Greger. Eine etwas umständliche Umschreibung für ein Strafrecht, das bereits den „Willen“ zur Tat(beteiligung) verfolgbar macht, was einen Rechtsstaat nicht verteidigt, sondern untergräbt.

André Eminger hat, wie ausgeführt, ebenfalls Unterstützungsleistungen getätigt. Er hat den neonazistischen Untergrund mit ausgestattet, er hat für die Tarnung gesorgt, er hat die Ideologie des „führerlosen Widerstandes“ geteilt und mit in die Praxis umgesetzt.

Unterlassene Beweisaufnahme

Die ausgezeichneten Rechtsanwälte der Nebenklage haben auf ihrem Blog einen weiteren Aspekt benannt. Im Prozessbericht vom 12. September 2017 führen sie dazu aus: Die Generalbundesanwaltschaft habe „in den letzten mehr als vier Jahren Hauptverhandlung keinerlei Bemühungen unternommen (..), Emingers Beteiligung an den NSU-Anschlägen detailliert aufzuklären. Die Beweisaufnahme zu diesem Vorwurf verlief äußerst rudimentär. Und so erschien es für viele überraschend, als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Weingarten in seinem Plädoyer auf die gemeinsame Ideologie der „leaderless resistance“, die Bewunderung der amerikanischen bewaffneten Nazigruppe „The Order“ und die Begeisterung Emingers für die Turner Diaries zurückgriff, um zu belegen, dass Eminger im Jahr 2000, als er das Auto anmietete, mit dem Böhnhardt und Mundlos nach Köln fuhren um den Bombenanschlag durchzuführen, mit der Durchführung eines solchen Anschlages rechnete. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: die Nebenklage geht davon aus, dass Eminger ein weiteres Mitglied des NSU war, der eben nicht nur aus Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos bestand, sondern aus deutlich mehr Personen, und dass Eminger deshalb in sämtliche Tatpläne eingeweiht war. Die Bundesanwaltschaft hat allerdings kontinuierlich an der These der aus drei Personen bestehenden, isolierten Gruppe mit wenigen Unterstützern festgehalten und sich aus diesem Grund die Schwierigkeiten bei der Beweisführung gegen Eminger selbst geschaffen.“

Worauf gründet substantiell die Unterscheidung zwischen dem Mitglied Beate Zschäpe und dem Unterstützer André Eminger? Auf den vorliegenden Fakten jedenfalls nicht.

  1. Andreas Förster, FR vom 1. September 2017
  2. Ebenda
  3. Die fast volle Packung, SZ vom 2./3. September 2017
  4. Lücken in den Handydaten, FR vom 28.1.2013
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