Religionsfreiheit
Der Unterschied zwischen Einfluss und Druck
In Kürze gehen die Klagen gegen das Berliner Neutralitätsgesetz in eine neue Runde. Die von einem atheistischen Netzwerk unterstützten Befürworter der Beibehaltung des Gesetzes verlangen vom Staat die Aufgabe seiner neutralen Position und eine Parteilichkeit zu ihren Gunsten. Von Gabriele Boos-Niazy
Von Gabriele Boos-Niazy Mittwoch, 11.04.2018, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 16.04.2018, 17:41 Uhr Lesedauer: 14 Minuten |
Die Verfassungswidrigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes in seiner derzeitigen Form wurde vielfach diskutiert; zuerst in einem von der SPD 2015 in Auftrag gegebenen Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin, das feststellte, dass das Gesetz nicht verfassungskonform ausgelegt werden kann, zuletzt in einer Gerichtsentscheidung 1 und einer Güteverhandlung, in denen den Klägerinnen Entschädigungen aufgrund der Diskriminierung aus Gründen der Religion zugesprochen wurden.
Der Berliner Senat setzte daraufhin öffentlichkeitswirksam auf die „Staranwältin“ und „Menschenrechtsaktivistin“ Seyran Ateş, die das Gesetz retten soll. Das dürfte ihr nicht leicht fallen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2015 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot unzulässig ist, 2 die Entscheidungen des BVerfGs sind für die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden bindend, die bisher in Berlin ergangenen Entscheidungen gaben entsprechend den Klägerinnen recht.
Frau Ateş muss also einiges Unerwartete in die Waagschale werfen, um das Ruder herumzureißen. Vermutlich ist es dieser Situation geschuldet, dass sie unkonventionelle Wege beschreitet. In einem Interview ließ sie verlauten, Kopftuchträgerinnen würden für das Tragen des Kopftuches bezahlt (z.B. würden Reinigungsfrauen 100.- Euro mehr bekommen; ob pro Person, Tag, Woche, Monat oder Jahr, wurde nicht ausgeführt) und Studentinnen, die gegen Kopftuchverbote klagten, seien bezahlte Aktivistinnen. Beweise? Fehlanzeige. „Noch können wir es nicht beweisen, aber irgendwann werden diese Frauen reden.“
Muslime aus marketingtechnisch anmutenden Gründen
Solche Argumentationen mag man von vielen erwarten, bei einer Juristin, die als Vertreterin des religiös und weltanschaulich neutralen Staates auftritt, ist das zumindest befremdlich. Keine Anwaltskammer dürfte mit einem Mitglied glücklich sein, das mit nicht belegten (populistischen) Behauptungen im Vorfeld von Gerichtsverfahren in die Öffentlichkeit tritt in der offensichtlichen Hoffnung, Einfluss auf die öffentliche Meinung oder gar das Gericht zu nehmen. Der möglicherweise erwartete Aufschrei auf derlei pauschale Verunglimpfungen blieb auf muslimischer Seite aus, stattdessen erntete Ateş für ihre Äußerungen lediglich Spott.
Ebenfalls zur Rettung des Berliner Neutralitätsgesetzes angetreten ist die neu gegründete Initiative „Pro Berliner Neutralitätsgesetz“. Sie baut ihre Argumentation und Aktivitäten auf ein Gutachten des Verwaltungsrichters a.D. Gerhard Czermak auf, das zuvor auf der Seite des Instituts für Weltanschauungsrecht zu finden war. Dieses Institut wurde von der Giordano-Bruno-Stiftung gegründet, die wiederum – das sei ihr unbenommen – für einen strammen Laizismus eintritt und sich dem Erbe des 2014 gestorbenen bekannten Religions- und Kirchenkritikers Karlheinz Deschner verpflichtet sieht. In den letzten Jahren hat die Giordano-Bruno-Stiftung sich auch dem Thema Islam zugewandt und agiert dabei recht einseitig, um es vorsichtig auszudrücken. So unterstützte sie die Gründung des Zentralrates der Ex-Muslime 2007; der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Schmidt-Salomon, leitete die dazugehörige PR-Kampagne. Beide zusammen waren 2008 und 2013 Veranstalter der „Kritischen Islamkonferenz“. Das 10jährige Bestehen des Zentralrates der Ex-Muslime im November 2017 wurde von der Giordano-Bruno-Stiftung mit einem internationalen Festakt gefeiert. Seit 2011 ist Hamed Abdel Samad, der für seine harsche „Islamkritik“ bekannt ist, im wissenschaftlichen Beirat der Stiftung. Taktisch ist die Einbindung von Ex-Muslimen und solchen, die aus oft marketingtechnisch anmutenden Gründen weiter als Muslime firmieren, im Islam aber die Wurzel allen Übels sehen, klug, denn die Forderung nach einer generellen Einschränkung der Religionsfreiheit lässt sich besser argumentieren, wenn sie auf einem Bedrohungsszenario basiert. Das den Staat bindende Prinzip der Gleichbehandlung aller Religionen wird dann schon dafür sorgen, dass nicht nur Muslime fortan nur noch im privaten Kämmerlein praktizieren dürfen, sondern auch christliche und jüdische Praxis aus der Öffentlichkeit verbannt wird, so die vermutlich dahinter stehende Überlegung.
Ein Netzwerk
Gerhard Czermak, auf dessen Gutachten sich die Initiative „Pro Berliner Neutralitätsgesetz“ stützt, sitzt ebenfalls im wissenschaftlichen Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung und ist als Autor für den humanistischen Pressedienst (hpd) tätig, der 2006 auf Initiative des Humanistischen Verband Deutschlands (HVS) und der Giordano Bruno Stiftung online ging; 2014 erschien sein religionskritisches Buch „Problemfall Religion.“ Zu diesem Netzwerk gehören auch die von der Giordano-Bruno-Stiftung (mit)gegründeten Organisationen „Institut für Weltanschauungsrecht“ (ifw) und die „Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland“ (fowid). Letztere hat zusammen mit der Giordano Bruno Stiftung EMNID mit einer repräsentativen Befragung zur Akzeptanz religiös motivierter Bekleidungen oder Schmuckstücke bei Lehrkräften beauftragt, deren Ergebnis am 21. März vom Humanistischen Pressedienst veröffentlich wurde. (Darauf, wie schlagkräftig die Giordano-Bruno-Stiftung, die Forschungsgruppe Weltanschauungen, das Institut für Weltanschauungsrecht und der Humanistische Pressedienst zusammenarbeiten, wies der Jahresrückblick der Stiftung stolz hin.) Die Befragten zeigten sich gespalten (49 % waren für ein Verbot, 43 % dagegen). Konfessionsfreie Befragte sprachen sich zu 55 % für und zu 40 % gegen ein Verbot aus.
Doch wie immer solche Befragungen ausgehen mögen: Sie sind – wie Sabine Berghahn treffend feststellt – keine Grundlage für die Entscheidung verfassungsrechtlicher Fragen und das sollte jeden, der gesellschaftlich und politisch interessiert und dabei nicht geschichtsvergessen ist, mit Dankbarkeit erfüllen.
Das beschriebene Netzwerk der Giordano Bruno Stiftung und die von ihm unterstützte Initiative „Pro Berliner Neutralitätsgesetz“ verkennen – wie zunehmende Teile der Bevölkerung – folgendes: Säkulare oder gar laizistische Auffassungen können weder für sich reklamieren, der „Naturzustand“ des Menschen oder der Gipfel der zivilisatorischen Entwicklung zu sein, noch berechtigen sie dazu, Religiosität als eine Form des abweichenden Verhaltens zu stigmatisieren und Gläubigen Freiheitsrechte zu entziehen. Vielmehr ist auch der Säkularismus eine Ideologie/eine Weltanschauung, die nicht im luftleeren Raum entstanden ist. Wie Talal Asad in seinem Klassiker „Ordnungen des Säkularen“ aufzeigt, ist das Säkulare zwar eine Realität, aber keine Kultur, sondern die Entwicklung des Konzepts der Säkularität hängt eng mit der Verbreitung des Kapitalismus und der westlichen Unterwerfung der Welt zusammen und wird inhaltlich von beidem geprägt. 3
Was sagt das Bundesverfassungsgericht?
Um Missverständnisse zu vermeiden: Artikel 4 Grundgesetz garantiert und schützt nicht nur Auffassungen und Praktiken religiöser Menschen, sondern mit der gleichen Vehemenz die Ansichten und Praktiken derer, die andere Weltanschauungen vertreten, vom Agnostiker bis zum Atheisten – und das ist gut so. Auf diese Gleichbehandlung (d.h. die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates in diesen Fragen) und auf den immensen Umfang dieser Freiheit in der Praxis weist das BVerfG in ständiger Rechtsprechung immer wieder hin. Erfahrungsgemäß kann es nicht oft genug gedruckt werden, deshalb sei es kurz und knackig zusammengefasst:
„Beide Absätze des Art. 4 GG enthalten ein umfassend zu verstehendes einheitliches Grundrecht. Es erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten. Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen.“ 4 Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit garantiert die Entscheidungsfreiheit darüber, welche religiösen Symbole man anerkennt und verehrt oder ablehnt. Sie impliziert nicht das Recht, von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben. 5
Im Klartext: religiöse wie nicht- oder areligiöse Gruppen können zwar die gleichen Rechte beanspruchen, aber auch nur lediglich die gleichen Rechte. Keine Gruppe kann einen Anspruch darauf geltend machen, dass das, was sie für „besser“, „fortschrittlicher“, „moderner“, „aufgeklärter“, „der Emanzipation der Frau dienlicher“ oder was auch immer hält, zum allgemeingültigen Maßstab erhoben wird, dem alle zu folgen haben. Genau das tun aber diejenigen, die ihre Auffassung, Religion gehöre nicht in den öffentlichen Raum, absolut setzen und vom Gesetzgeber eine Regelung verlangen, die ihnen schon den bloßen Anblick religiöser Praxis anderer erspart. Dieses Recht der Schonung vor dem, was man lieber nicht sehen will, existiert jedoch nicht – weder für diejenigen, die Frauen nur ohne Kopftuch sehen wollen noch für diejenigen, die Frauen am liebsten nur verhüllt sehen möchten. Solche persönlichen Vorlieben lassen sich auch nicht durch Mehrheitsbeschlüsse oder Unterschriftenaktionen als allgemeingültigen Maßstab adeln oder gar durchsetzen. Wie auch immer eine Gruppe sich geriert, der Staat darf sich aufgrund seiner Neutralitätsverpflichtung in religiösen und weltanschaulichen Fragen nicht auf die eine oder andere Seite schlagen.
- Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 9.2.2017, Az. 14 Sa 1038/16.
- Az. 1 Bv R 471/10 und 1 BvR 1181/10.
- Talal Asad: Ordnungen des Säkularen. Christen, Islam, Moderne. Konstanz University Press in Wallstein-Verlag GmbH Verlag und Werbung, 11. September 2017.
- Bspw. im Urteil des BVerfG 2 BvR 1436/02 vom 24.9.2003, Rn. 37.
- Ebenda, Rn. 47.
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Wäre Deutschland ein laizitstischer Staat, dann könnte man sich die ständigen Diskussionen ganz einfach sparen. Allen wäre klar, dass Religion in der Schule nichts zu suchen hätte, ob Kreuz Kopftuch oder Turban. Uns ist ja wohl allen klar, dass nach der Urteilsverkündung noch lange nciht schluss ist mit dem Konflikt, denn an irgendeiner Schule werden früher oder später Konflikte bzgl. des Kopftuchs auftauchen.
Es wäre grundsätzlich ein gutes Zeichen an alle religiösen Eiferer, dass Religion nun mal nicht über alles steht und schon gar nicht über weltliche Gesetze oder dem Staat.
Das Neutralitätsgesetz in Berlin wäre eigentlich eine gute Lösung gewesen, leider ist die Kompromissfähigkeit bei Religiösen sehr eingeschränkt, da bei Ihnen schon religiös vorgegeben, wie das Resultat auszusehen hat und nur noch in die entsprechende Richtung argumentiert wird. Offenheit für dir Argumente der anderen Seite sucht man dort vergeblich.
Artikel 4 im GG ist lediglich eins von 146 Artikeln im GG, ich wäre froh meine religiösen Freunde würden alle anderen auch so gut kennen und dafür eintreten, auch innerhalb ihrer Community. Artikel 4 garantiert übrigens auch die Freiheit seine Religion selbst wählen zu dürfen. Das wird leider überhaupt nicht gelebt und respektiert.
@ jonas t
Bisher hat sich das säkulare, nicht laizistische System der BRD mit seiner Ausgeglichenheit gut bewährt. Wenn Ihnen das nicht zusagt, sollten Sie in die Französische Republik auswandern oder in der BRD eine parlamentarische Mehrheit für eine entsprechende Grundgesetzänderung finden.
Es trifft jedoch nicht zu, daß in der BRD die Religion über allem steht. Weiterhin schreiben Sie: „Artikel 4 garantiert übrigens auch die Freiheit, seine Religion selbst wählen zu dürfen. Das wird leider überhaupt nicht gelebt und respektiert.“ Diese Aussage steht wohl außerhalb der Realität. Auf der Grundlage von Artikel 4 GG habe ich meine Religion selbst gewählt, und meine Eltern haben das respektiert. Zwar mag es Fälle geben, in denen Personen, die in sensiblen Positionen stehen und zum Islam konvertiert sind, dies geheimzuhalten suchen, aber das ist ja nicht die Regel.
Das Berliner Neutralitätsgesetz wäre keine Lösung, sondern eine gute Möglichkeit gewesen, einen Dauerkonflikt zu schaffen, wie es ihn jahrzehntelang in der laizistischen Türkei gab. Frau Ateş, die in jener laizistischen Türkischen Republik geboren ist, scheint diesen Konflikt in die BRD importieren zu wollen, nachdem er in der Türkei beigelegt ist.
@karakal
Schön, dass ihre Eltern ihre Wahl respektiert haben. Welcher Religion gehören diese an? Sind denn wirklich alle Religionen so respektvoll oder zumindest tolerant ggü. Ihren Konvertiten?
Danke für diesen erhellenden Beitrag! Dem ist schlicht nichts hinzuzufügen.
Danke danke danke danke!
Es sei mal hier auf alle relevanten Dinge eingegangen:
https://hpd.de/artikel/unterstellungen-statt-sachargumente-15475
Falls man mal der Filterblase von Frau Boos-Niazy entfliehen will:
http://pro.neutralitaetsgesetz.de/veranstaltungshinweis
Es geht hier um staatliche Schulen eines religiös neutralen Staats mit Lehrern als Vertreter dieses neutralen Staates. Da ist der Mönch in seiner Kutte fehl am Platz wie die Nonne im Habit, die Muslima mit Hidschab und der Pastafari mit Nudelsieb. Gleiches gilt für Behörden.
Und die religiösen Riten sind dazu da, auszugrenzen. Man stelle sich vor, man hat Geburtstag, feiert von Freitag auf Samstag und lädt die Nachbarschaft ein: Die orthodoxen Juden, die Katholiken, die Protestanten, die Orthodoxen, die Sunniten wie Schiiten und die Zeugen Jehovas. Der Schweinebraten fällt aus, jetzt Rind oder Fisch? Das Taxi für die orthodoxen Juden am Samstag nicht vergessen, Sonntag holen sie ihr Auto dann wieder ab. Zweiten Tisch nur für die Damen? Welche Musik lege ich auf? Mist, ich habe den Hindu vergessen, Rind und Fisch fällt flach, gibt’s halt vegan. Darf ich mit einem Glas Sekt anstoßen? Trinkjoghurt schmeckt nicht und der […] trinkt aus religiösen Gründen keine Milch. Ist in irgendeiner Religion Wasser oder Brot untersagt? Nein? Wirklich nicht?
Religiöse Extra-Würste (Schwein, Rind, Schaf wie vegan) haben an den Schulen nichts verloren: Kein Hidschab für die Mädchen; keine „religiösen Entschuldigungen“, um nicht am Schwimmunterricht teilzunehmen; …
Auf der Straße darf jeder mit seiner religiösen Verkleidung rumlaufen wie es ihm beliebt. Allerdings muß der tiefgläubige Christ noch akzeptieren, daß es dem Großteil seiner Mitmenschen am Allerwertesten vorbeigeht, ob vor rund 2000 Jahren Jemand mehr oder weniger hingerichtet wurde. Ein Moslem muß es draußen auch ertragen, daß zum Ramadan Mädels im Minirock herumspazieren.
Offenbar widersprechen ihnen ja einige Muslime, zumindest wen sie einen Juden mit Kippa auf der Straße sehen, oder warum wird dieser sonst angegriffen.
Wir haben in Deutschland beschlossen, dass Religion Privatsache ist. Nur so kann ein friedliches Zusammenleben funktionieren.
Aber wer sich abgrenzen möchte und sich nicht integrieren möchte und wer seine Frauen weiter unterdrücken möchte der besteht natürlich auch ein Kopftuch.
Es gibt genügent muslimische Staaten die ebenfalls Regeln aufstellen die jeder beachten muß. Deutschland darf das auch tun. Wem das nicht gefällt, der kann sich ja einen Heimatstaat aussuchen der besser zu ihm passt.
Ich habe zu dem von Hanno verlinkten Artikel beim hpd einen Kommentar geschrieben, der vom hpd wegzensiert wurde. Ich veröffentliche ihn deshalb hier in etwas gekürzter Version:
Mit der gleichen Berechtigung kann man allerdings auch den hpd als das zentrale Medium des Jammeratheismus und Jammerhumanismus bezeichnen.
Auch beim hpd wird ständig die Opferrolle gepredigt („Wir armen Atheisten und Säkulare werden ständig diskriminiert …“) und Selbstkritik findet beim hpd eben so wenig statt.
Auch ich habe nicht nur einmal sondern wiederholt versucht, beim hpd Artikel zum Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern in der katholischen Kirche kritisch zu kommentieren. Ich wies darauf hin, dass zur gleichen Zeit sogenannte „Humanisten“ der Humanistischen Union und Mitglieder der Partei B90/Die Grünen – beide gern gesehene Autoren des hpd – Kinder sexuell missbraucht haben und die Legalisierung von Sex mit Kindern von Mitgliedern dieser Organisationen gefordert wurde. Auch meine Kommentare wurde nicht freigeschaltet, in Sachen Zensur steht der hpd dem Migazin also in nichts nach.
https://www.focus.de/magazin/archiv/jetzt-reden-die-kinder-freigeister-mit-wenig-gespuer_aid_998701.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/schreckliches-versagen-bis-zu-1000-opfer-die-gruenen-waten-reumuetig-durch-den-paedophilie-sumpf_id_4696028.html
Zum Artikel: Der Chefredakteur und Autor des Artikels – ein GBS-Jünger (wie auch sein Stellvertreter) – beanstandet eine angebliche Diskreditierung von Frau Ates und dem GBS, liefert aber selbst keinerlei Sachargumente für seinen Vorwurf. Was nun genau in dem Migazin Artikel diskreditierend sein soll bleibt offen.
„… die bereits im zweiten Satz ihres Artikels den grundlegenden Fehler begeht, die Initiative Pro Neutralitätsgesetz als „atheistisches Netzwerk“ zu bezeichnen?“
Diese Aussage ist unwahr, der zweite Satz lautet: „Die von einem atheistischen Netzwerk unterstützten Befürworter der Beibehaltung des Gesetzes verlangen …“
Die Autorin des Migazin bezeichnet also nicht die Initiative Pro Neutralitätsgesetz als atheistisches Netzwerk, sondern ihre Unterstützer.
„Ihr unterstellt sie eine einseitige Weltsicht auf den Islam und Religionen im Allgemeinen.“
Dass die GBS und ihr journalistischer Arm – der hpd – eine einseitige Weltsicht haben, kann man nahezu jeden Tag hier im hpd nachlesen, z.B. beim Thema sexueller Missbrauch von Kinders (s.o.).
„Denn mit allen Mitteln versucht sie, Dr. Czermak, dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid), dem Humanistischen Pressedienst (hpd) und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) unlauteres Handeln zu unterstellen.“
Ich kann den Vorwurf des unlauteren Handelns nicht erkennen, wo genau tut sie das denn, sie schreibt doch:“… die wiederum – das sei ihr unbenommen – für einen strammen Laizismus eintritt …“?
„Der Vorstandssprecher der gbs, Michael Schmidt-Salomon …“
Warum denn so formell, schreiben Sie doch einfach: „Unser geliebter Guru und Ersatzgott Michael Schmidt-Salomon, der uns seine 10 (An-) Gebote und seine (heiligen) Schriften geschenkt hat …“
„Eine gbs-Verschwörung?“
Wo steht denn in dem Artikel etwas von einer Verschwörung, sie spricht doch von einem Netzwerk. Welche der Verflechtungen zwischen GBS und anderen Organisationen oder Personen sind denn in dem Artikel sachlich falsch dargestellt?
„Die gbs hat diese Initiative keineswegs initiiert…“
Das behauptet sie doch gar nicht, sie schreibt: „… ist die neu gegründete Initiative „Pro Berliner Neutralitätsgesetz“. Sie baut ihre Argumentation und Aktivitäten auf ein Gutachten des Verwaltungsrichters a.D. Gerhard Czermak auf, das zuvor auf der Seite des Instituts für Weltanschauungsrecht zu finden war. Dieses Institut wurde von der Giordano-Bruno-Stiftung gegründet…“
Wurde das ifw nicht von der GBS gegründet?
Zitat ifw: „Die Gründung des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) fand am 11. Februar 2017 am Stiftungssitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) in Oberwesel statt.“
https://weltanschauungsrecht.de/chronik
Ist Herr Czermak nicht Mitglied im Beirat der GBS?
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/beirat/czermak-gerhard
„Der Verdienst, die Initiative auf die Beine gestellt zu haben, liegt nicht bei uns, sondern bei den AktivistInnen um den Berliner Rechtsanwalt Walter Otte“
Ist Herr Otte nicht Autor beim hpd?
Entstand der hpd nicht auf Initiative der GBS?
https://hpd.de/autor/walter-otte
https://hpd.de/ueber
„Aber dabei sollten sich beide Seiten auf Argumente stützen. Und nicht auf Falschaussagen und Unterstellungen.“
Ich würde mich freuen, wenn vor allem Sie und der hpd genau diese zwei Sätze in Zukunft beherzigen würden.