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Debatte geht weiter

Einzelne AfD-Politiker bereits im Visier der Verfassungsschützer

Äußerungen der AfD über Migranten und die Erinnerungskultur sorgen immer wieder für eine Debatte über die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz. Eine Umfrage zeigt, dass einzelne Mitglieder längst unter Beobachtung stehen.

Dienstag, 27.02.2018, 6:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 01.03.2018, 15:33 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Einzelne AfD-Mitglieder werden vom Verfassungsschutz beobachtet, auch wenn die Partei als Ganzes kein Objekt für den Inlandsgeheimdienst ist. Wie eine Umfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ unter den Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer ergab, ist das unter anderem in Bayern der Fall. Es seien AfD-Mitglieder bekannt, die Verbindungen in die rechtsextremistische oder islamfeindliche Szene und zu den sogenannten Reichsbürgern aufweisen, teilte ein Sprecher mit. Unter diesen Einzelpersonen, die derzeit vom Verfassungsschutz in Bayern beobachtet würden, befänden sich auch Funktionäre der AfD, allerdings keine Mandatsträger.

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Aus dem niedersächsischen Innenministerium hieß es, Einzelpersonen fielen unter die Beobachtung, soweit sie in rechtsextremistischen Organisationen tätig sind. Die genaue Anzahl könne nicht genannt werden, da Mitgliederlisten der AfD, die kein Beobachtungsobjekt als Ganzes ist, nicht bekannt seien. „Dem Verfassungsschutz sind bislang lediglich Einzelfälle in Niedersachsen bekannt“, sagte ein Sprecher des dortigen Innenministeriums.

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Zunehmend rechtsextremer Sprachgebrauch

Die Berliner Senatsinnenverwaltung verwies auf personelle Verknüpfungen zwischen Anhängern der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ und der „Identitären Bewegung“, die Thema in den Verfassungsschutzberichten der vergangenen Jahre gewesen sei. Über konkrete Beobachtung von Einzelfällen wollte sich der Sprecher aber nicht äußern: „Eine gesetzliche Pflicht, die Beobachtung einer Partei oder seiner Mitglieder öffentlich zu machen, besteht nicht“, sagte er.

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In Nordrhein-Westfalen werden nach Angaben des Innenministeriums bislang keine Politiker der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. Derzeit seien beim NRW-Landesverband der AfD keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Beobachtung erkennbar, sagte ein Ministeriumssprecher in Düsseldorf. Einzelne Mitglieder der AfD griffen zunehmend auf rechtsextremistischen Sprachgebrauch zurück. Bislang seien jedoch die Voraussetzungen nach dem Verfassungsschutzgesetz NRW für eine Speicherung von Menschen, die keiner extremistischen Organisation angehören, nicht erfüllt.

Kritik nach Hetzrede

Die Innenministerien in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen teilten mit, dass derzeit keine Einzelpersonen aus der AfD beobachtet werden. Die Behörden der anderen Bundesländer wollten keine Angaben zur Beobachtung von Einzelpersonen machen.

Maas: AfD bald Fall für Verfassungsschutz

Nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist die AfD „auf dem Weg, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden“. Den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte der Minister: „Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Abstammung diskriminiert, agiert immer offener rassistisch und nationalistisch.“

Grundsätzlich dürfe man es sich aber „nicht so einfach machen und glauben, allein mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz seien die Probleme gelöst“, fügte er hinzu. Die Masche der Rechtspopulisten müsse entlarvt werden: „Die AfD schürt Ängste und macht den Hass zur Strategie, bietet aber keine Lösungen.“

Wissenschaftler für Beobachtung

Eine Rede des AfD-Politikers André Poggenburg, in der er sich verächtlich über die Türkische Gemeinde in Deutschland äußerte, hatte erneut Forderungen nach einer Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz nach sich gezogen. Derzeit beobachten weder das Bundesamt für Verfassungsschutz noch die Verfassungsschützer der Länder die Partei. Eine Einflussnahme oder Steuerung der Partei durch Rechtsextremisten sei derzeit nicht erkennbar, erklärte das Bundesamt. Dort stehen derzeit nach Angaben der Pressestelle auch keine Einzelpersonen aus den Reihen der Partei unter Beobachtung.

Der Dresdner Politikwissenschaftler Steffen Kailitz plädierte für eine Beobachtung von Teilen der AfD durch den Verfassungsschutz. Dies sei „gerechtfertigt und notwendig vor allem im Falle der ostdeutschen Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“, sagte er dem „Evangelischen Pressedienst“. In diesen Ländern werde der „völkisch-nationale Flügel immer dominanter“. Dieser rechtsradikale Teil der AfD habe auch innerhalb der Gesamtpartei eine „immer größere Kraft“, sagte der Forscher am Dresdner Hannah-Arendt-Institut.

Kauder: Rechtsradikal ohne Scheu

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte der „Frankfurter Rundschau“ zur AfD: „In dieser Partei werden offen rechtsradikale Aussagen vertreten. Spitzenpolitiker und auch Abgeordnete des Bundestags äußern sich ohne Scheu in dieser Art.“ Die AfD stelle die Legitimität des Bundestags in Frage und untergrabe damit die Demokratie. „All dies fügt unserem Land schweren Schaden zu“, betonte Kauder. Nach wenigen Wochen der AfD im Bundestag lasse sich feststellen: „Diese Partei hat außer ihren rechtsradikalen und populistischen Sprüchen keine Lösungen zu bieten.“

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) bezeichnete die Forderung nach einer Beobachtung einzelner AfD-Mitglieder in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ als „plausibel“. Zudem schrieb er in seinem Gastbeitrag, sollte die Radikalisierung in der AfD fortschreiten, könne eine Beobachtung der gesamten Partei durch den Verfassungsschutz „nicht ausgeschlossen werden“. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Jens sagt:

    Wir, das deutsche Volk ,haben die AfD in den Bundestag gewählt. Somit stehen wir zu unserer Entscheidung. Und bei der nächsten Wahl werden wir es wieder machen.

  2. FrankUnderwood sagt:

    @Jens
    Ein Teil des deutschen Volkes hat die AfD in den Bundestag gewählt.
    Es ist also die Entscheidung von Teilen des Volkes gewesen und keine einstimmige Entscheidung. Ob die AfD den Wiedereinzug in den Bundestag schafft, ist noch völlig offen.

    Die AfD hat zwar (leider) 12,6 % der Stimmen aus dem Stand geholt (BTW 2017). Aber das reicht noch lange nicht um sich als Meinungsführer bezeichnen zu können.