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Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Falsche Freunde können Einbürgerung verhindern

Wer mit Menschen verkehrt, die der Muslim-Bruderschaft nahestehen, hat keinen Anspruch auf Einbürgerung. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Fall eines staatenlosen Palästinensers. Er hatte in erster Instanz noch Recht bekommen.

Mittwoch, 22.11.2017, 6:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.11.2017, 17:02 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Wer mit Menschen verkehrt, die der verfassungsfeindlichen Muslim-Bruderschaft nahestehen, kann nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Mit diesem Urteil hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen auf und wies damit die Klage eines staatenlosen Palästinensers auf Einbürgerung ab. (AZ: 5 A 2126/16)

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Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigten die Annahme, dass der Kläger Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützte, hieß es in der Urteilsbegründung. Nach Auffassung der Richter steht der Kläger Personen nahe, die ihrerseits eine Nähe zur verfassungsfeindlichen Muslim-Bruderschaft aufweisen.

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Der im Jahre 1978 in Libyen geborene Kläger reiste 1996 zur Aufnahme eines Studiums nach Deutschland. Hierzu hatte er zuvor einen Aufenthaltstitel erhalten. Im Dezember 2011 beantragte der Kläger, der 2009 eine Deutsche geheiratet hatte, über die Stadt Gießen seine Einbürgerung. Da eine Sicherheitsbefragung jedoch Zweifel an der Verfassungstreue ergab, lehnte das Land im November 2014 eine Einbürgerung ab.

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Kläger gewann erste Instanz

Mit Urteil vom 2. November 2015 hob das Verwaltungsgericht Gießen den angefochtenen Bescheid auf und verpflichtete das Land, den Kläger einzubürgern. Dagegen hatte das Land Berufung eingelegt.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. karakal sagt:

    Welcher Zweig der Muslimbruderschaft ist gemeint, wenn er als „verfassungsfeindlich“ bezeichnet wird? Die Muslimbruderschaft hat in fast jedem Land eine andere Ausprägung, und in Jordanien bspw. ist sie offiziell zugelassen, da sie die dortige Verfassung des Staates als konstitutionelle Erbmonarchie mit parlamentarischer Demokratie anerkennt.
    Ungeachtet des Umstandes, ob sie einer islamischen Organisation wie der Muslimbruderschaft angehören oder nicht, gibt es Muslime, die zwecks Einbürgerung während der betreffenden Zeit sogar aus in der BRD zugelassenen islamischen Vereinen formell austreten, um ihre Einbürgerung nicht zu gefährden. Ihrer Herkunft nach deutsche Bürger läßt man gegen im Grundgesetz verankerte Rechte demonstrieren und politische Parteien gründen, die u. a. das Ziel verfolgen, diese Grundrechte abzuschaffen, aber bei der Einbürgerung von Muslimen ist man darauf bedacht, daß sie 150-prozentig verfassungstreu sind. Das weist wieder einmal mehr darauf hin, wie dieser Staat mit zweierlei Maß mißt.

  2. FrankUnderwood sagt:

    @karakal

    Ein deutscher Pass ist nicht irgendein billiges Stück Papier, das jedem wie ein Werbeblättchen hinterhergeworfen wird. Wer Deutscher werden will muss sich ohne Zweifel zu diesem Land, diesem Staat und diesem Rechtssystem bekennen!

    Es ist schade, dass manche („Bio-„)Deutsche sich verfassungsfeindlich betätigen. Aber das Grundgesetz untersagt den Entzug der Staatsbürgerschaft um Staatenlosigkeit zu vermeiden.

    „Zweierlei Maß“ kann man das nicht nennen, weil hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
    Ausländer, die sich einbürgern lassen wollen und die Voraussetzung nicht erfüllen, darf der Staat ablehnen. Sie verlieren dadurch keine Staatsangehörigkeit, weil sie in der Regel noch ihre alte Staatsangehörigkeit haben.
    („Bio-„)Deutsche haben in der Regel nur die deutsche Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit soll unter allen Umständen vermieden werden.