Übersicht
Beschlüsse des EU-Gipfels in der Asylpolitik
Die Migration ist eine Herausforderung für die ganze Europäische Union, nicht nur für einzelne Mitgliedstaaten - so heißt es im ersten Punkt der Erklärung des Europäischen Rates. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben in Brüssel über die Flüchtlings- und Migrationspolitik beraten. Das sind ihre Beschlüsse:
Montag, 02.07.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 05.07.2018, 20:34 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Stärkerer Schutz der Außengrenzen
In der Abschlusserklärung des EU-Gipfels heißt es, die Außengrenzen Europas müssten effektiver geschützt werden. Die Grenzschutzagentur Frontex soll dafür mehr Ressourcen und ein erweitertes Mandat erhalten. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll es eine Aufstockung von Frontex bis 2020 geben. Im Sinne der EU-Außengrenzsicherung soll auch die Unterstützung für die Sahel-Region, die viele Flüchtlinge aus Afrika durchqueren, und für die libysche Küstenwache aufgestockt werden. Betont wird außerdem, dass andere Schiffe im Mittelmeer Operationen der libyschen Küstenwache nicht behindern dürften. Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz sprach von „klaren Richtlinien“ für Nichtregierungsorganisationen, die bei der Seenotrettung aktiv sind. Sie geraten derzeit unter Druck, auch weil europäische Häfen sich weigerten, Schiffe mit Geretteten an Bord anlegen zu lassen.
„Anlandeplattformen“ in Nordafrika
Die Staats- und Regierungschefs fordern die EU-Kommission auf, schnell Konzepte für sogenannte Anlandeplattformen in Drittstaaten zu prüfen. Ihre Idee ist es, auf dem Mittelmeer gerettete Flüchtlinge dorthin anstatt nach Europa zu bringen. Die Plattformen sollen in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) konzipiert werden. Internationales Recht soll eingehalten und gleichzeitig ein sogenannter Pull-Faktor vermieden werden. Dieser Begriff steht für eine vermeintliche Attraktivität, die dazu führt, dass viele Migranten kommen.
Zentren in der EU
EU-Staaten, in denen Flüchtlinge ankommen, sollen auf freiwilliger Basis Zentren errichten, in denen unterschieden werden soll, wer in Europa bleiben darf und wer nicht. Ebenfalls auf freiwilliger Basis können Flüchtlinge aus diesen Zentren in andere Mitgliedstaaten verteilt werden – ohne damit ein Präjudiz für die Dublin-Reform zu setzen, bei der es auch um die am heftigsten umstrittene, bessere Verteilung Asylsuchender in Europa geht, wie die Erklärung betont. Bei der Vermeidung der Sekundärmigration von Flüchtlingen innerhalb Europas heißt es im Abschlussdokument, die Staaten sollten intern Maßnahmen ergreifen und eng zusammenarbeiten.
Geld für Aufnahmestaaten
Der Europäische Rat hat beschlossen, die zweite Finanztranche im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens freizugeben. Zugleich soll eine halbe Milliarde Euro für den Treuhandfonds für Afrika zur Verfügung gestellt werden. Die Abschlusserklärung betont die Notwendigkeit einer intensiveren Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten unter anderem bei der Bekämpfung von Fluchtursachen durch Stärkung von Bildung, Gesundheitswesen, Innovationen, Infrastruktur und guter Regierungsführung. (epd/mig) Leitartikel Politik
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