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GroKo-Koalitionsvertrag

Asyl, Migration, Außen- und Entwicklungspolitik

Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. MiGAZIN fasst die Bereiche Außen- und Entwicklungspolitik sowie bei Asyl und Migration zusammen:

Donnerstag, 08.02.2018, 6:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 13.02.2018, 16:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Begrenzung der Zuwanderung

Im Kapitel VIII mit dem Titel „Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen“ steht nicht das Reizwort „Obergrenze“. Allerdings wird mit Verweis auf die derzeitige Situation „festgestellt“, dass die Zuwanderungszahlen die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 Menschen „nicht übersteigen werden“. Im vergangenen Jahr lag die Zahl allein der registrierten Flüchtlinge bis Ende November bei rund 173.000. Zugleich werden „freiwillige Rückkehrprogramme“ ausgebaut.

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Einwanderungsgesetz

Um Deutschland für qualifizierte internationale Arbeitskräfte attraktiver zu machen, wird ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Zugleich sollen „Anstrengungen“ fortgesetzt werden, die „Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa“ angemessen „zu steuern und zu begrenzen“. Langjährig Geduldeten werden Vereinfachungen für den Aufenthalt in Aussicht gestellt.

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Familiennachzug

Familienzusammenführungen bleiben bis Ende Juli ausgesetzt. Danach werden monatlich bis zu 1.000 enge Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz aufgenommen. Zusätzlich sollen auch weiter Härtefälle berücksichtigt werden. Voraussetzung ist unter anderen, dass eine Ausreise „kurzfristig“ nicht zu erwarten ist und keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden.

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Fluchtbewegungen

Im Mittelpunkt der Entwicklungspolitik steht das Thema Bekämpfung der Fluchtursachen. So sollen das humanitäre Engagement ausgebaut und die Entwicklungszusammenarbeit verbessert werden. Darüber hinaus ist die Stärkung internationaler Polizeimissionen geplant. Eine Kommission Fluchtursachen soll im Bundestag eingerichtet werden und „konkrete Vorschläge“ unterbreiten.

Waffenexporte

Vorgesehen ist auch eine „Einschränkung“ der Rüstungsexporte. Unter anderem soll dabei der sogenannte „Gemeinsame Standpunkt des Europarates“ weiterentwickelt werden. Diesen Vorgaben nach sind zum Beispiel Exportgenehmigungen dann zu verweigern, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Waffen zur internen Repression oder für „schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht“ verwendet werden. Allerdings ist der „Gemeinsame Standpunkt“ für die EU-Mitgliedsländer nicht rechtlich bindend.

Der Satz, wonach die Bundesregierung „ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen“ wird, „solange diese am Jemen-Krieg beteiligt sind“ wurde ergänzt. So gilt dies in der aktuellen Version für Länder, die „unmittelbar“ am Jemen-Krieg beteiligt sind. Außerdem sollen dabei Firmen „Vertrauensschutz“ erhalten, „sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben“.

Humanitäre Hilfe und internationale Militäreinsätze

Die Bereiche Entwicklungs-, humanitäre Hilfe, Krisenprävention, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik werden künftig mit der Verteidigung gekoppelt. So sollen die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit (ODA – Official Development Aid) und für Verteidigung im Verhältnis 1:1 erhöht werden – in den vier Jahren bis 2021 insgesamt um zwei Milliarden Euro. Leitartikel Politik

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