Arbeitsmarkt
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident für dauerhaften Verbleib geduldeter Flüchtlinge
Geduldete Flüchtlinge, die einen Arbeitsplatz haben, sollen dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther sieht gute Chancen für ein "vernünftiges Zuwanderungsgesetz" in einer Jamaika-Koalition.
Montag, 06.11.2017, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.11.2017, 17:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), hat sich für den dauerhaften Verbleib geduldeter Flüchtlinge ausgesprochen, wenn sie einen Arbeitsplatz haben.
Günther sagte dem TV-Sender phoenix: „Menschen, die dauerhaft keine Bleibe durch das Asylrecht bekommen, aber bei uns in den Arbeitsmarkt gekommen sind, die wollen wir auch dauerhaft hier halten. Da glaube ich, brauchen wir neue Regelungen, und deswegen bin ich auch sehr offen dafür, dass wir ein vernünftiges Zuwanderungsgesetz in der nächsten Wahlperiode bekommen.“
Die Öffnung des Arbeitsmarktes für geduldete Flüchtlinge sei ein Thema, bei dem die Verhandlungsparteien der Sondierungsgespräche am schwierigsten zusammenkommen würden, glaube er: „Ich gehe davon aus, dass die Grünen sich erhoffen, dass wir beim Familiennachzug Erleichterungen haben werden. Für uns als Union ist auch klar, dass Familiennachzug an bestimmte Kriterien geknüpft werden muss.“ (ots/mig)
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Ich halte den Vorschlag von Herrn Günther für falsch.
Menschen mit einer Duldung erfüllen nicht die Voraussetzungen für Asyl in Deutschland. Die vielfältigen Gründe erspare ich mir.
Aber diesen Menschen muss von Anfang an deutlich gemacht werden, dass diese Duldung nicht dauerhaft ist und wenn sich die Situation im Heimatland zum Guten ändert, ist auch die Heimreise anzutreten. Gerne kann man über Unterstützung reden (https://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-freiwillige-rueckkehr-von-asylbewerbern-was-das-land-zahlt-_arid,1269081.html).
Wenn der Vorschlag von Herrn Günther umgesetzt wird, handelt es sich um einen Missbrauch des Asylrechtes, weil die Betroffenen sich damit einen Aufenthaltstitel per Gesetz erschleichen dürfen!
Umgekehrt könnte man fragen, warum wir dann überhaupt noch Asylanträge prüfen sollen?