Integrationspolitik
Neue Integrationsbeauftragte distanziert sich von Leitkultur-Begriff
Die neue Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Widmann-Mauz, mag den Leitkultur-Begriff „nicht sonderlich“. Eine Wertedebatte begrüßt die CDU-Politikerin allerdings. Zugleich warnt sie davor, die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mit der Fachkräftezuwanderung zu vermischen.
Mittwoch, 21.03.2018, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.03.2018, 15:50 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die neue Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat sich vom Begriff der Leitkultur distanziert. „Ich mag den Begriff nicht sonderlich, denn er führt uns nicht weiter“, sagte sie der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Wichtiger sei eine konkrete Verständigung darüber, was Gleichberechtigung von Mann und Frau, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Gewaltlosigkeit als Grundfesten des Zusammenlebens bedeuten.
Eine Werte-Debatte begrüße sie, sagte Widmann-Mauz. Eine solche Selbstvergewisserung tue jeder Demokratie gut. Grundlage für das Zusammenleben sei das Grundgesetz, aber es gebe darüber hinaus auch ungeschriebene Regeln und Erwartungen, die anzuerkennen wichtig für ein gutes Miteinander sei, unterstrich die Staatsministerin im Kanzleramt.
Widmann-Mauz betonte die Bedeutung von Frauen für den Integrationsprozess. „Ohne die Frauen kann Integration nicht gelingen. Die Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen ist auch Voraussetzung dafür, dass eine Gesellschaft ihr demokratisches und auch wirtschaftliches Potenzial voll ausschöpfen kann.“ In den Familien nähmen Frauen eine wichtige Rolle ein. Das Frauenbild, das dort gelebt werde, präge auch die nächste Generation.
Flüchtlinge keine Fachkräftezuwanderer
Die CDU-Politikerin sprach sich dafür aus, Sprach- und Integrationskurse sowie Arbeitsmarktmaßnahmen noch stärker auf Frauen auszurichten. Länder wie Bayern führten sogenannte Mother-Schools ein. Das wolle sie sich ansehen. Zugleich warnte sie davor, bei der Arbeitsmarktintegration Flüchtlinge automatisch als Arbeitsmigranten zu betrachten. Anerkannte Flüchtlinge hätten alle Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
„Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sollte aber nicht mit der Fachkräftezuwanderung vermischt werden. Denn das Asylrecht soll vor Verfolgung schützen“, sagte die Staatsministerin im Kanzleramt. Wer zum Arbeiten nach Deutschland kommen wolle, müsse als Fachkraft mit Visum einreisen. Für diesen Fall werde die Bundesregierung das Fachkräftezuwanderungsgesetz auf den Weg bringen.
Geduldete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, hätten mit der sogenannten Drei-Plus-Zwei-Regelung die Möglichkeit, eine dreijährige Ausbildung in Deutschland beenden und zwei weitere Jahre im Betrieb arbeiten zu können, erläuterte die CDU-Politikerin. Dies solle auch auf staatlich anerkannte Helferausbildungen ausgeweitet werden. (epd/mig) Aktuell Politik
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