Statistik
Mehr als 54.000 Schüler erhalten islamischen Religionsunterricht
Die Zahl musimischer Schüler, die islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen erhalten, ist auf 54.000 gestiegen. Die Zahl aller muslimischen Schüler an deutschen Schulen ist zehnmal so hoch.
Mittwoch, 02.05.2018, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 03.05.2018, 16:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Mehr als 54.000 Schüler erhalten an staatlichen Schulen in Deutschland islamischen Religionsunterricht. Das sind gut 12.000 mehr als vor zwei Jahren, wie der Mediendienst Integration am Montag in Berlin mitteilte. Der Fachdienst präsentierte das Ergebnis einer Umfrage bei den Kultusministerien der 16 Bundesländer. In neun Bundesländern gibt es demnach in verschiedenen Modellen Religionsunterricht für muslimische Schüler. Der Bedarf sei damit aber wahrscheinlich nicht gedeckt, heißt es im Ergebnis.
Der Mediendienst verweist dabei auf eine Ermittlung der Deutschen Islamkonferenz aus dem Jahr 2009, wonach rund 580.000 Kinder und Jugendliche islamischen Religionsunterricht besuchen wollen und weitere 70.000 alevitischen Unterricht, den bislang bundesweit dem Umfrageergebnis zufolge erst 800 Schüler erhalten.
Bekenntnisorientierter Islamunterricht, bei dem Inhalte gemeinsam oder in alleiniger Verantwortung der Islam-Verbände erarbeitet werden, wird derzeit in Hessen, Niedersachen und Berlin angeboten. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland erproben islamischen Religionsunterricht in Modellprojekten. Schulen in Bayern und Schleswig-Holstein erteilen für muslimische Schüler einen sogenannten islamkundlichen Unterricht, der in rein staatlicher Verantwortung liegt.
Kein Islamunterricht im Osten
In Hamburg und Bremen gibt es den Angaben zufolge interkonfessionellen Religionsunterricht für Schüler aller Glaubensrichtungen. In den fünf ostdeutschen Bundesländern gibt es gar kein Angebot für muslimische Schüler.
Christlicher Religionsunterricht an Schulen wird in Verantwortung der Kirchen erteilt. Beim islamischen Religionsunterricht gestaltet sich dieser Anspruch schwierig, weil die muslimischen Verbände anders als die christlichen Kirchen nicht als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt sind. Weil es daher an einem einheitlichen Gegenüber fehlt, kooperieren die Bundesländer beim islamischen Unterricht teilweise auch über Beiratsmodelle, bei denen staatliche Akteure die Inhalte mitbestimmen, mit den vor Ort verfügbaren Verbänden oder Vereinen. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft
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