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Flüchtlingspolitik

Erstes Rücknahme-Abkommen mit Spanien geschlossen

Von diesem Samstag an kann Deutschland Flüchtlinge nach Spanien zurückschicken, wenn sie dort bereits einen Asylantrag gestellt haben. Das Abkommen mit Madrid ist die erste Vereinbarung mit einem EU-Land über die Zurücknahme von Asylbewerbern.

Donnerstag, 09.08.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.08.2018, 22:15 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Deutschland hat ein Abkommen mit Spanien zur Rückführung von Migranten geschlossen. Demnach können von Samstag an Flüchtlinge, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden, nach Spanien zurückgeschickt werden, wenn sie dort bereits einen Asylantrag gestellt haben. Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, sagte am Mittwoch in Berlin, die Vereinbarung sei bereits am vergangenen Montag vom deutschen und spanischen Innenministerium unterschrieben worden. Die deutsche Seite begrüße „die Kooperationsbereitschaft von Spanien“, die es ermöglicht habe, das Abkommen schnell abzuschließen.

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Eine bilaterale Verwaltungsvereinbarung ist Voraussetzung dafür, dass Flüchtlinge an den Grenzen zurückgewiesen werden können. Spanien ist das erste Land, mit dem Deutschland eine solche Vereinbarung geschlossen hat. Nach Auskunft von Ministeriumssprecherin Petermann hat die spanische Regierung keine Gegenleistungen verlangt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will am kommenden Wochenende den spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez an seinem Ferienort in Andalusien besuchen. Bei dem Treffen soll es auch um die Migrationspolitik gehen.

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Die Gespräche mit Italien und Griechenland über ähnliche Abkommen seien noch nicht beendet, erklärte Petermann weiter. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte angekündigt, dass die Verhandlungen Anfang August zu einem Ende kommen sollten. Italien und Griechenland haben Bedingungen für die Rücknahme von Asylbewerbern aus Deutschland gestellt. Zu den Gesprächen mit Griechenland sagte Petermann, sie seien in den vergangenen Tagen wegen der Brandkatastrophe in dem Land nicht forciert worden.

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Weitere Abkommen sollen folgen

Die Bundesregierung will mit mehreren europäischen Ländern solche Abkommen schließen, um Flüchtlinge binnen 48 Stunden an den deutschen Grenzen zurückweisen zu können. Darauf hatte insbesondere Seehofer gedrängt, der die Abkommen nun auch aushandeln soll. Nach wochenlangem Streit in der Union über die Asylpolitik war dies mit Zustimmung der SPD im Rahmen eines Koalitionsausschusses beschlossen worden. Grundlage für jegliche Zurückweisungen müssten Abkommen mit den betreffenden Ländern sein, hatte die SPD betont. Die Zurückgewiesenen werden auch nicht in Transitzentren festgehalten, wie zunächst von der CSU gefordert, sondern direkt zurückgeschickt.

Dies könne per Flugzeug geschehen oder auf andere Weise, sagte die Innenministeriums-Sprecherin Petermann. Außerdem könnten ohne eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung schon Asylbewerber aus Österreich dorthin zurückgeschickt werden, wenn Österreich für ihr Verfahren zuständig ist. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Sara S. sagt:

    Ich frage mich, welchen Nutzen ein solches Abkommen hat, wenn die Flüchtlinge nicht bei.der Ankunft in Spanien registriert werden und e
    kinen Asylantrag stellten und an die französische Grenze weitergereicht werden. Es sieht mal wieder wie die übliche CSU-Augenwischerei aus.😕