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Gutachten

Ausgesetzter Geschwisternachzug gefährdet Kindeswohl und Integration

Der ausgesetzte Geschwisternachzug gefährdet das Kindeswohl und die Integration. Das geht aus einem Gutachten hervor, die im Auftrag des Hilfswerks "Save the Children" erstellt wurde. Derzeit werde geflüchteten Kindern ein Zusammenleben mit ihrer Familie unmöglich gemacht.

Mittwoch, 22.11.2017, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Kinderhilfswerk „Save the Children“ fordert die Bundesregierung auf, Geschwistern von unbegleiteten Flüchtlingskindern den Nachzug nach Deutschland zu gestatten. Die in Deutschland gültige Rechtslage des bis März 2018 ausgesetzten Geschwisternachzugs gefährde das Kindeswohl und die Integration, teilte die Organisation am Dienstag in Berlin mit. Das gehe aus einem juristischen Gutachten hervor, in dem im Auftrag der Kinderrechtsorganisation untersucht wurde, ob das deutsche Recht den Vorgaben des höherrangigen Rechts entspricht.

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„Unbegleiteten geflüchteten Kindern wird ein Zusammenleben mit ihrer kompletten Familie schier unmöglich gemacht“, sagte Meike Riebau, Rechtsreferentin für Migration von „Save the Children“ Deutschland. Derzeit sei den Eltern unbegleiteter Kinderflüchtlinge zwar der Nachzug gestattet, den Geschwister jedoch nur unter Auflagen. Darunter fallen laut „Save the Children“ vor allem ein gesicherter Lebensunterhalt und der Nachweis von genügend Wohnraum. Für Kinder unter sechs Jahren müssen demnach zehn Quadratmeter Wohnfläche garantiert sein.

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Diese Auflagen stellten in der Praxis „eine unüberwindbare Hürde“ dar, heißt es in dem Gutachten. Es sei „oft faktisch unmöglich“, aus dem Ausland eine Wohnung zu suchen und die finanziellen Mittel dafür aufzubringen. „Keinem Kind mit deutschem Pass wird das Zusammenleben mit seinen Geschwistern verwehrt. Bei geflüchteten Kindern wird dies von staatlicher Seite getan“, betonte Riebau.

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Hilswerke: Regelung widerspricht Grundgesetz

Die Bundesregierung hatte im März 2016 den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Davon betroffen sind vor allem Syrer, mehr als die Hälfte dieser Flüchtlinge erhält nur noch den eingeschränkten Schutz. Hilfswerke kritisieren die Regelung – sie widerspreche dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht, in denen der Schutz der Familie und das Kindeswohl im Mittelpunkt stehe.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rechnet damit, dass bis Ende dieses Jahres 400.000 in Deutschland anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge nach der Genfer Konvention leben werden. Nur sie haben gegenwärtig ein Anrecht darauf, Familienangehörige nachziehen zu lassen. Der Studie zufolge geht es dabei um 100.000 bis 120.000 Ehepartner und minderjährige Kinder. (epd/mig) Aktuell Panorama Studien

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