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Unverbindlich

Museen sollen Bestände auf koloniale Raubkunst prüfen

In deutschen Museen und Universitätssammlungen lagern unzählige Objekte mit kolonialer Vergangenheit. Auch Exponate, in denen sich koloniales Denken widerspiegelt, gibt es offenbar zuhauf. Dazu soll nun eine kritische Debatte starten.

Mittwoch, 16.05.2018, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.05.2018, 14:58 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In Deutschland sind alle Museen, Sammlungen und Universitäten angehalten, ihre Bestände auf Objekte aus Kolonialzeiten zu prüfen und den weiteren Umgang damit zu klären. Dazu stellten am Montag in Berlin der Deutsche Museumsbund und Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) einen ersten „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ vor. Den Angaben zufolge verfügen fast alle Museumssparten in Deutschland über entsprechende Objekte und Sammlungsgüter.

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Die Kulturstaatsministerin betonte, dass die Provenienzforschung dazu „höchste politische Priorität“ habe. „Viel zu lange war die Kolonialzeit ein blinder Fleck in unserer Erinnerungskultur“, sagte Grütters. Das in dieser Zeit geschehene Unrecht sei zu lange vergessen und verdrängt worden. Dieses ans Licht zu holen, sei „Teil der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber den ehemaligen Kolonien und Voraussetzung für Versöhnung und Verständigung mit den dort lebenden Menschen“, sagte die CDU-Politikerin.

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Handlungsempfehlung nicht rechtsverbindlich

Nach Angaben des Deutschen Museumsbundes melden sich seit den 90er Jahren weltweit von den Auswirkungen des Kolonialismus Betroffene verstärkt zu Wort. Im Jahr 2007 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Erklärung über die Rechte der indigenen Völker. Kurz danach erreichte auch Deutschland die Kolonialismus-Debatte, etwa mit Forderungen, sich der kolonialen Vergangenheit zu stellen. Diese Diskussion habe viele deutsche Museen unvorbereitet getroffen, hieß es.

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Mit dem neuen Leitfaden solle eine Handlungsempfehlung gegeben werden, betonte der Präsident des Deutschen Museumsbundes, Eckart Köhne. Die Empfehlungen hätten aber keine rechtsverbindliche Wirkung. Ohnehin sei die Prüfung von Kulturgütern mit kolonialer Vergangenheit immer eine Einzelfallentscheidung. Insofern bleibe es jedem Museum und jeder Sammlung selbst überlassen, wie mit solchen Objekten künftig weiter umzugehen sei.

Moralische Pflicht

Die Leiterin der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Leitfadens und Direktorin des Übersee-Museums Bremen, Wiebke Ahrndt, betonte, dass es allerdings die moralische Pflicht gebe, die Provenienzforschung voranzutreiben, also die genaue Herkunft von betroffenen Objekten zu klären. Wichtig sei auch die Digitalisierung der Bestände, um mit Herkunftsstaaten darüber ins Gespräch kommen zu können. Transparenz, Sensibilität und die Diskussion seien dabei das Wichtigste. Sollte sich ein kolonialer Kontext herausstellen, sei damit nicht immer zwangsläufig eine Rückgabeforderung aus den Herkunftsstaaten verbunden. Grundsätzlich sollten sich Museen und Universitäten aber einer möglichen Rückgabe von Objekten nicht verschießen, sagte Ahrndt.

Bei Sammlungsbeständen aus kolonialem Kontext sind laut Museumsbund sowohl Objekte gemeint, die tatsächlich aus Kolonialzeiten stammen, aber auch Objekte in denen sich koloniales Denken widerspiegelt. Ahrndt verwies darauf, dass es in deutschen Museen etwa Objekte aus dem heutigen Namibia gebe, die während „des genozidalen Kolonialkriegs des Deutschen Reiches gegen Herero und Nama“ erworben wurden. Zu den nun zu prüfenden Beständen zählten aber auch Objekte wie etwa antike Gläser aus Syrien, die beim Bau der sogenannten Bagdadbahn, an der verschiedene deutsche Firmen beteiligt waren, über Zwischenhändler nach Deutschland gelangten. Auch Kolonialwaren, Waffen, Textilien aus Guatemala, Kunstobjekte aus China, Naturalien aus Ozeanien oder Werbeplakate aus Völkerschauen sollten kritisch auf ihre Vergangenheit überprüft werden. (epd/mig) Aktuell Feuilleton

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  1. karakal sagt:

    Die Frage ist, wo solche Objekte vor Beschädigung oder Zerstörung sicher sind. Im Zweiten Weltkrieg wurden z. B. die Fassade des Wüstenschlosses Muschatta im Pergamonmuseum in Berlin und andere Objekte beschädigt. Heute besteht die Gefahr, daß die Objekte in ihren Heimatländern von Bilderstürmern, wie den Angehörigen des vorgeblich „Islamischen Staates“, zerstört werden. In solch einem Fall wäre die Rückgabe nicht angebracht, doch ist schwer vorauszusehen, in welchem Land es zu solchen Vorfällen kommen wird.