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Neuregelung auf dem Weg

Familiennachzug zu Flüchtlingen nur bei Sicherung des Lebensunterhalts

Das Bundesinnenministerium hat die Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Danach sind Bezieher von Sozialleistungen vom Familiennachzug ausgeschlossen. Scharfe Kritik kommt von den Grünen und der Linkspartei.

Donnerstag, 05.04.2018, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.04.2018, 18:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesinnenministerium hat die zwischen Union und SPD verhandelte Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Mittwoch in Berlin, dass ein Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gegangen sei. Details zur konkreten Gestaltung der Neuregelung nannte er nicht.

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Das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ berichtete unter Berufung auf den Entwurf, dass unter anderem Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV vom Familiennachzug ausgeschlossen werden können. Unterbunden werden soll demnach auch der Nachzug zu Gefährdern, Hasspredigern oder Personen, die an der Seite von Terroristen im Ausland gekämpft haben. Diese Details bestätigte der Ministeriumssprecher nicht.

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Luise Amtsberg, Grüne-Sprecherin für Flüchtlingspolitik, kritisiert, dass der Kreis der Nachzugsberechtigten viel zu eng gefasst ist und Geschwister zurücklässt. Die Verknüpfung des Nachzugsrechts mit der Eigensicherung des Lebensunterhalts sei „absurd und gehe „weit an der Lebensrealität von Schutzsuchenden vorbei“. Mit dieser Regelung würde durch die Hintertür das Kontingent weiter reduziert. „Ich fordere die SPD auf, sich den Plänen wenigstens dieses Mal entgegen zu stellen und Nachbesserungen zu erwirken“, so Amtsberg.

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Jelpke: Seehofer kombiniert rassistische mit sozialer Ausgrenzung

Scharfe Kritik ernten die ersten Informationen über das geplante Gesetz auch von der Linkspartei. „Seehofer gelingt es, eine ohnehin schon fürchterliche Entscheidung noch weiter zu verschlimmern“, erklärt Innenpolitikerin Ulla Jelpke. „Dass Seehofer mit seinem Gesetzentwurf noch strengere Einschränkungen an den Familiennachzug legt als im Koalitionsvertrag vorgesehen, zeigt, wie wenig der Heimatminister vom Grundrecht auf Familie hält – wenn es um Flüchtlinge geht“, so Jelpke weiter.

Es gebe überhaupt keine legitime Grundlage dafür, Sozialleistungsbeziehern den Familiennachzug zu verweigern. „Den Kindern bedürftiger Eltern das Recht auf Zusammenleben abzusprechen, bedeutet, rassistische mit sozialer Ausgrenzung zu kombinieren“, erklärt die Linkspolitikerin weiter. Statt immer weiterer Schikanen gegen Flüchtlinge fordert Jelpke, den Familiennachzug für alle Flüchtlinge wieder zu ermöglichen.

1.000 Personen pro Monat

In den Koalitionsverhandlungen war vereinbart worden, dass ab August der Familiennachzug für die Gruppe der Flüchtlinge mit untergeordnetem Schutz, der bislang ausgesetzt ist, wieder möglich sein soll. Der Zuzug soll aber auf 1.000 Fälle pro Monat begrenzt werden. Dafür müssen Kriterien entwickelt werden.

Über den Familiennachzug können Flüchtlinge ihre sogenannte Kernfamilie – also Eltern, minderjährige Kinder und Ehegatten – nach Deutschland nachholen. Dieses Recht gilt für Flüchtlinge, die nach der Genfer Konvention anerkannt sind, uneingeschränkt. Für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz wurde der Familiennachzug im Frühjahr 2016 ausgesetzt, um den Zuzug nach Deutschland zu begrenzen. (epd/mig) Leitartikel Politik

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