Verwaltungsgericht Gießen
„Reichsbürger“ sind waffenrechtlich unzuverlässig
Personen, die der "Reichsbürgerbewegung" angehören, sind waffenrechtlich grundsätzlich unzuverlässig. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen im Fall eines "Reichsbürgers" entschieden, dem die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wurde.
Mittwoch, 27.06.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 27.06.2018, 17:19 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Bei einem selbst ernannten „Reichsbürger“ darf laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen die Erlaubnis, mit Waffen umzugehen, widerrufen werden. Der Waffenbesitz dürfe nur Personen erlaubt werden, die das Vertrauen verdienten, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen, teilte das Gericht am Dienstag mit (AZ: 9 L 9756/17.GI).
Das Gericht bestätigte damit eine entsprechende Verfügung der Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf, mit der die Behörde waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit widerrufen hatte. Der Antragsteller verstehe sich nicht als Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sondern als „Reichsbürger“.
Reichsbürger grundsätzlich unzuverlässig
Personen, die der „Reichsbürgerbewegung“ angehörten, seien grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen, urteilte das Gericht. Dabei stützte es sich auf Berichte des Verfassungsschutzes, wonach „Reichsbürger“ die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und deren Rechtssystem ablehnen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (epd/mig) Aktuell Recht
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Frust im Oval Office Trumps Migrationspolitik trifft auf die Realität
- Pakistan Die Uhr tickt für die afghanischen Flüchtlinge
- Voraussetzung nicht erfüllt Verfassungsgericht verwirft AfD-Antrag zu Stiftungsgeld
- Falsche Prioritäten TÜV für muslimische Moscheegemeinden
- Studie widerlegt Behauptung Bürgergeld hält Migranten nicht von Arbeitsaufnahme ab
- Problem: Rechtsextremismus Deutlich weniger Menschen ziehen nach Thüringen