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EU-Binnenmigration

Was bewirkt das spanisch-deutsche Abkommen?

Seit das Abkommen mit Spanien über die Zurückweisung von Flüchtlingen bekannt ist, wird spekuliert, wie viele Menschen dadurch tatsächlich an der Einreise gehindert werden. Nur eins ist sicher: Zahlen gibt es bisher nicht. Von Bettina Markmeyer und Mey Dudin

Von Bettina Markmeyer, Mey Dudin Montag, 13.08.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.08.2018, 22:17 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Am vergangenen Samstag ist die Vereinbarung zwischen Deutschland und Spanien in Kraft getreten, wonach Migranten an der deutsch-österreichischen Grenze binnen 48 Stunden nach Spanien zurückschickt werden können. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) reiste am Wochenende nach Spanien. Das Abkommen soll dazu beitragen, die sogenannte EU-Binnenmigration zu steuern und zu begrenzen – also das Weiterziehen von Flüchtlingen aus einem EU-Land in ein anderes. Ähnliche Absprachen mit Griechenland und Italien sollen folgen.

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Solche bilateralen Absprachen mit europäischen Partnern waren nach langem Streit zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit Zustimmung der SPD vereinbart worden, um nationale Alleingänge bei der Zurückweisung von Flüchtlingen abzuwenden – wie sie Seehofer angedroht hatte. Das Abkommen gilt ausschließlich für Menschen, die in Spanien bereits einen Asylantrag gestellt haben – nicht für Migranten, die ohne Asyl zu beantragen von dort aus versuchen, in andere europäische Länder weiterzuziehen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind ausgenommen.

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Keine Zahlen

Seitdem die Absprache bekannt ist, wird spekuliert, ob eine nennenswerte Zahl von Migranten, die in Spanien einen Asylantrag gestellt haben, zurückgeschickt werden wird – und ob überhaupt Menschen den Weg über Spanien, Frankreich, Italien und Österreich nach Deutschland wählen werden. Denn nur an der deutsch-österreichischen Grenze, wo kontrolliert wird, können Migranten überhaupt zurückgewiesen werden.

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Der Soziologe und Migrationsexperte an der Universität in Wien, Roland Verwiebe, sagte auf Anfrage des „Evangelischen Pressedienstes“, es sei nicht möglich, Zahlen zu nennen. „Es ist viel zu früh, um beziffern zu können, wie viele Personen betroffen sein werden.“ Mit dem Abkommen werde in Deutschland in erster Linie „ein wichtiges innenpolitisches Signal gesendet“, um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, sagte Verwiebe. Wie sich die Fluchtrouten entwickeln, hänge stark von der politischen Lage in Spanien ab, die nicht besonders stabil sei.

58.000 Flüchtlinge Europa erreicht

Zwischen Januar und Juni 2018 haben insgesamt rund 58.000 Migranten und Flüchtlinge auf verschiedenen Wegen Europa erreicht. Rund 16.500 kamen übers Meer nach Italien, wo sie registriert wurden. In Spanien kamen knapp 18.000 Menschen an – zweimal mehr als im selben Zeitraum 2017 registriert wurden. Mit knapp 23.000 kamen die meisten aber in Griechenland an.

Die Flüchtlinge und Migranten, die in Spanien ankamen, stammen nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zum überwiegenden Teil aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara sowie aus Marokko, Guinea, Mali und der Elfenbeinküste. Italien erreichen vor allem Menschen aus Tunesien, Eritrea, Sudan, Nigeria und der Elfenbeinküste. Lediglich in Griechenland ist die Mehrheit aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Hinzu kommen auch dort Menschen aus Kamerun und der Demokratischen Republik Kongo.

Asyl in Spanien – acht Personen seit Juni

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wird bei den Grenzkontrollen erst seit Mitte Juni aufgeschlüsselt, in welchem EU-Mitgliedsland bereits ein Asylantrag gestellt wurde. Die Bundespolizei habe seitdem bei acht Personen festgestellt, dass sie bereits in Spanien Asyl beantragt hatten. Keine dieser Personen sei aber an der deutsch-österreichischen Grenze kontrolliert worden. Dort seien 150 Personen mit einem bereits in einem anderen EU-Land gestellten Asylantrag erfasst worden, davon die Hälfte in Italien, ein Fünftel in Österreich und die übrigen in anderen EU-Ländern.

Der CSU-Politiker und Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, räumte im Deutschlandfunk ein, durch die Vereinbarung mit Spanien würden zunächst nur wenige Personen erfasst. Unabhängig von der konkreten Anzahl sei es aber ein Erfolg, künftig Personen unmittelbar in das EU-Land zurückführen zu können, wo sie bereits einen Asylantrag gestellt hätten. (epd/mig) Aktuell Politik

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