Landgericht
Bewährungsstrafe für Brandanschlag auf bewohntes Flüchtlingsheim
2017 verübten zwei Personen einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim. In dem Gebäude lebten zur Tatzeit rund 70 Menschen. Eine Tötungsabsicht erkannte das Gericht dennoch nicht und setzte eine Strafe zur Bewährung aus. Der Haupttäter wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Freitag, 06.07.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 08.07.2018, 16:45 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Wegen des Brandanschlags auf ein Flüchtlingsheim im brandenburgischen Kremmen hat das Landgericht Neuruppin einen 29-jährigen Mann zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Beim Strafmaß habe das Gericht zulasten des Angeklagten berücksichtigt, dass die Tat aus fremdenfeindlichen Motiven verübt worden sei, „die auf niedrigster Stufe stehen“, sagte eine Gerichtssprecherin nach der Urteilsverkündung am Donnerstag in Neuruppin. Die Tat sei zudem geeignet gewesen, „den öffentlichen Frieden ganz erheblich zu stören“. (AZ: 11 Ks 1/18)
Der 29-Jährige wurde wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts sei nicht in Betracht gekommen. Es hätten Zweifel daran bestanden, dass der Mann billigend in Kauf nahm, dass Menschen zu Schaden kommen, sagte die Gerichtssprecherin. Ein weiterer, 35 Jahre alter Mann wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Staatsanwaltschaft forderte neun Jahre
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten, der die Tat zu Prozessbeginn gestanden hatte, eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten unter anderem wegen versuchten Mordes beantragt. Der zweite Angeklagte sollte laut Antrag der Staatsanwaltschaft vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Bei dem Brandanschlag in der Nacht zum Karsamstag 2017 hatte der 29-Jährige zwei Brandsätze auf ein Haus der Flüchtlingsunterkunft geworfen. Bewohner kamen nicht zu Schaden. Einer der Brandsätze fiel auf den Rasen vor dem Haus, der andere prallte am Gebäude ab. In dem Wohnheim lebten zur Tatzeit rund 70 Menschen. (epd/mig) Aktuell Recht
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