Arbeitsgericht
Fremdenfeindliche WhatsApp-Nachricht kein Kündigungsgrund bei städtischen Angestellten
Die Stadt Worms darf Ordnungsamt-Angestellte, fremdenfeindliche Nachrichten in einer privaten WhatsApp-Gruppe verschickt haben, nicht kündigen. Der Wormser Oberbürgermeister will weitere Schritte prüfen. Dass städtische Mitarbeiter inakzeptables Gedankengut austauschen, sei "unerträglich".
Donnerstag, 16.11.2017, 6:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.11.2017, 15:18 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Austausch fremdenfeindlicher Bilder über eine private WhatsApp-Gruppe rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Mainz gab am Mittwoch einer Kündigungsschutzklage von vier Mitarbeitern des Wormser Ordnungsamtes statt (AZ: 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243717).
Die städtischen Angestellten, drei Männer und eine Frau, hätten ihre privaten Smartphones benutzt. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass ihre Kommunikation nicht nach außen getragen würde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht dürfe es einem Arbeitnehmer nicht angelastet werden, wenn die Inhalte eines vertraulichen Gesprächs von einem Gesprächspartner an den Arbeitgeber gemeldet würden.
Statt muss Mitarbeiter weiterbeschäftigen
Dies sei die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Daher muss die Stadt Worms die vier Angestellten nun weiterbeschäftigen. Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigte unterdessen, dass gegen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wegen „rechtslastiger Äußerungen“ in der geschlossenen WhatsApp-Gruppe auch eine Strafanzeige erstattet worden sei. Die Prüfung des Sachverhalts sei noch nicht abgeschlossen, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller auf Nachfrage mit.
Der Wormser Oberbürgermeister Michael Kissel (SPD) teilte nach der Entscheidung mit, die Stadtverwaltung wolle das schriftliche Urteil prüfen und erst dann über weitere rechtliche Schritte entscheiden. Die Stadt habe keine andere Möglichkeit gesehen, auf den Vorfall zu reagieren. „Der Gedanke, dass städtische Mitarbeiter, die ja auch häufig mit Bürgern mit Migrationshintergrund in Kontakt sind, solch absolut inakzeptables und verabscheuungswürdiges Gedankengut austauschen, ist für mich unerträglich, so dass es für uns keine andere Alternative als die fristlose Kündigung gab“. (epd/mig) Aktuell Recht
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- Nach Budget-Halbierung Regierungsbeauftragter für Reform der Integrationskurse
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- „Hölle“ nach Trump-Sieg Massenabschiebungen in den USA sollen Realität werden
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
Zu wissen dass diese ekelerregenden Menschen weiter beschäftigt werden und einen sicheren Arbeitsplatz haben dürfen und der deutsche Staat diesen bezahlt ist einfach schrecklich. Diese Menschen sollten fristlos ohne irgendwelche Schonung gekündigt werden. Wir brauchen einfach stärkere rechtliche Ahndung von Rechtsextremismus und antimuslimischen Rassismus. Das Urteil hat eine verheerende Signalwirkung!
Niemand hier weiß, was da genau gepostet wurde und der Artikel nennt „rechtslastige Nachrichten“, was nicht wie im Kommentar von Berryland zu lesen mit Rechtsextremismus oder antimuslimischem Rassismus gleichzusetzen ist.
Vorverurteilungen sind hier nicht angebracht.