Rechtsextremismus
Staatsrechtler fordert Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz
Staatsrechtler Wieland forder den Verfassungsschutz auf, die AfD zu beobachten. Die Grenze zum Rechtsextremismus sei in Teilen der Parte überschritten. Eine Hetz-Rede von AfD-Politiker Poggenburg gegen Türken hatte kürzlich für Empörung gesorgt.
Donnerstag, 22.02.2018, 6:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.02.2018, 17:22 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Staatsrechtler Joachim Wieland fordert nach den Äußerungen des AfD-Landes- und Fraktionschefs von Sachsen-Anhalt, André Poggenburg, beim politischen Aschermittwoch eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz. „Wer sich mit derart abfälligen und herabsetzenden Äußerungen über Angehörige eines anderen Volkes äußert, steht nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes“, sagte Wieland der „Berliner Zeitung“. Das Grundgesetz sei auf Völkerverständigung ausgerichtet.
Bei Teilen der AfD sei die Grenze zum Rechtsextremismus überschritten, sagte Wieland. „Meines Erachtens ist das ein Grund für den Verfassungsschutz, die AfD zu beobachten.“ Die Behörde müsse sich kundig machen, ob eine Partei so extrem ist, dass sie nach dem Grundgesetz verboten werden muss oder ob diese Schwelle noch nicht überschritten ist, betonte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen.
Die Rede Poggenburgs beim Politischen Aschermittwoch der AfD im sächsischen Nentmannsdorf bei Pirna, in der er die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) diskreditierte und unter anderem von „Kümmelhändlern“ und „Kameltreibern“ sprach, hatte bundesweit Empörung ausgelöst. Poggenburg selbst hatte seine Rede als „zugespitzte Politsatire“ verteidigt. Zuletzt hatten auch Politiker den Verfassungsschutz aufgefordert, die AfD stärker ins Visier zu nehmen. (epd/mig)
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Den „Verfassungsschutz“ mit der Beobachtung der AfD zu betrauen, ist gleichbedeutend damit, den Bock zum Gärtner zu machen.