Seehofers Masterplan
Zurückweisen, Leistungen kürzen, Abschiebehaft ausweiten
Die Zahl von Flüchtlingen steuern, ordnen und begrenzen - das ist das erklärte Ziel des "Masterplans Migration" von Bundesinnenminister Horst Seehofer. Weit mehr als die Hälfte das Papiers widmet sich allerdings angestrebten Verschärfungen im deutschen Asylrecht. Die Regelungen im Einzelnen:
Von Corinna Buschow Mittwoch, 11.07.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.07.2018, 17:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Zahl von Flüchtlingen steuern, ordnen und begrenzen – das ist das erklärte Ziel des „Masterplans Migration“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Am Dienstag wurde das 63 Punkte umfassende Papier in Berlin vorgestellt. Vier Handlungsfelder benennt das Paket, darunter Maßnahmen in Herkunfts- und Transitländern von Flüchtlingen sowie Vorhaben auf EU-Ebene. Angestrebt wird ein gemeinsames Asylsystem mit gleichen Standards in ganz Europa, eine Unterstützung vor allem afrikanischer Länder, um dort Bleibeperspektiven zu schaffen und Flucht zu verhindern, sowie die Schaffung „sicherer Orte“ in Nordafrika, zu denen auf dem Mittelmeer Gerettete zurückgebracht werden sollen.
Weit mehr als die Hälfte das Papiers widmet sich allerdings angestrebten Verschärfungen im deutschen Asylrecht. Seehofers nationale Pläne im Einzelnen:
Zurückweisungen
Der lange umstrittene Punkt 27 gibt den in der Union gefundenen Kompromiss wieder: Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, sollen auf Grundlage von Abkommen mit den betreffenden Ländern in „Transitzentren“ zurückgewiesen werden. Seehofer hat den Plan nicht mehr aktualisiert, nachdem Union und SPD in ihrem Kompromiss „Transitverfahren“ statt „Transitzentren“ vereinbart haben.
Grenzschutz
Schleierfahndungen und intensivere Kooperation der Polizei in Bund, Ländern und Nachbarstaaten sollen helfen, Flüchtlinge aufzugreifen. Die Rede ist zudem von einer „Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei“, um unerlaubte Einreisen zu verhindern.
Anker-Zentren
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Einrichtungen zur Abwicklung von Asylverfahren von der Registrierung bis zur kommunalen Verteilung oder Rückführung sind ebenfalls Teil des Masterplans. Nach Seehofers Plänen sollen im Herbst erste Pilotprojekte starten. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Nur wenige haben bislang Kooperation zugesagt.
Asylverfahren
Flüchtlinge künftig sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, an einem sogenannten Widerrufsverfahren – bei dem die Bleibeberechtigung überprüft wird – mitzuwirken. Für Asylbewerber, die keine Identitätsdokumente vorlegen können, soll es beschleunigte Verfahren geben, bei denen angenommen wird, dass der Antrag „offensichtlich unbegründet“ ist. Medizinische Altersfeststellungen sollen in Zweifelsfällen verbindlich sein. Verwaltungsgerichtsverfahren sollen beschleunigt und eine Kostenbeteiligung der Schutzsuchenden geprüft werden.
Sozialleistungen
In Gemeinschaftsunterkünften und für abgelehnte Asylbewerber soll das Prinzip „Sachleistung vor Geldleistung“ gelten. Flüchtlinge sollen zudem künftig bis zu drei Jahre statt bisher 15 Monate nur die niedrigeren Asylbewerberleistungen bekommen, die teilweise deutlich unterhalb der Hartz-IV-Sätze liegen. Verletzung von Mitwirkungspflichten im Asylverfahren sollen mit Leistungskürzungen sanktioniert werden. Auch die Teilnahme an Integrationskursen soll strenger überwacht und Fernbleiben bestraft werden.
Abschiebehaft
Die gesetzlichen Grundlagen für die Abschiebehaft sollen geändert werden – offenbar mit dem Ziel, mehr abgelehnte Asylbewerber festzusetzen. Der „Masterplan“ sieht vor, die EU-Regelung befristet auszusetzen, nach der Abschiebehäftlinge getrennt von anderen Häftlingen in normalen Gefängnissen untergebracht werden müssen. Der Bund soll zudem prüfen, ob er eigene Gewahrsamseinrichtungen an Flughäfen schafft. Abschiebungen und damit auch die Abschiebehaft fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund soll sie dabei künftig nach Seehofers Plänen stärker unterstützen. (epd/mig) Aktuell Politik
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