NSU-Prozess
Wir haben ein Urteil, keine Aufklärung
Beate Zschäpe wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Eine härtere Strafe hätte das Gericht nicht verhängen können, mehr geht juristisch nicht. Trotzdem bleibt das Gerechtigkeitsempfinden verletzt. Von Ekrem Şenol
Von Ekrem Şenol Mittwoch, 11.07.2018, 22:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.07.2018, 17:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Nach 438 Verhandlungstagen wurde im NSU-Prozess ein Urteil gesprochen. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. In ihrem Fall hat das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine härtere Strafe hätte das Gericht nicht verhängen können, mehr geht juristisch nicht.
Trotzdem bleibt das Gerechtigkeitsempfinden nach diesem Urteil verletzt. Sie bleibt verletzt, weil man nicht das Gefühl hat, als sei hier der NSU-Komplex aufgeklärt und aufgearbeitet worden. Die Angeklagten im NSU-Prozess sind mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nur ein kleiner Teil eines großen Netzwerkes. Das heißt, dass der größere Teil des NSU nach wie vor frei ist.
Das Gerechtigkeitsempfinden bleibt auch deshalb verletzt, weil trotz endlosem Versagen, Wegsehen und Vertuschen in Behörden und Ämtern kein einziges Dienstverfahren eröffnet worden ist. Obwohl Dummheit nicht vor Strafe schützt, wurde nicht ein einziges (!) Mal ermittelt wegen Strafvereitelung im Amt. Vermutlich, weil es nicht nur Fehler und Pannen waren.
Befördert für’s Versagen
Das Interesse des Staates, sich selbst und seine Institutionen zu schützen, hat stets höhere Priorität genossen, als die Aufklärung dieser beispiellosen, rassistisch motivierten Mordserie. Die versprochene lückenlose Aufklärung wurde den Interessen staatlicher Stellen geopfert und damit gebrochen.
Das Gerechtigkeitsempfinden bleibt schließlich auch deshalb verletzt, weil nahezu sämtliche Maßnahmen, die nach Bekanntwerden des NSU-Komplexes eingeleitet wurden, dazu dienten, dass illegale Handeln der Sicherheitsbehörden für die Zukunft zu legitimieren. Das totale Versagen der Behörden und Ämter wurde mit mehr Handlungsspielraum, mit mehr Geld und Ausstattung belohnt. Nicht wenige Staatsbedienstete, die mutmaßlich verantwortlich waren für das Versagen, wurden in bessere Positionen versetzt und befördert.
Große Enttäuschung
Die Enttäuschung ist auch deshalb groß, weil sich zur ausgebliebenen Aufklärung eine ungenügende Aufarbeitung gesellt hat. Weder politisch noch gesellschaftlich wurden Lehren aus dem NSU-Komplex gezogen. Es irritiert, dass niemand die politische Verantwortung für das „Versagen“ übernehmen musste – in einem Land, in dem ranghohe Politiker schon wegen der privaten Nutzung geschäftlich gesammelter Bonusmeilen zurückgetreten werden.
Immerhin haben wir eine Empörung in Teilen der Gesellschaft vernommen. Eine breite gesellschaftliche Debatte über Rassismus und ihre Folgen haben wir indes bis heute nicht geführt. 2.441 Tage sind seit dem Bekanntwerden des Nationalsozialistischen „Untergrunds“ vergangen. Wir haben noch nicht darüber gesprochen, wie wir mit Menschen umgehen, die andere Menschen, nur weil sie nichtdeutscher Herkunft sind, ausgrenzen, stigmatisieren, angreifen, ihnen sogar das Recht auf Leben absprechen und dies in Wort und Tat spüren lassen. Im Gegenteil. Offenbar hat der NSU-Komplex mit seinen endlosen Aufregern dazu geführt, dass banale Ausgrenzungsmechanismen des Alltags gar nicht mehr skandalisiert werden.
Wir sind abgestumpft
Wir sind abgestumpft. „Was, einer Muslima wurde das Kopftuch heruntergerissen? Na dann ist sie ja noch glimpflich davongekommen. Es hätte schlimmer kommen können.“ „Was, ein Schwarzer wurde auf offener Straße zusammengeschlagen? Na dann… Immerhin lebt er noch.“ „Was, die Polizei hat einen rassistisch motivierten Hintergrund ausgeschlossen? Wundert mich nicht.“ Mit dem NSU-Komplex im Hinterkopf schockiert uns so leicht nichts mehr.
Die Hoffnung, der NSU-Komplex könnte noch aufgeklärt und aufgearbeitet werden, wurde bereits im Juli 2017 für 120 Jahre unter Verschluss genommen, gemeinsam mit Akten zum NSU-Komplex. Erst im Jahre 2134, fünf Generationen später, sollen sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht im Schredder gelandet sind – aus Versehen. Aktuell Meinung
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Traurig aber nicht überraschend!
Und wie ist es mit den Todesfällen bei potentiellen Zeugen? Davon ist gar nicht mehr die Rede. Es waren Austeiger, die einiges zu erzählen hatten.
Wer ist eigentlich der NSU?
Diemer, Bundesanwalt, nennt im Bundestagsuntersuchungsausschuss das sogenannte Bekennervideo den einzigen und wichtigsten Beweis für die Existenz eines NSU.
Also nur durch das sogenannte Bekennervideo gibt es einen NSU. Stimmt vorher waren Böhnhardt/Mundlos/Zschäpe in den Medien ja die braune RAF (BAF).
Der „Antifaschist“ U.J., vom Verein apabiz soll nach Antifa- Informationen dieses Bekennervideo mit Exklusivrechten für 3500 Euro an den Spiegel verkauft haben und machte damit aus der BAF den NSU. Wieso besaß der „Antifaschist“ die Exklusivrechte an diesem Video, war alleiniger Rechteinhaber und konnte (wollte) weitere Nutzungsrechte für 2000 Euro an diesem Video verkaufen? U.J. und seine Freunde beim Spiegel gar die NSU- Erfinder? Sollen übrigens alles ehemalige Mitglieder der Jungen Gemeinde von Pfarrer König sein, seine Tochter Katharina König-Preuss im Thüringer NSU- Untersuchungshausschuss tätig für die Linke. Auch der „Entdecker“ des Bekennervideos im Hallenser Linken Büro soll in dieser Jungen Gemeinde tätig gewesen sein. Hat er dieses Video entdeckt oder gar selbst mitgebracht?
Frau König-Preuss zeigte dieses Video sehr schnell im Ausland, woher hatte sie es?
Die Linke weigert sich hier aufzuklären, warum?
Welche Rolle spielen U.J., und seine Freunde aus der Jungen Gemeinde Merseburg beim NSU- Bekennervideo wirklich? Sie waren es schließlich die das Phantom NSU in die Öffentlichkeit brachten. Warum wurde keiner dieser Personen in einem NSU- Untersuchungsausschuss befragt?
Es gibt keinen wirklichen Beweis für die Existenz eines NSU, da die Herkunft und Verteilung des einzigen NSU- Beweises vertuscht wird, auch von den Linken. Der NSU ist ein Fake und braucht deshalb auch nicht im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden.